01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3914.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3914.00.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3914.00.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3914.00.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0?
- ×andere, also nicht: Wässrige Suspension mit -20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Agarosekugeln, modifiziert mit Nitrilotriessigsäure und geladen mit …3914.00.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3914.00.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3914.00.00.10.0 | Wässrige Suspension mit -20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Agarosekugeln, modifiziert mit Nitrilotriessigsäure und geladen mit …diese Seite | Autonome Zollaussetzung |
| 3914.00.00.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3914.00.00 eingereiht
9 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI31834/25-1Deutschland | Modifiziertes Polymermaterial mit WAX-Funktionalität. Das Produkt ist ein feines Pulver oder granuliertes Sorbens … | 05.02.2029 |
| DEBTI26663/25-1Deutschland | Angaben: Poly(styrol-co-divinylbenzol) mit Propansäuregruppen modifiziert; in Form eines weißen, feinen Pulvers; in … | 28.09.2028 |
| DEBTI26661/25-1Deutschland | Weißes oder gelbliches, feines Pulver aus Poly(styrol-co-divinylbenzol)sulfonsäure (CAS-Nummern 39389-20-3 / … | 28.09.2028 |
| DEBTI15283/25-1Deutschland | Poly(styrol-co-divinylbenzol) mit N-(2-Aminoethyl)aminomethylgruppen Weißes, feines Pulver bestehend aus … | 15.06.2028 |
| NLBTI2025-1461Niederlande | Ein Polymer mit – laut Angabe – unter anderem folgenden Merkmalen und Eigenschaften: - zur Verwendung als … | 19.01.2029 |
| NLBTI2025-1462Niederlande | Ein Polymer mit – laut Angabe – unter anderem folgenden Merkmalen und Eigenschaften: - zur Verwendung als … | 19.01.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0B001F der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0
Anmerkungen (3)
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3914.00.00
- 01.01.19723914.00.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913, in Primärformen“
- 01.01.19883914.00.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3914.00.00
- 01.01.19883914.00.00.90.0neu eingeführt · aus 3914.00.00
- 01.07.20033914.00.00wieder anmeldefähig · aus 3914.00.00
- 01.07.20033914.00.00.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 3914.00.00
- 01.01.20233914.00.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3914.00.00
- 01.01.20233914.00.00.10.0neu eingeführt · „Wässrige Suspension mit -20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Agarosekugeln, modifiziert mit Nitrilotriessigsäure und geladen mit …“ · aus 3914.00.00
- 01.01.20233914.00.00.90.0neu eingeführt · aus 3914.00.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0
Gehören Kunststoffabfälle, die in Primärformen umgewandelt wurden, in die Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0?
Nein, Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes gehören nicht zu Position 3915, wenn sie in Primärformen umgewandelt wurden; sie fallen in die Positionen 3901 bis 3914. Die Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0 erfasst jedoch nur wässrige Suspensionen mit Agarosekugeln und Ethanol.
Welche Zolltarifnummer gilt für andere Waren unter 3914.00.00 als wässrige Suspensionen mit Agarosekugeln?
Eine Ware unter 3914.00.00, die nicht wässrige Suspension mit Agarosekugeln und Ethanol ist, gehört in die Zolltarifnummer 3914.00.00.90.0 mit dem Wortlaut „andere“. Die Seite 3914.00.00.10.0 gilt nur für die wässrige Suspension mit Agarosekugeln, modifiziert mit Nitrilotriessigsäure und geladen mit zweiwertigen Nickelionen, und Ethanol.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen