01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2403?
Rauchtabak steht ohne eigene Nummer am Anfang, Wasserpfeifentabak gehört in 2403.11.00.00.0. Unterposition 2403.19 erfasst den übrigen Rauchtabak: 2403.19.10.00.0 für unmittelbare Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger, 2403.19.90.00.0 für alles Übrige. Homogenisierter oder rekonstituierter Tabak gehört in 2403.91.00.00.0, Unterposition 2403.99 umfasst Kautabak und Schnupftabak in 2403.99.10.00.0 und alles Übrige in 2403.99.90.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2403
Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2403
Anmerkungen (3)
1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403.11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. Erzeugnisse für Wasserpfeifen, die keinen Tabak enthalten, gehören jedoch nicht zu dieser Unterposition.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30).
Urteile des EuGH (1)
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2403
Die sechs Warennummern der Position 2403 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20122403.11.00.00.0eingeführt · Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel
- 01.01.20122403.19.10.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger
- 01.01.20122403.19.90.00.0eingeführt · anderer
- 01.01.19722403.91.00.00.0eingeführt · "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak
- 01.01.19722403.99.10.00.0eingeführt · Kautabak und Schnupftabak (über die Nase konsumierter Tabak) · zuletzt geändert 01.01.2021
- 01.01.19722403.99.90.00.0eingeführt · andere
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2403
Was gehört nicht zur Position 2403?
Zigaretten für medizinische Zwecke gehören nicht zur Position 2403, sondern nach Kapitel 30. Erzeugnisse für Wasserpfeifen, die keinen Tabak enthalten, gehören nicht zur Unterposition 2403.11.
Welche Zolltarifnummer in Position 2403 gilt für Wasserpfeifentabak?
Wasserpfeifentabak gehört in die Zolltarifnummer 2403.11.00.00.0. Das ist Tabak zum Rauchen in einer Wasserpfeife, der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile