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Zolltarifnummer 3824.60.99.00.0 – Sorbit, nicht in wässriger Lösung

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst wird Sorbit (D-Glucitol), der nicht als wässrige Lösung vorliegt und keinen Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger hat, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol. Sorbit mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol, gehört in 3824.60.91.00.0.

Typische Waren:NC-SorbitsortenSorbit (D-Glucitol)

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3824.60.99.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelVerschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
PositionZubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
Unterpositionzubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne
Unterpositionnicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt
Zolltarifnummerzubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton
UnterpositionMörtel und Beton, nicht feuerfest
UnterpositionSorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905.44
anderer
Zolltarifnummermit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol
ZolltarifnummerandererDiese Seite
3824.81 – 3824.89Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 3 zu diesem Kapitel
3824.91 – 3824.99andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3824.606-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3824.60.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3824.60.99.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3824.60.99.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3824.60.99.00.0?

Kapitel 38 Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie › 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder …
✓Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905.44Die Ware ist Sorbit (D-Glucitol), meist durch Hydrieren unter Druck aus Glucosesirupen hergestellt. Ihr Gehalt an Sorbit liegt bei 60 bis 80 GHT, bezogen auf den Trockenstoff.
✓andererDie Ware liegt nicht als wässrige Lösung vor. Sie ist ein Sorbit in einer anderen Form als wässrige Lösung.
✓andererDie Ware hat keinen Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol. Ein höherer Mannitolgehalt gehört zu dieser Nummer.
3824.60.99.00.0Sorbit, nicht in wässriger Lösung

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3824.60.99.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3824.60.99

ZolltarifnummerWortlaut
3824.60.99.00.0anderer

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3824.60.99 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3824.60.112Angaben: Sorbitolsirup mit einem Gehalt von weniger als 2 GHT Mannitol, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol. Befund: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und …
3824.60.191Angaben: Sorbitol in wässriger Lösung. Das Erzeugnis soll in folgenden Bereichen verwendet werden: Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetik, Reinigungsmittel, Arzneimittel, Textil- und Lederherstellung. …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3824.60.99.00.0

€
3824.60.99.00.0Drittlandszoll9 % + 53,70 EUR je 100 kg–––
3824.60.99.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll9 % + 53,70 EUR je 100 kg + 50 %–––
3824.60.99.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll9 % + 53,70 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (3)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0884Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.1949Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.6725Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 9 % + 53,70 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 35 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Algerien0 % + 53,70 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)5,8 % + 52,02 EUR je 100 kg
Färöer0 % + 53,70 EUR je 100 kg
Island6 % + 52,02 EUR je 100 kg
Israel0 % + 53,70 EUR je 100 kg
Libanon0 % + 53,70 EUR je 100 kg
Neuseeland5,6 % + 33,56 EUR je 100 kg
Norwegen6 % + 52,02 EUR je 100 kg
Syrien0 % + 53,70 EUR je 100 kg
Südafrika9 % + 53,70 EUR je 100 kg
Tunesien0 % + 53,70 EUR je 100 kg
Vietnam1,1 % + 6,71 EUR je 100 kg
AndorraZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 53,70 EUR je 100 kg
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 53,70 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3824.60.99.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3824.60.99.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 3
3. Zu Position 3824 und nicht zu anderen Positionen der Nomenklatur gehören: a) künstliche Kristalle aus Magnesiumoxid oder aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr; b) Fuselöle; Dippelöl; c) Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf; d) Korrekturlacke für Dauerschablonen, andere Korrekturflüssigkeiten sowie Korrekturbänder (ausgenommen solche der Position 9612), in Aufmachungen für den Einzelverkauf; und e) schmelzbare Temperaturmesser für Öfen (z. B. Segerkegel).
Wortlaut · Kapitel 38, Unterpositions-Anmerkung 3
3. Zu den Unterpositionen 3824.81 bis 3824.89 gehören nur Mischungen und Zubereitungen, die eine oder mehrere der nachfolgenden Substanzen enthalten: Oxiran (Ethylenoxid); polybromierte Biphenyle (PBB); polychlorierte Biphenyle (PCB); polychlorierte Terphenyle (PCT); Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat; Aldrin (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Chlordan (ISO); Chlordecon (ISO); DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan); Dieldrin (ISO, INN); Endosulfan (ISO); Endrin (ISO); Heptachlor (ISO); Mirex (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN); Pentachlorbenzol (ISO); Hexachlorbenzol (ISO); Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze; Perfluoroctansulfonamide; Perfluoroctansulfonylfluorid; Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder Octabromdiphenylether; kurzkettige Chlorparaffine. Kurzkettige Chlorparaffine sind Mischungen von Verbindungen mit einem Chlorierungsgrad von mehr als 48 GHT mit der folgenden Molekularformel: CxH(2x-y+2)Cly, wobei x=10 – 13 und y= 1 – 13 sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3824.60.11 bis 3824.60.99Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905.44: Hierher gehören z. B. die so genannten nicht kristallisierenden („NC“) Sorbitsorten (D-Glucitol), die im Allgemeinen durch Hydrieren unter Druck aus Glucosesirupen hergestellt werden, die noch bestimmte Mengen Oligosaccharide enthalten. Ihr Gehalt an Sorbit (D-Glucitol), bezogen auf den Trockenstoff, liegt bei 60 bis 80 GHT, die übrigen Bestandteile bestehen im …

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-182/1926.03.2020Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-822/1903.06.2021Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der …
C-441/1509.02.2017Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der …

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 38 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3824.60.99

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 3.
  1. 01.01.19963824.60.99neu eingeführt · „anderer“ · aus 3823.60.99
  2. 01.01.19963824.60.99.00.0neu eingeführt · „anderer“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3824.60.99.00.0

Fällt bei der Einfuhr unter Zolltarifnummer 3824.60.99.00.0 ein Zusatzzoll an, wenn die Ware aus Belarus stammt?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus wird ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Fällt bei der Einfuhr unter Zolltarifnummer 3824.60.99.00.0 ein Zusatzzoll an, wenn die Ware aus Russland stammt?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland wird ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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