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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 5702.99.00.90.0 – Teppiche aus anderen Spinnstoffen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Sie erfasst gewebte Teppiche und andere Fußbodenbeläge ohne Flor, die konfektioniert sind und aus anderen Spinnstoffen als Wolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen bestehen. Waren aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 gehören in die Zolltarifnummer 5702.99.00.10.0, Waren aus Sisal, anderen Agavefasern oder Manilahanf in 5702.99.00.30.0. Typische Waren sind Baumwollteppiche und Fußbodenbeläge aus buntgewebtem Baumwollgewebe ohne Flor.

Typische Waren:BaumwollteppicheFußbodenbeläge aus BaumwollgewebeBuntgewebte Teppiche

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5702.99.00.90.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5702.99.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen
PositionTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
ZolltarifnummerKelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
ZolltarifnummerFußbodenbeläge aus Kokosfasern
Unterpositionandere, ohne Flor, nicht konfektioniert
andere, ohne Flor, konfektioniert
Zolltarifnummeraus Wolle oder feinen Tierhaaren
Unterpositionaus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
Unterpositionaus anderen Spinnstoffen
Zolltarifnummeraus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position  5303
Zolltarifnummeraus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus Manilahanf
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5702.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5702.99.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5702.99.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5702.99.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5702.99.00.90.0?

Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus … › 5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus …
✓andere, ohne Flor, konfektioniert, also nicht: Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche, Fußbodenbeläge aus Kokosfasern, andere, mit Flor …Die Ware ist ohne Flor und konfektioniert. Konfektioniert ist sie nach Anmerkung 7, wenn sie in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten ist, wenn sie abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig ist oder durch bloßes Zerschneiden der nicht gebundenen Fäden gebrauchsfertig wird, oder wenn ihre Ränder durch Säume aller Art, auch Rollsäume, gesäumt sind.
✓aus anderen SpinnstoffenDie Ware besteht aus Spinnstoffen, die weder Wolle oder feine Tierhaare noch synthetische oder künstliche Spinnstoffe sind. Ein Beispiel ist Baumwolle, wie bei den Fußbodenbelägen aus buntgewebtem Baumwollgewebe.
✓andere, also nicht: aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303, aus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus ManilahanfHierher gehört die Ware nur, wenn sie weder aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 noch aus Sisal, anderen Agavefasern oder Manilahanf besteht. Ein Teppich aus Jute und Baumwolle, bei dem überwiegend Baumwolle verarbeitet ist, gehört nach vZTA DEBTI47886/25-1 nicht zu den Jute-Waren.
5702.99.00.90.0Konfektionierte florlose Teppiche, andere Spinnstoffe

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5702.99.00.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5702.99.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5702.99.00.10.0aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position  5303Zollkontingent
5702.99.00.30.0aus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus Manilahanf–
5702.99.00.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5702.99.00 eingereiht

21 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland13
Frankreich6
Dänemark1
Niederlande1
vZTAWareGültig bis
DEBTI26288/26-1DeutschlandFußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappkarte mit Aufhängehaken aus Kunststoff versehen, - …23.08.2029
DEBTI47890/25-1DeutschlandTeppich, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig (wellenförmige Kanten), in den Abmessungen von ca. 120 cm x 82 cm, - …25.01.2029
DEBTI47886/25-1DeutschlandTeppich, foto siehe anlage, - rechteckig, in den abmessungen von ca. 125 cm x 82 cm, - aus einem buntgewebten gewebe …25.01.2029
DEBTI47891/25-1DeutschlandTeppich, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 123 cm x 83 cm, - aus einem bedruckten Gewebe aus …25.01.2029
DEBTI55317/24-1DeutschlandFußbodenbelag, sogenannter Ersatz-Kratzteppich (Foto siehe Anlage), rechteckig, in den Abmessungen von 45,5 cm x 32 cm …19.01.2028
DEBTI44996/24-1DeutschlandTeppich, sog. Juteläufer, Foto siehe Anlage, - rechteckig, mit den Abmessungen von laut Antrag ca. 70 cm x 200 cm, - …03.11.2027

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 5702.99.00.90.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 5702.99.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5702.99.00.90.0

€
5702.99.00.90.0Drittlandszoll8 %800 €2.052 €2.852 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,4 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5702.99.00.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5702.99.00.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5702.99.00.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5702.99.00.90.0

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 57 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 5702.99.00

  1. 01.01.19725702.99.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Spinnstoffen“
  2. 01.01.19725702.99.00.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position  5303“
  3. 01.01.19725702.99.00.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  4. 01.01.19905702.99.00.30.0neu eingeführt · „aus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus Manilahanf“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5702.99.00.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Teppiche aus Jute unter 5702.99.00?

Waren aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 gehören in die Zolltarifnummer 5702.99.00.10.0 und nicht in 5702.99.00.90.0. Waren aus Sisal, anderen Agavefasern oder Manilahanf gehören in 5702.99.00.30.0.

Welche Zolltarifnummer gilt für Baumwollteppiche unter 5702.99.00?

Baumwollteppiche gehören in die Zolltarifnummer 5702.99.00.90.0, wenn sie ohne Flor und konfektioniert sind. Konfektioniert sind sie auch dann, wenn ihre Ränder durch Säume aller Art, auch Rollsäume, gesäumt sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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