01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 4401.39.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code4401.396-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer4401.39.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code4401.39.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer4401.39.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4401.39.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4401.39.00.00.0?
- ×Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen4401.11.00.00.0, 4401.12.00.00.0
- ×Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln4401.21.00.00.0, 4401.22
- ×Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, nicht zusammengepresst4401.41.00.00.0, 4401.49
- ×Holzpellets4401.31.00.00.0
- ×Holzbriketts4401.32.00.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 4401.39.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 4401.39.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 4401.39.00.00.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4401.39.00 eingereiht
6 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| ITBTIIT922104-2024-BTI0054Italien | Kleine Späne aus pulverisiertem Holz (Granulat), hellbraune Farbe, unregelmäßige Form und variable Größe, mit einer … | 11.09.2027 |
| ATBTI2023000526-DECÖsterreich | Zerkleinerte Pellets aus Holzspänen in Form eines dunkelbraunen, von feinen Anteilen durchsetzten Granulats; keine … | 27.12.2026 |
| ATBTI2023000528-DECÖsterreich | Zerkleinerte Pellets aus Holzspänen in Form eines dunkelbraunen, von feinen Anteilen durchsetzten Granulats; keine … | 27.12.2026 |
| ATBTI20203000527-DECÖsterreich | Zerkleinerte Pellets aus Holzspänen in Form eines braunen, von feinen Anteilen durchsetzten Granulats; keine … | 27.12.2026 |
| ATBTI2023000525-DECÖsterreich | Zerkleinerte Pellets aus Holzspänen in Form eines dunkelbraunen, von feinen Anteilen durchsetzten Granulats; keine … | 26.12.2026 |
| PLBTIWIT-2023-001568Polen | Pellets aus Abfällen, die bei der industriellen Verarbeitung von Flachs entstehen, gemahlen und mechanisch gepresst. … | 15.11.2026 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4401.39.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4401.39.00.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4401.39.00.00.0
Anmerkungen (2)
1. Als „Holzpellets“ im Sinne der Unterposition 4401.31 gelten Nebenerzeugnisse, wie Splitter, Sägespäne oder Schnitzel aus der mechanischen Holzverarbeitungsindustrie, der Möbelindustrie oder anderen Holzverarbeitungen, die durch einfachen Druck oder Zugabe eines Bindemittelanteils von nicht mehr als 3 GHT agglomeriert worden sind. Diese Pellets sind zylindrisch, mit einem Durchmesser von 25 mm oder weniger und einer Länge von 100 mm oder weniger.
2. Als „Holzbriketts“ im Sinne der Unterposition 4401.32 gelten Nebenerzeugnisse wie Splitter, Sägespäne oder Schnitzel aus der mechanischen Holzverarbeitungsindustrie, der Möbelindustrie oder anderen Holzverarbeitungen, die durch einfachen Druck oder durch Zugabe eines Bindemittelanteils von nicht mehr als 3 GHT zusammengepresst worden sind. Diese Briketts sind würfel-, polyeder- oder zylinderförmig, mit einer Mindestquerschnittsabmessung von mehr als 25 mm.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 4401.31.00 bis 4401.39.00 | Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst Siehe die Anmerkungen 1 a) und 1 c) zu Kapitel 44. Nicht hierher gehört Holzmehl im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 44 (Position 4405.00.00). |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 44 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 4401.39.00
- 01.01.20124401.39.00neu eingeführt · aus 4401.30.00, aus 4401.30.40, aus 4401.30.80
- 01.01.20124401.39.00.00.0neu eingeführt
- 01.01.20174401.39.00wieder anmeldefähig · aus 4401.39.20, 4401.39.30, 4401.39.80
- 01.01.20174401.39.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 4401.39.20, 4401.39.30, 4401.39.80
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission