01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 4811.59.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code4811.596-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer4811.59.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code4811.59.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer4811.59.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4811.59.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4811.59.00.90.0?
- ×Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert4811.10.00.00.0
- ×Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen4811.41, 4811.49.00.00.0
- ×Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt4811.60
- ×andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern4811.90
- ×gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g4811.51.00.00.0
- ×Schwergewichtiges Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m²; in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht (einschließlich …4811.59.00.20.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 4811.59.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 4811.59.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 4811.59.00.20.0 | Schwergewichtiges Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m²; in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht … | Antidumpingzoll |
| 4811.59.00.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4811.59.00 eingereiht
27 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI33448/26-1Deutschland | Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um ein einseitig mit Kunststoff überzogenes Papier mit einem … | 21.09.2029 |
| DEBTI16465/26-1Deutschland | Es handelt sich um ein dreilagiges Erzeugnis, bestehend aus einer Mittellage aus sog. Rippenpappe mit parallel … | 30.07.2029 |
| DEBTI14588/26-1Deutschland | Es handelt sich um ein dreilagiges Erzeugnis, bestehend aus einer Mittellage aus sog. Rippenpappe mit parallel … | 19.07.2029 |
| DEBTI40216/25-1Deutschland | Es handelt sich um ein einseitig mit Kunststoff überzogenes, bedrucktes Papier mit einem Quadratmetergewicht von … | 22.12.2028 |
| DEBTI10378/25-1Deutschland | Es handelt sich um einen rechteckigen Bogen (Format: 590 x 548 mm) aus ungebleichtem Papier, das einseitig mit … | 15.05.2028 |
| DEBTI53033/24-1Deutschland | Es handelt sich um Papier mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, das beidseitig dünn mit Silikon (= … | 10.04.2028 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 4811.59.00.90.0?
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 4811.59.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4811.59.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4811.59.00.90.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4811.59.00.90.0
Anmerkungen (1)
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 48, Allgemeines | Rollen aus Papier, deren äußere Lagen teilweise durchnässt sind oder sonstige Beschädigungen aufweisen, verbleiben in den betreffenden Unterpositionen der Positionen 4801 bis 4811. |
| 4811.51.00 bis 4811.59.00 | mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen Papiere und Pappen, mit Kunststoff gestrichen oder überzogen, gehören nur dann hierher, wenn die Dicke des Kunststoffs nicht die Hälfte der Gesamtdicke überschreitet (siehe die Anmerkung 2 g) zu Kapitel 48). |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-304/2510.06.2026 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 48 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 4811.59.00
- 01.01.20024811.59.00neu eingeführt · aus 4811.39.00, aus 4823.90.50, aus 4823.90.90
- 01.01.20024811.59.00.90.0neu eingeführt · aus 4811.21.00, 4811.29.00, 4811.31.00, 4811.39.00, 4811.40.00 (8 Unterteilungen)
- 01.01.20044811.59.00wieder anmeldefähig · aus 4811.59.00
- 01.01.20044811.59.00.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 4811.59.00
- 09.10.20194811.59.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 4811.59.00
- 09.10.20194811.59.00.20.0neu eingeführt · „Schwergewichtiges Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m²; in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht …“ · aus 4811.59.00
- 10.10.20194811.59.00.90.0neu eingeführt
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4811.59.00.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für kunststoffbeschichtetes Papier unter 4811.59.00?
Kunststoffbeschichtetes Papier ohne Klebeschicht gehört in 4811.59.00.90.0, wenn die Dicke des Kunststoffs nicht die Hälfte der Gesamtdicke überschreitet und das Papier nicht gebleicht ist oder höchstens 150 g je Quadratmeter wiegt. Schwergewichtiges Thermopapier in Jumbo-Rollen gehört dagegen in 4811.59.00.20.0.
Welche Zolltarifnummer gilt für Backpapier unter 4811.59.00?
Backpapier gehört in 4811.59.00.90.0, wenn es mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt ist und keine Klebeschicht hat. Die Kunststoffschicht darf höchstens die Hälfte der Gesamtdicke ausmachen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile


