01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5503.90.00.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5503.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5503.90.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5503.90.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5503.90.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5503.90.00.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5503.90.00.20.0?
- ×aus Nylon oder anderen Polyamiden5503.11.00.00.0, 5503.19.00.00.0
- ×aus Polyestern5503.20.00.00.0
- ×aus Polyacryl oder Modacryl5503.30.00.00.0
- ×aus Polypropylen5503.40.00.00.0
- ×Spinnfasern, vollständig mit Polyethylen umhüllt, mit einem Kern aus Poly(ethylenterephthalat), mit: -einer linearen Dichte von 0,60 dtex oder mehr, jedoch …5503.90.00.40.0
- ×andere, also nicht: Fasern aus Poly(vinylalkohol), auch acetalisiert5503.90.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5503.90.00.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5503.90.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 5503.90.00.20.0 | Fasern aus Poly(vinylalkohol), auch acetalisiertdiese Seite | Autonome Zollaussetzung |
| 5503.90.00.40.0 | Spinnfasern, vollständig mit Polyethylen umhüllt, mit einem Kern aus Poly(ethylenterephthalat), mit: -einer linearen Dichte von 0,60 dtex … | Autonome Zollaussetzung |
| 5503.90.00.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5503.90.00 eingereiht
4 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| CZBTI31/233677/2026-300000-ZI/01Tschechien | Gemäß den deklarierten Angaben handelt es sich um glänzende, gelbliche Polyvinylalkohol-Fasern (PVA) (Stapelfasern … | 01.04.2029 |
| FRBTIFR-BTI-2025-01643Frankreich | Synthetische Stapelfasern aus Polymilchsäure (PLA), die durch Fermentation von aus Mais gewonnenen Zuckern hergestellt … | 21.08.2028 |
| FRBTIFR-BTI-2024-00680Frankreich | Diskontinuierliche synthetische Fasern aus Polyethylen. Diese Fasern sind weder gekrempelt noch gekämmt oder … | 03.04.2027 |
| CZBTI31/202202/2023-580000-04/01Tschechien | Nach den deklarierten Angaben und der vorgelegten Fotodokumentation handelt es sich um synthetische Stapelfasern aus … | 21.12.2026 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5503.90.00.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5503.90.00.20.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C010 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5503.90.00.20.0
Anmerkungen (1)
1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten“ im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex. Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 55 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5503.90.00
- 01.01.19725503.90.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19885503.90.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5503.90.10, 5503.90.90 (7 Unterteilungen)
- 01.01.20095503.90.00.20.0neu eingeführt · „Fasern aus Poly(vinylalkohol), auch acetalisiert“ · aus 5503.90.10, 5503.90.90
- 01.01.20095503.90.00.90.0neu eingeführt · aus 5503.90.10, 5503.90.90
- 01.07.20265503.90.00.40.0neu eingeführt · „Spinnfasern, vollständig mit Polyethylen umhüllt, mit einem Kern aus Poly(ethylenterephthalat), mit: -einer linearen Dichte von 0,60 dtex …“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5503.90.00.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Spinnfasern aus Poly(vinylalkohol) unter 5503.90.00?
Spinnfasern aus Poly(vinylalkohol), auch acetalisiert, gehören in 5503.90.00.20.0. Vollständig mit Polyethylen umhüllte Spinnfasern mit Kern aus Poly(ethylenterephthalat) gehören in 5503.90.00.40.0, sonstige Fasern der Unterposition in 5503.90.00.90.0.
Welche Waren schließt Abschnitt XI, Anmerkung 8 bei 5503.90.00.20.0 aus?
Konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Waren der Kapitel 56 bis 59 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60.
Wurde die Zolltarifnummer 5503.90.00.20.0 geändert?
Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde 2015 und 2020 sowie zum 1. Juli 2026 geändert.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen