01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 3822.19?
Unter der Warennummer 3822.19.00 unterscheiden sich die Zolltarifnummern nach dem Zweck der Ware. Die Zolltarifnummer 3822.19.00.10.0 erfasst Waren für SARS-CoV-Virusspezies. Die Zolltarifnummer 3822.19.00.90.0 erfasst Waren, die nicht für SARS-CoV-Virusspezies bestimmt sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3822.19
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 3822.19?
20 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 3822.19. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Schnelltest – 3822.19.00.10.0
Testpapier – 3822.19.00.90.0
Reagenz – 3822.19.00.90.0
Feuchtigkeitsindikator-Karte – 3822.19.00.90.0
Reagenzien Kit – 3822.19.00.90.0
Schwangerschaftstest – 3822.19.00.90.0
Blutzuckerteststreifen – 3822.19.00.90.0
Pcr-Test – 3822.19.00.90.0
Antigen Schnelltest – 3822.19.00.10.0
Teststreifen – 3822.19.00.90.0
Diagnose Kit – 3822.19.00.90.0
Covid-19-Schnelltest – 3822.19.00.10.0
Elisa-Kit – 3822.19.00.90.0
Diagnose Reagenz – 3822.19.00.90.0
Test-Kit – 3822.19.00.90.0
Wassertest-Kit – 3822.19.00.90.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3822.19
Anmerkungen (3)
2. A) Im Sinne der Position 3822 gelten als „zertifizierte Referenzmaterialien“ solche Referenzmaterialien, die mit einem Zertifikat versehen sind, das die Angaben zu den zertifizierten Beschaffenheitsmerkmalen, zu den angewendeten Methoden, mit denen die entsprechenden Werte bestimmt wurden, und Genauigkeitsangaben für jeden Wert enthält, und die zur Analyse, zur Kalibrierung oder als Referenz geeignet sind. B) Mit Ausnahme der Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29 hat die Einreihung von zertifizierten Referenzmaterialien in die Position 3822 Vorrang vor allen anderen Positionen der Nomenklatur.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-541/1309.10.2014 | Position 3822 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der … |
| C-480/1317.07.2014 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 vom 7. September 2004 … |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 3822.19
Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 3822.19 für Schnelltests für SARS-CoV-Virusspezies?
Für Schnelltests für SARS-CoV-Virusspezies gilt die Zolltarifnummer 3822.19.00.10.0, für Waren, die nicht dafür bestimmt sind, die Zolltarifnummer 3822.19.00.90.0. Der Antigen-Schnelltest ist auf dieser Seite unter der Zolltarifnummer 3822.19.00.10.0 aufgeführt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile