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gültig seit 01.01.2023Dual-Use

Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0 – Wässrige Agarosekugel-Suspension

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst wässrige Suspensionen mit 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Agarosekugeln, die mit Nitrilotriessigsäure modifiziert und mit zweiwertigen Nickelionen geladen sind, und mit 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Ethanol. Alle übrigen Ionenaustauscher dieser Warennummer in Primärformen gehören in 3914.00.00.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionIonenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913, in Primärformen
ZolltarifnummerWässrige Suspension mit -20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Agarosekugeln, modifiziert mit Nitrilotriessigsäure und geladen mit …Diese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3914.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3914.00.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3914.00.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3914.00.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3914 Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren …
✓Wässrige Suspension mit -20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Agarosekugeln, modifiziert mit Nitrilotriessigsäure und geladen mit zweiwertigen Nickelionen (CAS RN 1615227-97-8), und -20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Ethanol (CAS RN 64-17-5)Die Ware muss eine wässrige Suspension sein, die 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Agarosekugeln, modifiziert mit Nitrilotriessigsäure und geladen mit zweiwertigen Nickelionen (CAS RN 1615227-97-8), und 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Ethanol (CAS RN 64-17-5) enthält. Nach Kapitel 39, Anmerkung 6 gehören Suspensionen zu den Flüssigkeiten und Pasten, die als Primärform gelten.
3914.00.00.10.0Wässrige Suspensionen mit Agarosekugeln

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0?

  • ×andere, also nicht: Wässrige Suspension mit -20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Agarosekugeln, modifiziert mit Nitrilotriessigsäure und geladen mit …3914.00.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3914.00.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3914.00.00.10.0Wässrige Suspension mit -20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Agarosekugeln, modifiziert mit Nitrilotriessigsäure und geladen mit …diese SeiteAutonome Zollaussetzung
3914.00.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3914.00.00 eingereiht

9 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland5
Niederlande4
vZTAWareGültig bis
DEBTI31834/25-1DeutschlandModifiziertes Polymermaterial mit WAX-Funktionalität. Das Produkt ist ein feines Pulver oder granuliertes Sorbens …05.02.2029
DEBTI26663/25-1DeutschlandAngaben: Poly(styrol-co-divinylbenzol) mit Propansäuregruppen modifiziert; in Form eines weißen, feinen Pulvers; in …28.09.2028
DEBTI26661/25-1DeutschlandWeißes oder gelbliches, feines Pulver aus Poly(styrol-co-divinylbenzol)sulfonsäure (CAS-Nummern 39389-20-3 / …28.09.2028
DEBTI15283/25-1DeutschlandPoly(styrol-co-divinylbenzol) mit N-(2-Aminoethyl)aminomethylgruppen Weißes, feines Pulver bestehend aus …15.06.2028
NLBTI2025-1461NiederlandeEin Polymer mit – laut Angabe – unter anderem folgenden Merkmalen und Eigenschaften: - zur Verwendung als …19.01.2029
NLBTI2025-1462NiederlandeEin Polymer mit – laut Angabe – unter anderem folgenden Merkmalen und Eigenschaften: - zur Verwendung als …19.01.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0

€
3914.00.00.10.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €
3914.00.00.10.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 3914.00.00.10.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0B001F der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 1
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt. Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 6
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen: a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen; b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 7
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3914.00.00

  1. 01.01.19723914.00.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913, in Primärformen“
  2. 01.01.19883914.00.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3914.00.00
  3. 01.01.19883914.00.00.90.0neu eingeführt · aus 3914.00.00
  4. 01.07.20033914.00.00wieder anmeldefähig · aus 3914.00.00
  5. 01.07.20033914.00.00.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 3914.00.00
  6. 01.01.20233914.00.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3914.00.00
  7. 01.01.20233914.00.00.10.0neu eingeführt · „Wässrige Suspension mit -20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Agarosekugeln, modifiziert mit Nitrilotriessigsäure und geladen mit …“ · aus 3914.00.00
  8. 01.01.20233914.00.00.90.0neu eingeführt · aus 3914.00.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0

Gehören Kunststoffabfälle, die in Primärformen umgewandelt wurden, in die Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0?

Nein, Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes gehören nicht zu Position 3915, wenn sie in Primärformen umgewandelt wurden; sie fallen in die Positionen 3901 bis 3914. Die Zolltarifnummer 3914.00.00.10.0 erfasst jedoch nur wässrige Suspensionen mit Agarosekugeln und Ethanol.

Welche Zolltarifnummer gilt für andere Waren unter 3914.00.00 als wässrige Suspensionen mit Agarosekugeln?

Eine Ware unter 3914.00.00, die nicht wässrige Suspension mit Agarosekugeln und Ethanol ist, gehört in die Zolltarifnummer 3914.00.00.90.0 mit dem Wortlaut „andere“. Die Seite 3914.00.00.10.0 gilt nur für die wässrige Suspension mit Agarosekugeln, modifiziert mit Nitrilotriessigsäure und geladen mit zweiwertigen Nickelionen, und Ethanol.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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