01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3002.90.30.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3002.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3002.90.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3002.90.30.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3002.90.30.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3002.90.30.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3002.90.30.00.0?
- ×Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt3002.12.00.00.0, 3002.13.00.00.0, 3002.14.00.00.0, 3002.15.00.00.0
- ×Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse3002.41, 3002.42.00.00.0, 3002.49
- ×Zellkulturen, auch verändert3002.51.00.00.0, 3002.59.00.00.0
- ×menschliches Blut3002.90.10.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3002.90.30.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 3002.90.30
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 3002.90.30.00.0 | tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3002.90.30 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 3002.90.10 | 2 | Menschliches Blut zur diagnostischen Analyse Bei der Ware handelt es sich gemäß den Angaben des Antragstellers um Proben menschlichen Blutes, die für diagnostische und analytische Zwecke im Rahmen … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3002.90.30.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3002.90.30.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3002.90.30.00.0
Anmerkungen (2)
2. Im Sinne der Position 3002 gelten als „immunologische Erzeugnisse“ Peptide und Proteine (ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937), die direkt an der Regulation immunologischer Abläufe beteiligt sind, wie monoklonale Antikörper (MAK, MAB), Antikörperfragmente, Antikörperkonjugate und Antikörperfragmentkonjugate, Interleukine, Interferone (IFN), Chemokine sowie bestimmte Tumornekrosefaktoren (TNF), Wachstumsfaktoren (GF), Hämatopoetine und koloniestimulierende Faktoren (CSF).
1. Im Sinne der Unterpositionen 3002.13 und 3002.14 gilt Folgendes: a) als ungemischte Erzeugnisse gelten reine Produkte auch wenn sie Verunreinigungen enthalten; b) als gemischte Erzeugnisse gelten: 1) die in a) genannten Erzeugnisse in Wasser oder anderen Lösungsmitteln gelöst; 2) die in a) und b) 1) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels; und 3) die in a), b) 1) und b) 2) genannten Erzeugnisse mit einem anderen Additiv.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-291/1112.07.2012 | Anmerkung 1 Buchst. g zu Kapitel 30 der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 30 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3002.90.30
- 01.01.19723002.90.30gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet“
- 01.01.19723002.90.30.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet“
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile