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Zolltarifnummer 5806.31.00.00.0 – Andere Bänder aus Baumwolle

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

58Kapitel06Position31HS00KN00TARIC0DE

Sie erfasst Bänder aus Baumwolle, die nicht zu den gesondert genannten Bandarten dieser Warennummer gehören, etwa Schrägbänder, Bügelbänder und Wäschemarkiersets aus Baumwollgeweben. Bänder aus Chemiefasern gehören in die Unterposition 5806.32 und damit nicht hierher.

Typische Waren:BaumwollbänderSchrägbänderAufbügelbänderBügelbänderWäschemarkiersets

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5806.31.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelSpezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien
PositionBänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
UnterpositionBänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe
Zolltarifnummerandere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr
andere Bänder
Zolltarifnummeraus BaumwolleDiese Seite
Unterpositionaus Chemiefasern
Unterpositionaus anderen Spinnstoffen
Unterpositionschusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5806.316-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5806.31.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5806.31.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5806.31.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5806.31.00.00.0?

Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse … › 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807 …
✓andere Bänder, also nicht: Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, andere Bänder, mit einem Anteil an …Die Ware ist ein Band, das weder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe gefertigt ist noch einen Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr hat. Schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen (Bolducs) gehören ebenfalls nicht hierher.
✓aus BaumwolleDie Ware besteht aus Baumwolle. Erkennbar ist das am Spinnstoff des Garns oder Gewebes, aus dem das Band hergestellt ist.
5806.31.00.00.0Andere Bänder aus Baumwolle

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5806.31.00.00.0?

  • ×Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe5806.10
  • ×andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr5806.20.00.00.0
  • ×schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)5806.40
  • ×aus Chemiefasern5806.32
  • ×aus anderen Spinnstoffen5806.39

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5806.31.00

ZolltarifnummerWortlaut
5806.31.00.00.0aus Baumwolle

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5806.31.00 eingereiht

8 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland7
Irland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI4145/26-1DeutschlandBand, Foto siehe Anlage, - zwei Stück mit bedrucktem Pappaufhänger in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware, laut …01.03.2029
DEBTI2223/25-1DeutschlandSchrägband, Foto siehe Anlage, - als Meterware; auf einer Karte aus Pappe aufgerollt, - diagonal zugeschnitten, - aus …21.04.2028
DEBTI8334/25-1DeutschlandBand, sogenanntes Wäschemarkierset, siehe Anlage, - laut Antrag: -- Aufbügelband: --- als Meterware, mit einer Breite …13.04.2028
DEBTI8334/25-2DeutschlandBand, sog. Wäschemarkierset, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Aufbügelband: - als Meterware, mit einer Breite von …13.04.2028
DEBTI1219/25-1DeutschlandBand, sogenanntes Bügelband, siehe Foto im Anhang, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit bedruckter Pappunterlage …16.02.2028
DEBTI56440/24-1DeutschlandBänder, sogenanntes 8-teiliges Wäscheanhänger-Set, bestehend aus drei Aufbügelbändern (Meterware, ca. 1 cm breit, 6 m …13.01.2028

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 5806.31.00.00.0?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 5806.31.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5806.31.00.00.0

€
5806.31.00.00.0Drittlandszoll7,5 %750 €2.043 €2.793 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2501alle Länder0 %01.09.2026 – 31.08.2027
09.8324Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5806.31.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5806.31.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 58, Anmerkung 5
5. Als Bänder im Sinne der Position 5806 gelten: a) Schmalgewebe mit Kette und Schuss (einschließlich Samt), mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten Webkanten, und Streifen, aus Geweben mit Kette und Schuss geschnitten, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit unechten (gewebten, geklebten oder in anderer Weise hergestellten) Webkanten; b) Schlauchgewebe mit Kette und Schuss, in flach gedrücktem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger; c) Schrägbänder mit gefalzten Rändern, in ungefalztem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger. Bänder mit angewebten Fransen gehören zu Position 5808.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 58 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 5806.31.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.19725806.31.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Baumwolle“
  2. 01.01.19725806.31.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Baumwolle“
  3. 01.01.19885806.31.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5806.31.10, 5806.31.90
  4. 01.01.19885806.31.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5806.31.10, 5806.31.90
  5. 01.01.19995806.31.00wieder anmeldefähig · aus 5806.31.10, 5806.31.90
  6. 01.01.19995806.31.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 5806.31.10, 5806.31.90

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5806.31.00.00.0

Gehören konfektionierte Baumwollbänder unter 5806.31.00.00.0?

Nein, konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Zu den Kapiteln 56 bis 59 gehören sie nicht, soweit nichts anderes bestimmt ist. Das betrifft auch Baumwollbänder dieser Zolltarifnummer, wenn sie konfektioniert sind.

Welche Zolltarifnummer gilt für Baumwollbänder?

Baumwollbänder gehören in 5806.31.00.00.0, wenn sie aus Baumwolle bestehen, nicht aus Samt, Plüsch, Chenille oder Schlingengewebe sind und keinen Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr haben. Bänder mit einem solchen Elastomeranteil gehören in 5806.20.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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