01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2403.91.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2403.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2403.91.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2403.91.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2403.91.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2403.91.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2403.91.00.00.0?
- ×Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen2403.11.00.00.0, 2403.19
- ×andere, also nicht: "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak2403.99
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2403.91.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2403.91.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2403.91.00.00.0 | "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2403.91.00 eingereiht
6 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI48236/24-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rekonstituierten Tabak (fein zerkleinerter Tabak, welcher zu … | 12.01.2028 |
| DEBTI34327/24-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine etwa 115 mm lange, an den … | 18.09.2027 |
| DEBTI34329/24-1Deutschland | Zolltarifrechtlich handelt es sich um homogenisierten oder rekonstituierten Tabak. | 18.09.2027 |
| DEBTI49473/23-1Deutschland | Zamknięty cylinder z tworzywa sztucznego (maks. średnica 3,2 cm) z nasuwaną pokrywką, całkowicie zgrzany w zadrukowanej … | 31.01.2027 |
| NLBTI2023-0574Niederlande | Sogenannte Hanf-Wraps in Form eines Kits mit unter anderem folgenden Merkmalen und folgender Zusammensetzung: - zum … | 14.11.2026 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2403.91.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 16,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 14,5 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 11,6 % |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 8,05 % |
| Vietnam | 2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2403.91.00.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2403.91.00.00.0
Anmerkungen (1)
1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403.11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. Erzeugnisse für Wasserpfeifen, die keinen Tabak enthalten, gehören jedoch nicht zu dieser Unterposition.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2403.91.00 | „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak: Siehe die Erläuterungen zu Position 2403 des HS, erster Absatz, Ziffer 6. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-409/1408.09.2016 | 1. Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 24 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2403.91.00
- 01.01.19722403.91.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „"homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak“
- 01.01.19722403.91.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „"homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2403.91.00.00.0
Gehören Zigaretten für medizinische Zwecke unter 2403.91.00.00.0?
Nein, Zigaretten für medizinische Zwecke gehören nicht zu Kapitel 24 und damit nicht in diese Zolltarifnummer, sondern in Kapitel 30. Die Zolltarifnummer 2403.91.00.00.0 erfasst homogenisierten oder rekonstituierten Tabak.
Gilt für 2403.91.00.00.0 ein Zusatzzoll für Waren aus Belarus?
Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Er betrifft homogenisierten oder rekonstituierten Tabak.
Gilt für 2403.91.00.00.0 ein Zusatzzoll für Waren aus Russland?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Er betrifft homogenisierten oder rekonstituierten Tabak.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile