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Zolltarifnummer 5806.40.00.90.0 – Schusslose Bänder, nicht aus Jute

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern, sogenannte Bolducs, die nicht aus Jute oder anderen textilen Bastfasern sind. Bänder aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 gehören in die Zolltarifnummer 5806.40.00.10.0. Typische Waren sind Bolducs, Geschenkbänder an Pappetiketten und Bänder ohne Schussfaden aus Polypropylen-Filamenten.

Typische Waren:BolducsGeschenkbänderBänder ohne Schussfaden

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5806.40.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelSpezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien
PositionBänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
UnterpositionBänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe
Zolltarifnummerandere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr
Unterpositionschusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
Zolltarifnummeraus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5806.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5806.40.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5806.40.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5806.40.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5806.40.00.90.0?

Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse … › 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807 …
✓schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)Das Band ist schusslos und besteht aus parallel gelegten, miteinander verklebten Garnen oder Fasern. Daran erkennen Sie es: Es hat keinen Schussfaden.
✓andere, also nicht: aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303Das Band besteht aus Garnen oder Fasern anderer Art als Jute oder anderen textilen Bastfasern, zum Beispiel aus Polypropylen-Filamenten.
5806.40.00.90.0Schusslose Bänder, nicht aus Jute

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5806.40.00.90.0?

  • ×Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe5806.10
  • ×andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr5806.20.00.00.0
  • ×andere Bänder5806.31.00.00.0, 5806.32, 5806.39
  • ×aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 53035806.40.00.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5806.40.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5806.40.00.10.0aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303Zollkontingent
5806.40.00.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5806.40.00 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland1
Frankreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI14507/24-1DeutschlandBolducs, sogenannte Geschenkbänder, an einem Pappetikett befestigt, als Meterware, mit einer Breite von ca. 1 cm und …16.05.2027
FRBTIFR-BTI-2025-07148FrankreichBand ohne Schussfaden, aus parallelisierten synthetischen Filamenten (Polypropylen – PP) mit einem Durchmesser von …23.06.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5806.40.00.90.0

€
5806.40.00.90.0Drittlandszoll6,2 %620 €2.018 €2.638 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2501alle Länder0 %01.09.2026 – 31.08.2027
09.8324Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 6,2 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5806.40.00.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5806.40.00.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5806.40.00.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5806.40.00.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 58, Anmerkung 5
5. Als Bänder im Sinne der Position 5806 gelten: a) Schmalgewebe mit Kette und Schuss (einschließlich Samt), mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten Webkanten, und Streifen, aus Geweben mit Kette und Schuss geschnitten, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit unechten (gewebten, geklebten oder in anderer Weise hergestellten) Webkanten; b) Schlauchgewebe mit Kette und Schuss, in flach gedrücktem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger; c) Schrägbänder mit gefalzten Rändern, in ungefalztem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger. Bänder mit angewebten Fransen gehören zu Position 5808.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
5806.40.00schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) Siehe die Erläuterungen zu Position 5806 des HS, Teil B.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 58 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5806.40.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.19725806.40.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)“
  2. 01.01.19725806.40.00.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303“
  3. 01.01.19725806.40.00.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5806.40.00.90.0

Gehören Bänder der Zolltarifnummer 5806.40.00.90.0 zu den Kapiteln 50 bis 55, wenn sie konfektioniert sind?

Nein, konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Für Bänder dieser Zolltarifnummer gilt damit: Zugeschnittene Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form gelten als konfektioniert.

Welche Zolltarifnummer gilt für schusslose Bänder aus Jute unter der Warennummer 5806.40.00?

Schusslose Bänder aus Jute oder anderen textilen Bastfasern gehören in die Zolltarifnummer 5806.40.00.10.0. Die Zolltarifnummer 5806.40.00.90.0 gilt für schusslose Bänder, die nicht aus Jute oder anderen textilen Bastfasern sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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