01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3102?
Die Position ist zuerst nach Erzeugnissen gegliedert: Harnstoff (3102.10), Ammoniumsulfat (3102.21 und 3102.29), Ammoniumnitrat (3102.30), Mischungen aus Ammoniumnitrat und Calciumcarbonat (3102.40), Natriumnitrat (3102.50), Doppelsalze aus Calciumnitrat und Ammoniumnitrat (3102.60) sowie andere Mischungen (3102.90). Harnstoff in wässriger Lösung mit mindestens 31,8 GHT, jedoch nicht mehr als 33,2 GHT, gehört in die Zolltarifnummer 3102.10.12.00.0, mit mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT in die Zolltarifnummer 3102.10.15.00.0. Ammoniumnitrat ist danach unterteilt, ob es in wässriger Lösung vorliegt (3102.30.10.00.0), bei Mischungen mit Calciumcarbonat entscheidet der Stickstoffgehalt: 28 GHT oder weniger gehört in 3102.40.10.00.0, mehr als 28 GHT in 3102.40.90.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 3102.50Natriumnitrat (Natronsalpeter)
- 3102.50.00.10.03102.50.00.89.0
- 3102.60Doppelsalze und Mischungen von Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat …
- 3102.60.00.10.03102.60.00.90.0
- 3102.90andere, einschließlich der in den vorhergehenden Unterpositionen nicht genannten …
- 3102.90.00.10.03102.90.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 14 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3102
7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3102. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3102
Rechts: wie viele der 14 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3102
Anmerkungen (2)
2. Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein; 2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 4) Ammoniumsulfat, auch rein; 5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter); 6) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter); 7) Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt; 8) Harnstoff, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen; d) flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3102
Zehn der 14 Warennummern der Position 3102 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20253102.10.12.00.0eingeführt · in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mindestens 31,8 GHT, jedoch nicht …
- 01.01.20253102.10.15.00.0eingeführt · in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht …
- 01.01.20253102.10.19.00.0eingeführt · anderer
- 01.01.19933102.10.90.00.0eingeführt · anderer
- 01.01.19723102.21.00.00.0eingeführt · Ammoniumsulfat
- 01.01.19723102.30.10.00.0eingeführt · in wässriger Lösung
- 01.01.19723102.30.90.00.0eingeführt · anderes
- 01.01.19723102.40.10.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Stickstoff von 28 GHT oder weniger
- 01.01.19723102.40.90.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT
- 01.01.19723102.80.00.00.0eingeführt · Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) in wässriger oder …
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3102
Welche Zolltarifnummer gilt für Harnstoff in wässriger Lösung in Position 3102?
Harnstoff in wässriger Lösung mit mindestens 31,8 GHT, jedoch nicht mehr als 33,2 GHT Harnstoffgehalt gehört in die Zolltarifnummer 3102.10.12.00.0. Mit mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT gehört er in die Zolltarifnummer 3102.10.15.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen






