01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3301.19.20.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3301.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3301.19.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3301.19.20.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3301.19.20.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3301.19.20.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3301.19.20.00.0?
- ×andere ätherische Öle als solche von Citrusfrüchten3301.24, 3301.25, 3301.29
- ×Resinoide3301.30.00.00.0
- ×andere, also nicht: ätherische Öle von Citrusfrüchten3301.90
- ×Süß- und Bitterorangenöl3301.12
- ×Citronenöl3301.13
- ×entterpenisiert3301.19.80.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3301.19.20.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 3301.19.20
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 3301.19.20.00.0 | nicht entterpenisiert |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3301.19.20 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| FRBTIFR-BTI-2024-02451Frankreich | Ätherische Öle von Zitrusfrüchten, andere als von Orange oder Zitrone, nicht entterpeniert, in flüssiger Form … | 21.05.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 3301.19.80 | 1 | Entterpenisierte ätherische Limettenöle in flüssiger Form, die als Rohstoffe zur Verwendung bei der Herstellung von Lebensmittelaromen für den menschlichen Verzehr bestimmt sind und in Kanistern mit … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3301.19.20.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3301.19.20.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3301.19.20.00.0
Anmerkungen (1)
2. Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3301.12.10 bis 3301.19.80 | ätherische Öle von Citrusfrüchten: Die ätherischen Öle von Citrusfrüchten werden aus den Schalen dieser Früchte gewonnen. Ihr Geruch ist angenehm und gleicht dem der Frucht, aus der sie hergestellt sind. Orangenblütenöl (Neroliöl) gilt nicht als ätherisches Öl von Citrusfrüchten und gehört zu Unterposition 3301.29.41 oder 3301.29.91. Ein entterpenisiertes ätherisches Öl ist ein ätherisches Öl, dessen … |
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-50/8127.05.1982 | 1. ERZEUGNISSE , DIE AUSSER WOHLRIECHENDEN STOFFEN NOCH WESENTLICH GRÖSSERE MENGEN DER VERSCHIEDENEN ANDEREN BESTANDTEILE DER PFLANZE ENTHALTEN WIE CHLOROPHYLL , TANNINE , BITTERSTOFFE ODER ANDERE GESCHMACKSSTOFFE , FERNER KOHLENHYDRATE UND ANDERE … |
| C-49/8127.05.1982 | 1. ERZEUGNISSE , DIE AUSSER WOHLRIECHENDEN STOFFEN NOCH WESENTLICH GRÖSSERE MENGEN DER VERSCHIEDENEN ANDEREN BESTANDTEILE DER PFLANZE ENTHALTEN WIE CHLOROPHYLL , TANNINE , BITTERSTOFFE ODER ANDERE GESCHMACKSSTOFFE , FERNER KOHLENHYDRATE UND ANDERE … |
| C-668/2007.04.2022 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 33 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3301.19.20
- 01.01.20073301.19.20neu eingeführt · „nicht entterpenisiert“ · aus 3301.19.10, 3301.19.90
- 01.01.20073301.19.20.00.0neu eingeführt · „nicht entterpenisiert“ · aus 3301.19.10, 3301.19.90
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3301.19.20.00.0
Gilt für die Zolltarifnummer 3301.19.20.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland?
Ja, für diese Zolltarifnummer gilt ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt für die Zolltarifnummer 3301.19.20.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus?
Ja, für diese Zolltarifnummer gilt ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile