01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2303.10.19.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2303.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2303.10.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2303.10.19.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2303.10.19.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2303.10.19.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2303.10.19.00.0?
- ×ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung2303.20
- ×Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien2303.30.00.00.0
- ×andere, also nicht: Rückstände aus der Maisstärkegewinnung (ausgenommen eingedicktes Maisquellwasser) mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von2303.10.90
- ×mehr als 40 GHT2303.10.11
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2303.10.19.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2303.10.19
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2303.10.19.00.0 | 40 GHT oder weniger |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2303.10.19 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2303.10.90 | 4 | Reisprotein. Nebenprodukt der Reissirupherstellung. Freifließendes, beiges bis hellbraunes Mehl. Verwendung als Einzelfuttermittel. Die Ware entspricht in ihrer Beschaffenheit einem proteinreichen … |
| 2303.10.11 | 1 | Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, auf Basis von Maisgluten, in Form eines gelborangen Pulvers, verwendet für die Herstellung von Tierfutter, für den Verkauf in Big-Bags … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2303.10.19.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %.
Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 5 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Südkorea und Israel.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2303.10.19.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2303.10.19.00.0
Anmerkungen (1)
1. Zu den Unterpositionen 2303.10.11 und 2303.10.19 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. Ausgenommen sind Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder mit Erzeugnissen aus Mais, die mit anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Herstellung von Maisstärke gewonnen wurden. Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2303.10.11 bis 2303.10.19 | Rückstände aus der Maisstärkegewinnung (ausgenommen eingedicktes Maisquellwasser) mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von Die in diesen Unterpositionen eingereihten Waren müssen die in der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 23 genannten Kriterien erfüllen. Hierher gehören insbesondere: 1. als „Maiskleber“ bezeichnete Erzeugnisse (im Allgemeinen in Form von Mehl), die hauptsächlich aus der … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-267/9414.12.1995 | Das Urteil C-267/94 erklärte die Verordnung (EG) Nr. 1641/94 insoweit für nichtig, als danach Rückstände vom Sichten von Mais aus der Nassmüllerei bis zu 15 GHT zu den Rückständen aus der Maisstärkegewinnung zählten. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 23 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2303.10.19
- 01.01.19722303.10.19gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „40 GHT oder weniger“
- 01.01.19722303.10.19.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „40 GHT oder weniger“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2303.10.19.00.0
Welcher Drittlandszoll gilt bei der Einfuhr aus Belarus für 2303.10.19.00.0?
Für die Einfuhr aus Belarus unter 2303.10.19.00.0 gilt ein Drittlandszollsatz, der von einer Bedingung oder Unterlage abhängt. Bei der Einfuhr aus Belarus gelten Belarus-Sanktionen: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile