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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 5607.41.00.00.0 – Binde-/Pressengarne aus PE oder PP

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

56Kapitel07Position41HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Bindegarne oder Pressengarne aus Polyethylen oder Polypropylen. Andere Garne aus diesen Kunststoffen gehören in die Unterposition 5607.49.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5607.41.00.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5607.41.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelWatte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
PositionBindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
aus Polyethylen oder Polypropylen
ZolltarifnummerBindegarne oder PressengarneDiese Seite
Unterpositionandere
Unterpositionaus anderen synthetischen Chemiefasern
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5607.416-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5607.41.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5607.41.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5607.41.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5607.41.00.00.0?

Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne … › 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch …
✓aus Polyethylen oder PolypropylenDas Garn besteht aus Polyethylen oder Polypropylen. Dies ergibt sich aus der Materialangabe des Garns.
✓Bindegarne oder PressengarneDie Ware muss ein Bindegarn oder ein Pressengarn sein, wie es der Wortlaut der Zolltarifnummer beschreibt.
5607.41.00.00.0Binde- oder Pressengarne aus PE/PP

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5607.41.00.00.0?

  • ×aus Sisal oder anderen textilen Agavefasern5607.21, 5607.29.00.00.0
  • ×aus anderen synthetischen Chemiefasern5607.50
  • ×andere, also nicht: aus Polyethylen oder Polypropylen5607.90
  • ×andere, also nicht: Bindegarne oder Pressengarne5607.49

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5607.41.00

ZolltarifnummerWortlaut
5607.41.00.00.0Bindegarne oder Pressengarne

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5607.41.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5607.41.00.00.0

€
5607.41.00.00.0Drittlandszoll8 %800 €2.052 €2.852 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,4 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5607.41.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5607.41.00.00.0

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-558/1115.11.20121. Die Unterposition 5607.49.11 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5607.41.00

  1. 01.01.19725607.41.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Bindegarne oder Pressengarne“
  2. 01.01.19725607.41.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Bindegarne oder Pressengarne“
  3. 03.10.19985607.41.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5607.41.00
  4. 03.10.19985607.41.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5607.41.00
  5. 01.07.20045607.41.00wieder anmeldefähig · aus 5607.41.00
  6. 01.07.20045607.41.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 5607.41.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5607.41.00.00.0

Gehören konfektionierte Bindegarne aus Polyethylen unter 5607.41.00.00.0?

Nein, nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 Buchstabe a gehören konfektionierte Waren nicht zu den Kapiteln 56 bis 59, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Zolltarifnummer 5607.41.00.00.0 gilt für Bindegarne oder Pressengarne aus Polyethylen oder Polypropylen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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