01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2207.20.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2207.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2207.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2207.20.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2207.20.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2207.20.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2207.20.00.90.0?
- ×Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt2207.10
- ×hergestellt aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die im Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführt sind2207.20.00.11.0, 2207.20.00.19.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2207.20.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2207.20.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2207.20.00.11.0 | aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellter Ethylalkohol (siehe Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen … | Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr |
| 2207.20.00.19.0 | andere | Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr |
| 2207.20.00.90.0 | anderediese Seite | Präferenzzollkontingent, Zollunion |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2207.20.00 eingereiht
16 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI3650/26-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Reiniger für Kunststoffschweißverbindungen auf Ethanolbasis. Bei der Ware … | 10.08.2029 |
| DEBTI4615/24-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Gemisch aus 80 % Ethylalkohol (vergällt mit 1 % MEK) und 20 % Ethylacetat. … | 17.11.2027 |
| DEBTI22522/23-2Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung aus Ethanol (vergällt mit 1 % MEK) und Butylacetat. Verwendung … | 24.03.2027 |
| DEBTI1002/24-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Gemische aus Ethanol und Methanol, mit oder ohne Zusatz von Bitrex. … | 08.02.2027 |
| BEBTIDT.50.024.852Belgien | Das Produkt ist ein Ethylalkohol (Ethanol) landwirtschaftlichen Ursprungs, der durch Zugabe von Isopropylalkohol … | 13.10.2029 |
| BEBTIDT.50.024.853Belgien | Bei dem Produkt handelt es sich um Ethylalkohol (Ethanol) landwirtschaftlichen Ursprungs, der mit Denatoniumbenzoat in … | 08.10.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2207.20.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (8)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0772 | Norwegen | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1894 | Südafrika | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1954 | Chile | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4970 | Mercosur | 3,40 EUR je hl | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4975 | Mercosur | 0 % | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.6723 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7905 | Neuseeland | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.8209 | Vietnam | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 10,20 EUR je hl gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 48 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 9,90 EUR je hl |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2207.20.00.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2207.20.00.90.0
Anmerkungen (1)
12. Zur Unterposition 2207.20 gehören Mischungen aus Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 50 % vol oder mehr, die als Ausgangsstoff zur Herstellung von Kraftstoffen für Kraftfahrzeuge verwendet und mit einem oder mehreren der folgenden Stoffe vergällt werden: a) Ottokraftstoff nach EN 228; b) tert-Butylethylether (Ethyl-tert-butylether, ETBE); c) tert-Butylmethylether (Methyl-tert-butylether, MTBE); d) 2-Methylpropan-2-ol (tert-Butylalkohol, tert-Butanol, TBA); e) 2-Methylpropan-1-ol (2-Methyl-1-propanol, Isobutanol); f) Propan-2-ol (Isopropylalkohol, 2-Propanol, Isopropanol). Die Vergällungsmittel nach den Buchstaben e und f des ersten Absatzes müssen in Kombination mit mindestens einem der Vergällungsmittel nach den Buchstaben a bis d des ersten Absatzes eingesetzt werden.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2207.20.00 | Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt: Siehe die Erläuterungen zu Position 2207 des HS, vierter Absatz. |
Einreihungsverordnungen (7)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2017/215716.11.2017 | Eine Mischung aus Ethylalkohol (70 GHT) und Benzin nach EN 228 (30 GHT), die als Ausgangsstoff für Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge verwendet wird, wurde nach der Zusätzlichen Anmerkung 12 zu Kapitel 22 in die Warennummer 2207.20.00 eingereiht. | 2207.20.00 |
| 70/201323.01.2013 | Eine Mischung aus Ethylalkohol (90 GHT) und Ethyl-tert-butylether (10 GHT) wurde nach dem Wortlaut der Warennummern 2207 und 2207.20.00 eingereiht, wobei Position 2207 die genauere Warenbezeichnung liefert als Position 3824. | 2207.20.00 |
| 211/201212.03.2012 | Eine Mischung aus Ethylalkohol (70 GHT) und Benzin (30 GHT), die als Massengut befördert wird, wurde nach den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 a) und 6 eingereiht, wobei Position 2207 die genauere Warenbezeichnung liefert als Position 3824. | 2207.20.00 |
| 334/200811.04.2008 | Ein Erzeugnis aus mehr als 90,0 GHT Ethylalkohol, weniger als 7,4 GHT Wasser, 1,3 GHT Ethylenglykol und 1,3 GHT Butanon, das als Gefrierschutzmittel oder als Flüssigkeit zum Enteisen verwendet wird, wurde in die Warennummer 2207.20.00 eingereiht. | 2207.20.00 |
| 142/200225.01.2002 | Eine Mischung aus Ethylalkohol (88,5 %), Ethylacetat (5 %) und Wasser, in der Ethylacetat als Vergällungsmittel gilt, wurde als vergällter Ethylalkohol in die Warennummer 2207.20.00 eingereiht. | 2207.20.00 |
| 142/200225.01.2002 | Eine Mischung aus Ethylalkohol (ca. 90 %), Ethylacetat (ca. 5 %), Aldehyden, höheren Alkoholen und Wasser, in der Ethylacetat als Vergällungsmittel gilt, wurde als vergällter Ethylalkohol in die Warennummer 2207.20.00 eingereiht. | 2207.20.00 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 22 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2207.20.00
- 01.01.19722207.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt“
- 01.01.19882207.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2207.20.00
- 01.01.19882207.20.00.90.0neu eingeführt · aus 2207.20.00
- 16.07.19912207.20.00.11.0neu eingeführt · „Weinalkohol, zur Verwendung als Treibstoff“ · aus 2207.20.00
- 16.07.19912207.20.00.19.0neu eingeführt · aus 2207.20.00
- 01.01.19922207.20.00.11.0aufgehoben · aufgeteilt in 2207.20.00
- 01.01.19922207.20.00.19.0aufgehoben · aufgeteilt in 2207.20.00
- 25.08.20122207.20.00.11.0neu eingeführt · „aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellter Ethylalkohol (siehe Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen …“ · aus 2207.20.00
- 25.08.20122207.20.00.19.0neu eingeführt · aus 2207.20.00
- 23.02.20132207.20.00.11.0aufgehoben · aufgeteilt in 2207.20.00
- 23.02.20132207.20.00.19.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.20142207.20.00.19.0aufgehoben · aufgeteilt in 2207.20.00
- 01.07.20142207.20.00.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 2207.20.00
- 01.01.20162207.20.00.19.0neu eingeführt · aus 2207.20.00
- 01.01.20162207.20.00.90.0neu eingeführt · aus 2207.20.00
- 01.07.20192207.20.00.11.0neu eingeführt · „aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellter Ethylalkohol (siehe Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen …“ · aus 2207.20.00
- 01.07.20192207.20.00.19.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 29.01.20222207.20.00.11.0aufgehoben · aufgeteilt in 2207.20.00
- 29.01.20222207.20.00.19.0aufgehoben · aufgeteilt in 2207.20.00
- 16.09.20232207.20.00.11.0neu eingeführt · „aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellter Ethylalkohol (siehe Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen …“ · aus 2207.20.00
- 16.09.20232207.20.00.19.0neu eingeführt · aus 2207.20.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2207.20.00.90.0
Gilt für 2207.20.00.90.0 ein Zusatzzoll bei der Einfuhr aus Belarus?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Die Zolltarifnummer 2207.20.00.90.0 erfasst vergällten Ethylalkohol, der nicht aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen des Anhangs I hergestellt ist.
Gilt für 2207.20.00.90.0 ein Zusatzzoll bei der Einfuhr aus Russland?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Die Zolltarifnummer 2207.20.00.90.0 erfasst vergällten Ethylalkohol, der nicht aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen des Anhangs I hergestellt ist.
Welche Zolltarifnummer gilt für Ethanollösung unter 2207.20.00?
Ethanollösung ist unter 2207.20.00 der Zolltarifnummer 2207.20.00.90.0 zugeordnet. Diese Zolltarifnummer erfasst vergällten Ethylalkohol, der nicht aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen des Anhangs I hergestellt ist.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile