01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2101.30.19.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2101.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2101.30.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2101.30.19.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2101.30.19.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2101.30.19.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2101.30.19.00.0?
- ×Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee2101.11.00.00.0, 2101.12
- ×Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee …2101.20
- ×Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus gerösteten Zichorien oder aus anderen gerösteten Kaffeemitteln2101.30.91.00.0, 2101.30.99.00.0
- ×geröstete Zichorien2101.30.11.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2101.30.19.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2101.30.19
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2101.30.19.00.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2101.30.19 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| FRBTIFR-BTI-2025-04720Frankreich | Lebensmittelzubereitung in Form von dunkelbraunem Pulver, auf Basis von gerösteten und gemahlenen Dattelkernen, zur … | 16.09.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2101.30.19.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.9016 | USA | 1,3 % + 3,18 EUR je 100 kg | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 5,1 % + 12,70 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Armenienneu seit 10.10.2026 | 0 % + 12,70 EUR je 100 kg |
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4,6 % + 11,54 EUR je 100 kg |
| APS+-Länder | 0 % + 12,70 EUR je 100 kg |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 1,6 % + 12,70 EUR je 100 kg |
| Chile | 0 % + 8,46 EUR je 100 kg |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 0 % + 10,39 EUR je 100 kg |
| Färöer | 0 % + 12,70 EUR je 100 kg |
| Island | 0 % + 10,39 EUR je 100 kg |
| Libanon | 0 % + 12,70 EUR je 100 kg |
| Norwegen | 0 % + 10,39 EUR je 100 kg |
| Syrien | 0 % + 12,70 EUR je 100 kg |
| Südafrika | 0 % + 12,70 EUR je 100 kg |
| Tunesien | 0 % + 12,70 EUR je 100 kg |
| TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr | 0 % + 12,70 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2101.30.19.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2101.30.19.00.0
Anmerkungen (2)
2. Zu Position 2101 gehören auch Auszüge aus den in der Anmerkung 1 Buchstabe b) genannten Kaffeemitteln.
6. Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus mit einem Zuckergehalt von 97 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Position 2101 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht. Der Charakter dieser Waren gilt nicht länger als durch Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus verliehen.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2101.30.19 | andere: Hierher gehören auch Körner von entspelzter, nicht gekeimter Gerste, die geröstet worden sind und die in Brauereien zum Färben und Würzen von Bier eingesetzt werden, aber auch als Kaffeemittel verwendbar sind. |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2723/9024.09.1990 | Ein Erzeugnis mit Calciumcarrageenat, Dextrose und Saccharose wurde in die Warennummer 2101.30.19 eingereiht. | 2101.30.19 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 21 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2101.30.19
- 01.01.19722101.30.19gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19722101.30.19.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2101.30.19.00.0
Gilt für die Zolltarifnummer 2101.30.19.00.0 ein Zusatzzoll bei Waren aus Belarus?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt dieser Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt für die Zolltarifnummer 2101.30.19.00.0 ein Zusatzzoll bei Waren aus Russland?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt dieser Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile