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gültig seit 01.01.2017

Zolltarifnummer 3002.13.00.00.0 – Reine immunologische Erzeugnisse

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

30Kapitel02Position13HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst ungemischte immunologische Erzeugnisse, also reine Peptide und Proteine, die direkt an der Regulation immunologischer Abläufe beteiligt sind, etwa monoklonale Antikörper, Interleukine oder Interferone. Gemischte immunologische Erzeugnisse gehören in die Zolltarifnummer 3002.14.00.00.0, dosierte oder zum Einzelverkauf aufgemachte in 3002.15.00.00.0 und Antisera oder andere Blutfraktionen in 3002.12.00.00.0. Typische Waren sind synthetische Peptide, Thymalfasin und pharmazeutische Wirkstoffe.

Typische Waren:Synthetische PeptideThymalfasinPharmazeutische Wirkstoffe

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3002.13.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelPharmazeutische Erzeugnisse
PositionMenschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen …
Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt
ZolltarifnummerAntisera und andere Blutfraktionen
Zolltarifnummerimmunologische Erzeugnisse, ungemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den EinzelverkaufDiese Seite
Zolltarifnummerimmunologische Erzeugnisse, gemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf
Zolltarifnummerimmunologische Erzeugnisse, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3002.136-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3002.13.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3002.13.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3002.13.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3002.13.00.00.0?

Kapitel 30 Pharmazeutische Erzeugnisse › 3002 Menschliches Blut; tierisches Blut, zu …
✓Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestelltDie Ware muss ein immunologisches Erzeugnis im Sinne der Anmerkung sein, also ein Peptid oder Protein, das direkt an der Regulation immunologischer Abläufe beteiligt ist. Dazu zählen zum Beispiel Antikörperfragmente, Interleukine oder Chemokine.
✓immunologische Erzeugnisse, ungemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den EinzelverkaufDie Ware ist ein reines Produkt, auch wenn sie Verunreinigungen enthält. Sie liegt unvermischt vor, also ohne Lösung in Wasser oder einem anderen Lösungsmittel, ohne Stabilisierungsmittel für Erhaltung oder Transport und ohne anderes Additiv. Sie ist außerdem weder dosiert noch für den Einzelverkauf aufgemacht.
3002.13.00.00.0Ungemischte immunologische Erzeugnisse ohne Einzelverkauf

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3002.13.00.00.0?

  • ×Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse3002.41, 3002.42.00.00.0, 3002.49
  • ×Zellkulturen, auch verändert3002.51.00.00.0, 3002.59.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt3002.90
  • ×Antisera und andere Blutfraktionen3002.12.00.00.0
  • ×immunologische Erzeugnisse, gemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf3002.14.00.00.0
  • ×immunologische Erzeugnisse, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf3002.15.00.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3002.13.00

ZolltarifnummerWortlaut
3002.13.00.00.0immunologische Erzeugnisse, ungemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3002.13.00 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Belgien1
Lettland1
vZTAWareGültig bis
LVBTILV009999-2026-BTI88LettlandSynthetisches Peptid; weißes lyophilisiertes Pulver (Acetatsalz). Thymosin Alpha-1 (Thymalfasin) – synthetisches …22.09.2029
BEBTIDT.50.021.095BelgienDas Produkt ist ein weißes Pulver. Es handelt sich um einen fertigen pharmazeutischen Wirkstoff, der für therapeutische …16.12.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3002.13.00.00.0

€
3002.13.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3002.13.00.00.0

KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3002.13.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 30, Anmerkung 2
2. Im Sinne der Position 3002 gelten als „immunologische Erzeugnisse“ Peptide und Proteine (ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937), die direkt an der Regulation immunologischer Abläufe beteiligt sind, wie monoklonale Antikörper (MAK, MAB), Antikörperfragmente, Antikörperkonjugate und Antikörperfragmentkonjugate, Interleukine, Interferone (IFN), Chemokine sowie bestimmte Tumornekrosefaktoren (TNF), Wachstumsfaktoren (GF), Hämatopoetine und koloniestimulierende Faktoren (CSF).
Wortlaut · Kapitel 30, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Im Sinne der Unterpositionen 3002.13 und 3002.14 gilt Folgendes: a) als ungemischte Erzeugnisse gelten reine Produkte auch wenn sie Verunreinigungen enthalten; b) als gemischte Erzeugnisse gelten: 1) die in a) genannten Erzeugnisse in Wasser oder anderen Lösungsmitteln gelöst; 2) die in a) und b) 1) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels; und 3) die in a), b) 1) und b) 2) genannten Erzeugnisse mit einem anderen Additiv.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3002.13.00 bis 3002.19.00Immunologische und andere Erzeugnisse: Hierher gehören die Erzeugnisse, die in den Erläuterungen zu Position 3002 des HS, Buchstabe C Ziffer 2 aufgeführt sind.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-291/1112.07.2012Anmerkung 1 Buchst. g zu Kapitel 30 der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 30 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3002.13.00

  1. 01.01.20173002.13.00neu eingeführt · „immunologische Erzeugnisse, ungemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf“ · aus 3002.10.10, 3002.10.91, 3002.10.98
  2. 01.01.20173002.13.00.00.0neu eingeführt · „immunologische Erzeugnisse, ungemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf“ · aus 3002.10.10, 3002.10.91, 3002.10.98
  3. 01.01.20213002.13.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3002.13.00
  4. 01.01.20213002.13.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3002.13.00
  5. 01.01.20223002.13.00Stellung im Tarifbaum geändert · Unterteilung der 11-stelligen Nummern geändert, nach 3822.11.00, nach 3822.12.00, nach 3822.19.00
  6. 01.01.20223002.13.00wieder anmeldefähig · aus 3002.13.00
  7. 01.01.20223002.13.00.00.0Stellung im Tarifbaum geändert
  8. 01.01.20223002.13.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 3002.13.00

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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