01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 4104.41.19?
Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem Zustand, gehört in die Zolltarifnummer 4104.41.19.10.0. Alles, was nicht darunter fällt, gehört in die Zolltarifnummer 4104.41.19.90.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 4104.41.19
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 4104.41.19
Anmerkungen (1)
2. A) Zu den Positionen 4104 bis 4106 gehören nicht Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb-(einschließlich Vorgerbungs-)prozess unterzogen wurden (Positionen 4101 bis 4103, je nach Beschaffenheit). B) Im Sinne der Positionen 4104 bis 4106 umfasst der Begriff „in trockenem Zustand (crust)“ Häute und Felle, die vor dem Trocknen nachgegerbt, gefärbt oder gefettet (zugerichtet) worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 4104.41.11 bis 4104.49.90 | in getrocknetem Zustand (crust): Siehe die Anmerkung 2 B zu Kapitel 41 sowie die Erläuterungen zu Kapitel 41 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ Teil II, dritter Absatz. |
| 4104.41.11 bis 4104.41.90 | Vollleder, ungespalten; Narbenspalt Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4104.11.10 bis 4104.11.90. |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 4104.41.19
Gehören Häute und Felle, die einem reversiblen Gerbprozess unterzogen wurden, in die Warennummer 4104.41.19?
Nein, Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb- oder Vorgerbungsprozess unterzogen wurden, gehören nicht in die Position 4104, sondern je nach Beschaffenheit in die Positionen 4101 bis 4103. Nachgegerbte, gefärbte oder gefettete Häute, die vor dem Trocknen zugerichtet wurden, gelten im Sinne der Position 4104 als in getrocknetem Zustand (crust).
Welche Zolltarifnummer gilt für Büffelleder unter der Warennummer 4104.41.19?
Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem Zustand, gehört in die Zolltarifnummer 4104.41.19.10.0, nicht in 4104.41.19.90.0. Die vollständige Nummer mit dieser Unterscheidung ist die Zolltarifnummer 4104.41.19.10.0, während die Warennummer 4104.41.19 die 8-stellige KN-Nummer ist.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission