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Zolltarifnummer 2401.10.70.90.0 – Dunkler Rohtabak ohne Um-/Deckblatt

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst dunkel luftgetrockneten Rohtabak, der nicht entrippt ist und nicht als zugeschnittenes Um- oder Deckblatt bestimmt ist („dark-air-cured“ Tabak, anderer). Regelmäßig zugeschnittener Tabak mit einem Zollwert von nicht weniger als 450 Euro/100 kg Nettogewicht zur Verwendung als Um- oder Deckblatt bei der Herstellung von Waren der Warennummer 2402.10.00 gehört dagegen in 2401.10.70.10.0. Typisch sind ungestrippter Rohtabak mit dunkler Farbe und Brüchen oder Löchern, der sich nicht als Deckblatt oder Umblatt eignet.

Typische Waren:TabakblattRohtabakUngestrippter RohtabakDunkler Rohtabak

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2401.10.70.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelTabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe; Erzeugnisse, auch nikotinhaltig, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind
PositionTabak, unverarbeitet; Tabakabfälle
UnterpositionTabak, nicht entrippt
Kombinierte Nomenklatur"light-air-cured" Tabak
Zolltarifnummer"sun-cured" Orienttabak
Kombinierte Nomenklatur"dark-air-cured" Tabak
Zolltarifnummerauch in regelmäßiger Form zugeschnitten, mit einem Zollwert von nicht weniger als 450 Euro/100 kg Nettogewicht, zur Verwendung als Um- oder …
ZolltarifnummerandererDiese Seite
Kombinierte Nomenklatur"flue-cured" Tabak
Kombinierte Nomenklaturanderer
UnterpositionTabak, teilweise oder ganz entrippt
ZolltarifnummerTabakabfälle

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2401.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2401.10.708-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2401.10.70.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2401.10.70.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2401.10.70.90.0?

Kapitel 24 Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe … › 2401 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle
✓Tabak, nicht entripptDie Ware ist Tabak, der nicht entrippt ist, also mit seinen Mittelrippen vorliegt. Das erkennen Sie an Tabakblättern, die noch ihre Rippen haben.
✓"dark-air-cured" TabakDie Ware ist dunkel luftgetrockneter Tabak mit dunkelbraunen Blättern. Dunkle Farbe und Luftrocknung erkennen Sie an den Blättern selbst.
✓andererDie Ware erfüllt nicht alle drei Merkmale aus regelmäßiger Zuschnittform, Zollwert von nicht weniger als 450 Euro/100 kg Nettogewicht und Verwendung als Um- oder Deckblatt. Blätter mit Brüchen und Löchern, die sich nicht als Deckblatt oder Umblatt eignen, gehören hierher.
2401.10.70.90.0Dunkel luftgetrockneter Tabak, kein Um-/Deckblatt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2401.10.70.90.0?

  • ×Tabak, teilweise oder ganz entrippt2401.20
  • ×Tabakabfälle2401.30.00.00.0
  • ×"light-air-cured" Tabak2401.10.35
  • ×"sun-cured" Orienttabak2401.10.60.00.0
  • ×"flue-cured" Tabak2401.10.85
  • ×anderer, also nicht: "dark-air-cured" Tabak2401.10.95
  • ×auch in regelmäßiger Form zugeschnitten, mit einem Zollwert von nicht weniger als 450 Euro/100 kg Nettogewicht, zur Verwendung als Um- oder Deckblatt bei der …2401.10.70.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2401.10.70

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2401.10.70.10.0auch in regelmäßiger Form zugeschnitten, mit einem Zollwert von nicht weniger als 450 Euro/100 kg Nettogewicht, zur Verwendung als Um- oder …Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Einheitspreis), nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
2401.10.70.90.0andererdiese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2401.10.70 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Schweden4
Belgien1
Polen1
vZTAWareGültig bis
SEBTITV-2026-12139SchwedenRohtabak; den Angaben zufolge in Form luftgetrockneter dunkelbrauner Tabakblätter, die unentrippt in einem Karton …09.09.2029
SEBTITV-2026-12921SchwedenRohtabak; laut Angaben in Form luftgetrockneter dunkelbrauner Tabakblätter, die unentrippt in einem Karton (C-48) mit …09.09.2029
SEBTITV-2026-10544SchwedenRohtabak; laut Angabe unentrippter und luftgetrockneter dunkler Tabak, in Kartons zu 200 kg vorliegend. Zur Verwendung …19.08.2029
PLBTIWIT-2026-000582PolenUnverarbeiteter, ungeschnittener, nicht entrippter Tabak, dunkel luftgetrocknet, in Form von dunkelbraunen …11.06.2029
BEBTIDT.50.021.106BelgienEs handelt sich um rohen, ungestrippten Tabak mit dunkler Farbe, ohne rauchigen Geruch. Die Tabakblätter weisen Brüche …15.12.2028
SEBTITV-2024-09681SchwedenRoh-tabak, nach Angabe in Form von ganzen dunkelbraunen Tabakblättern, die ungestrippt und luftgetrocknet sind. Der …12.06.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2401.10.605Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei den sogenannten "Leaf Oriental - Sun cured Rohtabak" um nicht entrippte, ganze, braune bis grünliche Tabakblätter eines sun-cured …
2401.10.951Unverarbeiteter, ungeschnittener, nicht entrippter Tabak, feuergetrocknet. Produkt in Form von dunkelbraunen Blattspreiten, gekennzeichnet durch einen stark wahrnehmbaren Rauchgeruch. Homogenes …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2401.10.70.90.0?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 2401.10.70.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2401.10.70.90.0

€
2401.10.70.90.0Drittlandszoll11,2 %, mindestens 22,00 EUR je 100 kg, höchstens 56,00 EUR je 100 kg–––
2401.10.70.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll11,2 %, mindestens 22,00 EUR je 100 kg, höchstens 56,00 EUR je 100 kg + 50 %–––
2401.10.70.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll11,2 %, mindestens 22,00 EUR je 100 kg, höchstens 56,00 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 11,2 %, mindestens 22,00 EUR je 100 kg, höchstens 56,00 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Israel, Neuseeland und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 %, mindestens 22,00 EUR je 100 kg, höchstens 56,00 EUR je 100 kg
Mercosurneu seit 01.05.20268,9 %, mindestens 17,60 EUR je 100 kg, höchstens 44,80 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)7,7 %, höchstens 56,00 EUR je 100 kg
Chile3,8 %, höchstens 28,00 EUR je 100 kg
Vietnam1,4 %, höchstens 7,00 EUR je 100 kg

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2401.10.70.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2401.10.70.90.0

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-141/8619.01.19881 ) DIE VERORDNUNG NR . 3517/84 DER KOMMISSION VOM 13. DEZEMBER 1984 IST DAHIN AUSZULEGEN, DASS DIE RIPPEN VON TABAKBLÄTTERN DER SORTE "FLÜ-CURED VIRGINIA" IN DIE TARIFSTELLE 24.01*B DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS EINZUREIHEN SIND . 2 ) DIE PRÜFUNG DER …
C-409/1408.09.20161. Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 24 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2401.10.70

  1. 01.01.19722401.10.70gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „"dark-air-cured" Tabak“
  2. 01.01.19882401.10.70Stellung im Tarifbaum geändert
  3. 05.08.19952401.10.70unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2401.10.70
  4. 05.08.19952401.10.70.10.0neu eingeführt · „auch in regelmäßiger Form zugeschnitten, mit einem Zollwert von nicht weniger als 450 ECU/100 kg Nettogewicht, zur Verwendung als Um- oder …“ · aus 2401.10.70
  5. 05.08.19952401.10.70.90.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 2401.10.70
  6. 01.01.19992401.10.70.10.0Wortlaut geändert · „auch in regelmäßiger Form zugeschnitten, mit einem Zollwert von nicht weniger als 450 Euro/100 kg Nettogewicht, zur Verwendung als Um- oder …“ · vorher „auch in regelmäßiger Form zugeschnitten, mit einem Zollwert von nicht weniger als 450 ECU/100 kg Nettogewicht, zur Verwendung als Um- oder Deckblatt bei der Herstellung von Waren der Unterposition 2402.10.00“
  7. 01.01.20092401.10.70Stellung im Tarifbaum geändert
  8. 01.01.20092401.10.70.10.0Stellung im Tarifbaum geändert
  9. 01.01.20092401.10.70.90.0Stellung im Tarifbaum geändert

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2401.10.70.90.0

Gehört dunkel luftgetrockneter Tabak, der kein zugeschnittenes Um- oder Deckblatt ist, in 2401.10.70.90.0?

Ja, dunkel luftgetrockneter, nicht entrippter Tabak, der nicht alle Merkmale der Zolltarifnummer 2401.10.70.10.0 erfüllt, gehört in 2401.10.70.90.0. Die Zolltarifnummer 2401.10.70.10.0 gilt nur, wenn alle drei Merkmale zutreffen: regelmäßige Zuschnittform, Zollwert von nicht weniger als 450 Euro/100 kg Nettogewicht und Verwendung als Um- oder Deckblatt bei der Herstellung von Waren der Warennummer 2402.10.00.

Welche Zolltarifnummer gilt für Tabakblatt unter 2401.10.70?

Tabakblatt, das nicht alle drei Merkmale erfüllt (regelmäßige Zuschnittform, Zollwert von nicht weniger als 450 Euro/100 kg Nettogewicht, Verwendung als Um- oder Deckblatt), gehört in 2401.10.70.90.0. Regelmäßig zugeschnittenes Tabakblatt mit einem Zollwert von nicht weniger als 450 Euro/100 kg Nettogewicht zur Verwendung als Um- oder Deckblatt gehört in 2401.10.70.10.0.

Fällt auf Tabak unter 2401.10.70.90.0 mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll an?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland fällt bei der Einfuhr der Zusatzzoll an. Bei Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gehören Zigaretten für medizinische Zwecke in 2401.10.70.90.0?

Nein, Zigaretten für medizinische Zwecke gehören nicht zu Kapitel 24, sondern zu Kapitel 30. In 2401.10.70.90.0 wird dagegen nicht entrippter, dunkel luftgetrockneter Tabak eingereiht, der nicht als zugeschnittenes Um- oder Deckblatt bestimmt ist.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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