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gültig seit 01.01.2002

Zolltarifnummer 4104.41.11.00.0 – Ganzes indisches Kipsleder

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden ganze, nur pflanzlich gegerbte Häute von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) aus Indien in getrocknetem Zustand mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger und einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, die zur Lederwarenherstellung noch neu bearbeitet werden müssen. Größere ganze Häute gehören in die Zolltarifnummer 4104.41.51.00.0, übrige ganze Häute bis 2,6 m², die nicht indisches Kipsleder sind, in die Warennummer 4104.41.19. Die Häute werden hauptsächlich aus Indien oder Pakistan eingeführt (so genannte Madras-Felle) und zu sechs Stück in Pressballen verpackt.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 4104.41.11.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittHäute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche …
KapitelHäute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder
PositionGegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet
4104.11 – 4104.19in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)
in getrocknetem Zustand (crust)
UnterpositionVollleder, ungespalten; Narbenspalt
ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger
Zolltarifnummerindisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbarDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code4104.416-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer4104.41.118-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code4104.41.11.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer4104.41.11.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4104.41.11.00.0?

Kapitel 41 Häute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder › 4104 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von …
✓in getrocknetem Zustand (crust)Die Häute sind getrocknet (crust). Nach der Anmerkung 2 B zu Kapitel 41 gehören dazu auch Häute, die vor dem Trocknen nachgegerbt, gefärbt oder gefettet (zugerichtet) wurden.
✓Vollleder, ungespalten; NarbenspaltDie Haut ist ungespalten als Vollleder oder als Narbenspalt gefertigt.
✓ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder wenigerDie Haut ist eine ganze Haut oder ein ganzes Fell von Rindern, Kälbern oder Büffeln mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger.
✓indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbarEs ist indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt. Häute dieser Art sind für die Beförderung über weite Strecken behandelt, z. B. mit pflanzlichen Ölen eingerieben, und müssen zur Lederwarenherstellung völlig neu bearbeitet werden.
4104.41.11.00.0Indisches Kipsleder, ganz, pflanzlich gegerbt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4104.41.11.00.0?

  • ×in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)4104.11, 4104.19
  • ×andere, also nicht: Vollleder, ungespalten; Narbenspalt4104.49
  • ×andere, also nicht: ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger4104.41.51.00.0, 4104.41.59.00.0, 4104.41.90.00.0
  • ×andere, also nicht: indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter …4104.41.19

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 4104.41.11

ZolltarifnummerWortlaut
4104.41.11.00.0indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter …

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4104.41.11 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4104.41.11.00.0

€
4104.41.11.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4104.41.11.00.0

PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4104.41.11.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 41, Anmerkung 2
2. A) Zu den Positionen 4104 bis 4106 gehören nicht Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb-(einschließlich Vorgerbungs-)prozess unterzogen wurden (Positionen 4101 bis 4103, je nach Beschaffenheit). B) Im Sinne der Positionen 4104 bis 4106 umfasst der Begriff „in trockenem Zustand (crust)“ Häute und Felle, die vor dem Trocknen nachgegerbt, gefärbt oder gefettet (zugerichtet) worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (3)

FundstelleKernaussage
4104.41.11indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar Hierher gehören Häute und Felle, die nur mit pflanzlichen Stoffen gegerbt worden sind und die verschiedenen Verfahren unterzogen wurden, um die Beförderung über weite Strecken zu …
4104.41.11 bis 4104.49.90in getrocknetem Zustand (crust): Siehe die Anmerkung 2 B zu Kapitel 41 sowie die Erläuterungen zu Kapitel 41 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ Teil II, dritter Absatz.
4104.41.11 bis 4104.41.90Vollleder, ungespalten; Narbenspalt Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4104.11.10 bis 4104.11.90.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 41 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 4104.41.11

  1. 01.01.20024104.41.11neu eingeführt · „indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter …“ · aus 15 Vorgängern
  2. 01.01.20024104.41.11.00.0neu eingeführt · „indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter …“ · aus 15 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4104.41.11.00.0

Gehören reversibel gegerbte Häute in die Zolltarifnummer 4104.41.11.00.0?

Nein, Häute, die einem reversiblen Gerbprozess (einschließlich Vorgerbung) unterzogen wurden, gehören nicht in die Positionen 4104 bis 4106 und damit nicht in diese Zolltarifnummer, sondern je nach Beschaffenheit in die Positionen 4101 bis 4103. Auch ganze Häute mit einer Oberfläche bis 2,6 m² fallen deshalb nicht unter die Warennummer 4104.41.11, wenn sie reversibel gegerbt wurden.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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