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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 4104.41.19 – Getrocknetes Vollleder und Narbenspalt

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Die Warennummer 4104.41.19 erfasst gegerbte Häute und Felle von Rindern, Kälbern (einschließlich Büffeln), Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet, die in getrocknetem Zustand (crust) als Vollleder, ungespalten, oder als Narbenspalt vorliegen, soweit sie keine ganzen Häute oder Felle mit höchstens 2,6 m² Oberfläche sind. Ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) mit höchstens 2,6 m² Oberfläche gehören in die Warennummer 4104.41.11, ganze mit mehr als 2,6 m² Oberfläche in die Zolltarifnummer 4104.41.51.00.0. Unterschieden wird darunter zwischen Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem Zustand, und allen übrigen Ledern.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr getrocknetes Vollleder zu Warennummer 4104.41.19?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 4104.41.19?

Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem Zustand, gehört in die Zolltarifnummer 4104.41.19.10.0. Alles, was nicht darunter fällt, gehört in die Zolltarifnummer 4104.41.19.90.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittHäute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche …
KapitelHäute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder
PositionGegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet
in getrocknetem Zustand (crust)
UnterpositionVollleder, ungespalten; Narbenspalt
ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerBüffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem Zustand
6,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 4104.41.19

KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 4104.41.19

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 41, Anmerkung 2
2. A) Zu den Positionen 4104 bis 4106 gehören nicht Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb-(einschließlich Vorgerbungs-)prozess unterzogen wurden (Positionen 4101 bis 4103, je nach Beschaffenheit). B) Im Sinne der Positionen 4104 bis 4106 umfasst der Begriff „in trockenem Zustand (crust)“ Häute und Felle, die vor dem Trocknen nachgegerbt, gefärbt oder gefettet (zugerichtet) worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
4104.41.11 bis 4104.49.90in getrocknetem Zustand (crust): Siehe die Anmerkung 2 B zu Kapitel 41 sowie die Erläuterungen zu Kapitel 41 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ Teil II, dritter Absatz.
4104.41.11 bis 4104.41.90Vollleder, ungespalten; Narbenspalt Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4104.11.10 bis 4104.11.90.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 4104.41.19

Gehören Häute und Felle, die einem reversiblen Gerbprozess unterzogen wurden, in die Warennummer 4104.41.19?

Nein, Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb- oder Vorgerbungsprozess unterzogen wurden, gehören nicht in die Position 4104, sondern je nach Beschaffenheit in die Positionen 4101 bis 4103. Nachgegerbte, gefärbte oder gefettete Häute, die vor dem Trocknen zugerichtet wurden, gelten im Sinne der Position 4104 als in getrocknetem Zustand (crust).

Welche Zolltarifnummer gilt für Büffelleder unter der Warennummer 4104.41.19?

Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem Zustand, gehört in die Zolltarifnummer 4104.41.19.10.0, nicht in 4104.41.19.90.0. Die vollständige Nummer mit dieser Unterscheidung ist die Zolltarifnummer 4104.41.19.10.0, während die Warennummer 4104.41.19 die 8-stellige KN-Nummer ist.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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