Zum Hauptinhalt springen
gültig seit 01.01.20251 ZollkontingentCBAM

Zolltarifnummer 3102.10.15.00.0 – Harnstofflösung, 33,2 bis 55 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer 3102.10.15.00.0 erfasst wässrige Harnstofflösungen als Stickstoffdünger mit mehr als 33,2 GHT bis 55 GHT Harnstoff, wenn der Stickstoffgehalt des wasserfreien Harnstoffs mehr als 45 GHT beträgt. Lösungen mit mindestens 31,8 GHT bis 33,2 GHT Harnstoff gehören in 3102.10.12.00.0, andere Lösungen dieser Gruppe in 3102.10.19.00.0.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 3102.10.15.00.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3102.10.15.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelDüngemittel
PositionMineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel
UnterpositionHarnstoff, auch in wässriger Lösung
Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45 GHT, bezogen auf das Gewicht des wasserfreien Stoffes
Zolltarifnummerin wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mindestens 31,8 GHT, jedoch nicht mehr als 33,2 GHT
Zolltarifnummerin wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHTDiese Seite
Zolltarifnummeranderer
Zolltarifnummeranderer
3102.21 – 3102.29Ammoniumsulfat; Doppelsalze und Mischungen von Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter)
UnterpositionAmmoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch in wässriger Lösung
UnterpositionMischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen
UnterpositionNatriumnitrat (Natronsalpeter)
UnterpositionDoppelsalze und Mischungen von Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter)
ZolltarifnummerMischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) in wässriger oder ammoniakalischer Lösung
Unterpositionandere, einschließlich der in den vorhergehenden Unterpositionen nicht genannten Mischungen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3102.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3102.10.158-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3102.10.15.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3102.10.15.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3102.10.15.00.0?

Kapitel 31 Düngemittel › 3102 Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel
✓Harnstoff, auch in wässriger LösungDie Ware muss Harnstoff sein, auch in wässriger Lösung. Als Düngemittel ist Harnstoff auch rein in diesem Kapitel eingeordnet.
✓Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45 GHT, bezogen auf das Gewicht des wasserfreien StoffesDer Harnstoff muss mehr als 45 GHT Stickstoff enthalten, bezogen auf das Gewicht des wasserfreien Stoffes. Liegt der Stickstoffgehalt niedriger oder gleich, fällt die Ware nicht in diese Gruppe.
✓in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHTDie Ware muss als wässrige Lösung vorliegen, mit mehr als 33,2 GHT und höchstens 55 GHT Harnstoff.
3102.10.15.00.0Harnstofflösung über 33,2 bis 55 GHT

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3102.10.15.00.0?

  • ×Ammoniumsulfat; Doppelsalze und Mischungen von Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter)3102.21.00.00.0, 3102.29
  • ×Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch in wässriger Lösung3102.30
  • ×Mischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen3102.40
  • ×Natriumnitrat (Natronsalpeter)3102.50
  • ×Doppelsalze und Mischungen von Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter)3102.60
  • ×Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) in wässriger oder ammoniakalischer Lösung3102.80.00.00.0
  • ×andere, einschließlich der in den vorhergehenden Unterpositionen nicht genannten Mischungen3102.90
  • ×anderer, also nicht: Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45 GHT, bezogen auf das Gewicht des wasserfreien Stoffes3102.10.90.00.0
  • ×in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mindestens 31,8 GHT, jedoch nicht mehr als 33,2 GHT3102.10.12.00.0
  • ×anderer, also nicht: in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT3102.10.19.00.0

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3102.10.15.00.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3102.10.15

ZolltarifnummerWortlaut
3102.10.15.00.0in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3102.10.15 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3102.10.122Wässrige Harnstofflösung mit einem Harnstoffgehalt von mindestens 31,8 % und höchstens 33,2 % des Gewichts, die als Reduktionsmittel für NOX (Stickoxide) für Dieselmotoren mit SCR-Technologie …
3102.10.192Produkt, das Harnstoff und Wasser enthält. Diese Bestandteile sind in einer undurchsichtigen weißen Kunststoffverpackung eingeschlossen. Wenn der Harnstoff mit Wasser in Kontakt kommt (nach …
3102.10.901Ergänzungsfuttermittel für Wiederkäuer. Die Ware liegt in Form von matten, weißen Kügelchen vor, mit harter Konsistenz und intensivem Ammoniakgeruch. Das Futtermittel ist eine Quelle für kontrolliert …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3102.10.15.00.0

€
3102.10.15.00.0Drittlandszoll6,5 % + 60,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 6,5 % + 60,00 EUR je t für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0173alle Länder0 %30.05.2026 – 31.05.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 6,5 % + 60,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3102.10.15.00.0

KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3102.10.15.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 2
2. Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein; 2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 4) Ammoniumsulfat, auch rein; 5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter); 6) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter); 7) Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt; 8) Harnstoff, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen; d) flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 31 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3102.10.15

  1. 01.01.20253102.10.15neu eingeführt · „in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT“ · aus 3102.10.10
  2. 01.01.20253102.10.15.00.0neu eingeführt · „in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT“ · aus 3102.10.10

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3102.10.15.00.0

Gilt für Harnstofflösungen unter 3102.10.15 bei der Einfuhr der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für diese Nummer. Als Unterlage gilt unter anderem die CBAM-Kontonummer. Unterlagen gibt es auch für Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno und für eine Befreiung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956.

Gilt für Harnstofflösungen unter 3102.10.15 bei der Einfuhr aus Russland der Drittlandszoll?

Ja, bei der Einfuhr aus Russland gilt für diese Nummer der Drittlandszoll. Der anzuwendende Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.

Seit wann gilt die Warennummer 3102.10.15 in dieser Form?

Seit dem 1. Januar 2025 wurde diese Nummer neu geschaffen, geändert oder aufgeteilt. Sie ist aus 3102.10.10 hervorgegangen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →