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gültig seit 07.01.2025 (erstmals 1999)1 ZollkontingentDual-Use

Zolltarifnummer 5607.50.90.90.0 – Bindfäden aus anderen Chemiefasern

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Bindfäden aus anderen synthetischen Chemiefasern, die nicht aus Nylon, anderen Polyamiden oder Polyestern bestehen. Erzeugnisse dieser Warennummer, die keine Bindfäden sind, gehören in die Zolltarifnummer 5607.50.90.98.0. Bindfäden aus Nylon, anderen Polyamiden oder Polyestern fallen in die Warennummern 5607.50.11, 5607.50.19 oder 5607.50.30.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5607.50.90.90.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5607.50.90.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelWatte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
PositionBindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
5607.21 – 5607.29aus Sisal oder anderen textilen Agavefasern
5607.41 – 5607.49aus Polyethylen oder Polypropylen
Unterpositionaus anderen synthetischen Chemiefasern
Kombinierte Nomenklaturaus anderen synthetischen Chemiefasern
ZolltarifnummerBindfädenDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5607.506-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5607.50.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5607.50.90.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5607.50.90.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5607.50.90.90.0?

Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne … › 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch …
✓aus anderen synthetischen ChemiefasernDie Ware muss aus synthetischen Chemiefasern bestehen. Das Material der Faser entscheidet, ob die Ware in diese Warennummer gehört.
✓aus anderen synthetischen ChemiefasernFür diese Warennummer bleiben Bindfäden übrig, deren synthetische Chemiefasern weder Nylon, andere Polyamide noch Polyester sind.
✓BindfädenDie Ware muss ein Bindfaden sein, der nach dem Wortlaut dieser Zeile in die Zolltarifnummer gehört.
5607.50.90.90.0Bindfäden aus anderen synthetischen Chemiefasern

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5607.50.90.90.0?

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Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5607.50.90.90.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5607.50.90

ZolltarifnummerWortlaut
5607.50.90.90.0Bindfädendiese Seite
5607.50.90.98.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5607.50.90 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5607.50.3015Bindfaden, Foto siehe Anlage, - auf eine bedruckte Pappkarte gewickelt und mit einer Folie aus Kunststoff verpackt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 10 m, in den Farben weiß und …
5607.50.117Bindfaden, siehe Abbildung. - Als Meterware, im Abschnitt vorliegend. - Aus einem Rundgeflecht mit einem Durchmesser von ca. 4 mm mit enger Flechtweise und festem Gefüge. - Aus synthetischen …
5607.50.191Ein Strang aus Polyesterstapelfasern mit – laut Angabe – unter anderem folgender Zusammensetzung und folgenden Merkmalen: - ein Halbfabrikat, das zu Filterplatten verarbeitet wird; - in Form eines …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5607.50.90.90.0

€
5607.50.90.90.0Drittlandszoll8 %800 €2.052 €2.852 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7171Peru0 %01.03.2026 – 28.02.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,4 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5607.50.90.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5607.50.90.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5607.50.90.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C010 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5607.50.90.90.0

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-558/1115.11.20121. Die Unterposition 5607.49.11 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5607.50.90

  1. 01.01.19725607.50.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen synthetischen Chemiefasern“
  2. 01.07.19995607.50.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5607.50.90
  3. 01.07.19995607.50.90.90.0neu eingeführt · aus 5607.50.90
  4. 01.01.20095607.50.90wieder anmeldefähig · aus 5607.50.90
  5. 01.01.20095607.50.90.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 5607.50.90
  6. 01.01.20105607.50.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5607.50.90
  7. 01.01.20105607.50.90.90.0neu eingeführt · aus 5607.50.90
  8. 01.03.20135607.50.90.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 5607.50.90
  9. 07.01.20255607.50.90.90.0neu eingeführt · „Bindfäden“ · aus 5607.50.90
  10. 07.01.20255607.50.90.98.0neu eingeführt · aus 5607.50.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5607.50.90.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Bindfäden aus anderen synthetischen Chemiefasern unter 5607.50.90?

Bindfäden aus anderen synthetischen Chemiefasern, die nicht aus Nylon, anderen Polyamiden oder Polyestern bestehen, gehören in die Zolltarifnummer 5607.50.90.90.0. Bindfäden aus Nylon, anderen Polyamiden oder Polyestern fallen dagegen in 5607.50.11, 5607.50.19 oder 5607.50.30. Alle übrigen Erzeugnisse der Warennummer 5607.50.90, die keine Bindfäden sind, fallen unter 5607.50.90.98.0 („andere“).

Wurde die Zolltarifnummer 5607.50.90.90.0 für Bindfäden seit 2025 geändert?

Ja, am 07.01.2025 wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern geändert, zu der 5607.50.90.90.0 gehört. Erstmals erfasst wurde die Nummer am 01.07.1999.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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