01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2937?
Die Position gliedert sich zunächst in Polypeptidhormone, Proteinhormone und Glycoproteinhormone mit ihren Derivaten und strukturverwandten Verbindungen sowie in Steroidhormone mit ihren Derivaten und strukturverwandten Verbindungen. Bei den Polypeptid-, Protein- und Glycoproteinhormonen gehört Somatotropin in 2937.11.00.00.0, Insulin und seine Salze in 2937.12.00.00.0 und alle übrigen Hormone dieser Gruppe in 2937.19.00.00.0. Bei den Steroidhormonen gehören Cortison, Hydrocortison, Prednison und Prednisolon in 2937.21.00.00.0, Halogenderivate der Corticosteroide in 2937.22.00.00.0 (seit 01.01.2026 neu), Östrogene und Gestagene in 2937.23.00.00.0 und die übrigen Steroidhormone in 2937.29.00.00.0. Prostaglandine, Thromboxane und Leukotriene gehören in 2937.50.00.00.0, alles andere in 2937.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
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Welche der 9 Warennummern gilt für Ihre Ware?
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02Typische Waren
Typische Waren in Position 2937
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 2937. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2937
Rechts: wie viele der 9 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2937
Anmerkungen (6)
1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten; b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acyclischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich; d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse; e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch; f) die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d) oder e) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel); g) die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d), e) oder f) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum leichteren Erkennen oder aus Sicherheitsgründen ein Farbmittel oder ein Riechstoff oder ein Brechmittel zugesetzt worden ist, vorausgesetzt, dass diese Zusätze das Erzeugnis nicht für bestimmte …
8. Für die Anwendung der Position 2937: a) als „Hormone“ gelten auch die Hormon-Releasingfaktoren und Hormon-Stimulationsfaktoren, die Hormoninhibitoren und die Hormonantagonisten (Antihormone); b) der Ausdruck „hauptsächlich als Hormone verwendet“ gilt nicht nur für die Hormonderivate und strukturverwandte Verbindungen, die hauptsächlich wegen ihrer hormonellen Wirkung eingesetzt werden, sondern auch für solche Derivate und solche strukturverwandte Verbindungen, die hauptsächlich als Zwischenerzeugnisse bei der Synthese von Erzeugnissen dieser Position verwendet werden.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2937
Die neun Warennummern der Position 2937 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20022937.11.00.00.0eingeführt · Somatotropin (Wachstumshormon), seine Derivate und seine strukturverwandten Verbindungen
- 01.01.20022937.12.00.00.0eingeführt · Insulin und seine Salze
- 01.01.20022937.19.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19722937.21.00.00.0eingeführt · Cortison, Hydrocortison, Prednison (Dehydrocortison) und Prednisolon …
- 01.01.19722937.22.00.00.0eingeführt · Halogenderivate und halogenierte Derivate der Corticosteroide (Hormone der … · zuletzt geändert 01.01.2002
- 01.01.20022937.23.00.00.0eingeführt · Östrogene und Gestagene
- 01.01.19722937.29.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1998
- 01.01.20022937.50.00.00.0eingeführt · Prostaglandine, Thromboxane und Leukotriene, deren Derivate und deren strukturverwandte …
- 01.01.20022937.90.00.00.0eingeführt · andere
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
