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Position 3102 – Mineralische Stickstoffdüngemittel

Position im Zolltarif

31Kapitel02Position

Zu dieser Position gehören mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel wie Harnstoff, Ammoniumsulfat, Ammonsalpeter und Natronsalpeter. Tierische oder pflanzliche Düngemittel gehören in Position 3101, mineralische Phosphatdüngemittel in Position 3103.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Harnstoff in wässriger Lösung zu HS-Code 3102.10?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 3102?

Die Position ist zuerst nach Erzeugnissen gegliedert: Harnstoff (3102.10), Ammoniumsulfat (3102.21 und 3102.29), Ammoniumnitrat (3102.30), Mischungen aus Ammoniumnitrat und Calciumcarbonat (3102.40), Natriumnitrat (3102.50), Doppelsalze aus Calciumnitrat und Ammoniumnitrat (3102.60) sowie andere Mischungen (3102.90). Harnstoff in wässriger Lösung mit mindestens 31,8 GHT, jedoch nicht mehr als 33,2 GHT, gehört in die Zolltarifnummer 3102.10.12.00.0, mit mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT in die Zolltarifnummer 3102.10.15.00.0. Ammoniumnitrat ist danach unterteilt, ob es in wässriger Lösung vorliegt (3102.30.10.00.0), bei Mischungen mit Calciumcarbonat entscheidet der Stickstoffgehalt: 28 GHT oder weniger gehört in 3102.40.10.00.0, mehr als 28 GHT in 3102.40.90.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelDüngemittel
PositionMineralische oder chemische StickstoffdüngemittelDiese Seite
UnterpositionHarnstoff, auch in wässriger Lösung6,5 % + 60,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t · 5 vZTA
Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45 GHT, bezogen auf das Gewicht des wasserfreien Stoffes
Zolltarifnummerin wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mindestens 31,8 GHT, jedoch nicht mehr als 33,2 GHT
Zolltarifnummerin wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT
Zolltarifnummeranderer
Zolltarifnummeranderer
Ammoniumsulfat; Doppelsalze und Mischungen von Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter)
ZolltarifnummerAmmoniumsulfat6,5 % + 60,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t · 2 vZTA
Unterpositionandere6,5 % + 60,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t · 0 vZTA
UnterpositionAmmoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch in wässriger Lösung6,5 % + 60,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t · 0 vZTA
Zolltarifnummerin wässriger Lösung
Zolltarifnummeranderes
UnterpositionMischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen6,5 % + 60,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t · 0 vZTA
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Stickstoff von 28 GHT oder weniger
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT
UnterpositionNatriumnitrat (Natronsalpeter)
verschieden · 0 vZTA
UnterpositionDoppelsalze und Mischungen von Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter)6,5 % + 60,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t · 0 vZTA
ZolltarifnummerMischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) in wässriger oder ammoniakalischer Lösung6,5 % + 60,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t · 0 vZTA
Unterpositionandere, einschließlich der in den vorhergehenden Unterpositionen nicht genannten Mischungen6,5 % + 60,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

3102.50Natriumnitrat (Natronsalpeter)
3102.60Doppelsalze und Mischungen von Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat …
3102.90andere, einschließlich der in den vorhergehenden Unterpositionen nicht genannten …

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Welche der 14 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 3102

7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3102. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 3102

Rechts: wie viele der 14 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · alle Länder7 von 14
erhöht den ZollAntidumpingzoll · Russland6 von 14
erhöht den ZollAntidumpingzoll · Trinidad und Tobago1 von 14
erhöht den ZollAntidumpingzoll · USA1 von 14
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder3 von 14
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle Länder14 von 14
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · Somalia4 von 14
KontrolleREACH · alle Länder2 von 14
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle Länder1 von 14
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 3102

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 2
2. Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein; 2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 4) Ammoniumsulfat, auch rein; 5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter); 6) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter); 7) Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt; 8) Harnstoff, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen; d) flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 3102

Zehn der 14 Warennummern der Position 3102 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20253102.10.12.00.0eingeführt · in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mindestens 31,8 GHT, jedoch nicht …
  2. 01.01.20253102.10.15.00.0eingeführt · in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht …
  3. 01.01.20253102.10.19.00.0eingeführt · anderer
  4. 01.01.19933102.10.90.00.0eingeführt · anderer
  5. 01.01.19723102.21.00.00.0eingeführt · Ammoniumsulfat
  6. 01.01.19723102.30.10.00.0eingeführt · in wässriger Lösung
  7. 01.01.19723102.30.90.00.0eingeführt · anderes
  8. 01.01.19723102.40.10.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Stickstoff von 28 GHT oder weniger
  9. 01.01.19723102.40.90.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT
  10. 01.01.19723102.80.00.00.0eingeführt · Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) in wässriger oder …

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 3102

Welche Zolltarifnummer gilt für Harnstoff in wässriger Lösung in Position 3102?

Harnstoff in wässriger Lösung mit mindestens 31,8 GHT, jedoch nicht mehr als 33,2 GHT Harnstoffgehalt gehört in die Zolltarifnummer 3102.10.12.00.0. Mit mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT gehört er in die Zolltarifnummer 3102.10.15.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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