01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2101?
Die Position gliedert sich nach dem Ausgangserzeugnis: Kaffee (Unterposition 2101.11 und 2101.12), Tee oder Mate (Unterposition 2101.20) sowie geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel (Unterposition 2101.30). Unter 2101.11 fallen Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee mit der Zolltarifnummer 2101.11.00.00.0, unter 2101.12 Zubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse oder von Kaffee mit der Warennummer 2101.12.92 für Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Kaffee und der Warennummer 2101.12.98 für Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee, die nicht auf solchen Auszügen beruhen. Unter 2101.20 fallen Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate mit der Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0, Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge mit der Warennummer 2101.20.92 und Zubereitungen, die nicht darauf beruhen, mit der Warennummer 2101.20.98. Unter 2101.30 fallen geröstete Zichorien mit der Zolltarifnummer 2101.30.11.00.0, andere geröstete Kaffeemittel, die keine Zichorien sind, mit der Zolltarifnummer 2101.30.19.00.0, Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus gerösteten Zichorien mit der Zolltarifnummer 2101.30.91.00.0 und aus anderen gerösteten Kaffeemitteln mit der Zolltarifnummer 2101.30.99.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 10 Warennummern gilt für Ihre Ware?
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02Typische Waren
Typische Waren in Position 2101
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2101. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2101
Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2101
Anmerkungen (3)
2. Zu Position 2101 gehören auch Auszüge aus den in der Anmerkung 1 Buchstabe b) genannten Kaffeemitteln.
6. Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus mit einem Zuckergehalt von 97 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Position 2101 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht. Der Charakter dieser Waren gilt nicht länger als durch Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus verliehen.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2101
Die zehn Warennummern der Position 2101 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19962101.11.00.00.0eingeführt · Auszüge, Essenzen und Konzentrate · zuletzt geändert 01.01.2008
- 01.01.19962101.12.92eingeführt · Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee
- 01.01.19962101.12.98eingeführt · andere
- 01.01.19952101.20.20.00.0eingeführt · Auszüge, Essenzen und Konzentrate · zuletzt geändert 01.04.2006
- 01.01.19952101.20.92eingeführt · auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate
- 01.01.19952101.20.98eingeführt · andere
- 01.01.19722101.30.11.00.0eingeführt · geröstete Zichorien
- 01.01.19722101.30.19.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19722101.30.91.00.0eingeführt · aus gerösteten Zichorien
- 01.01.19722101.30.99.00.0eingeführt · andere
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen



