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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 5905.00.10.00.0 – Wandverkleidungen, parallele Garne

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Wandverkleidungen aus Spinnstoffen, die aus Garnen bestehen, welche parallel auf eine Unterlage aufgebracht sind. Wandverkleidungen aus Flachs gehören in 5905.00.30.00.0, aus Jute in 5905.00.50.00.0, aus Chemiefasern in die Warennummer 5905.00.70 und andere in die Warennummer 5905.00.90.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5905.00.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelGetränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen
PositionWandverkleidungen aus Spinnstoffen
Zolltarifnummeraus parallel auf eine Unterlage aufgebrachten Garnen bestehendDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5905.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5905.00.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5905.00.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5905.00.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5905.00.10.00.0?

Kapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen … › 5905 Wandverkleidungen aus Spinnstoffen
✓aus parallel auf eine Unterlage aufgebrachten Garnen bestehendDie Wandverkleidung muss aus Garnen bestehen, die parallel auf eine Unterlage aufgebracht sind. Die Garne liegen in gleicher Richtung nebeneinander auf der Unterlage.
5905.00.10.00.0Wandverkleidungen aus parallel aufgebrachten Garnen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5905.00.10.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5905.00.10

ZolltarifnummerWortlaut
5905.00.10.00.0aus parallel auf eine Unterlage aufgebrachten Garnen bestehend

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5905.00.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5905.00.701Wandverkleidung, sogenannte Panama Akustik Tapete, als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 310 cm. Mit einer Oberfläche aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5905.00.10.00.0

€
5905.00.10.00.0Drittlandszoll5,8 %580 €2.010 €2.590 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5905.00.10.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5905.00.10.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 59, Anmerkung 4
4. Als „Wandverkleidungen aus Spinnstoffen“ im Sinne der Position 5905 gelten zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignete Erzeugnisse in Rollen, mit einer Breite von 45 cm oder mehr, mit einer Oberfläche aus Spinnstoffen, die entweder auf eine Unterlage aufgebracht oder — bei fehlender Unterlage — auf der Rückseite behandelt sind (getränkt oder bestrichen, um ein Ankleben zu ermöglichen). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Wandverkleidungen, bei denen Scherstaub unmittelbar aufgebracht worden ist auf eine Papierunterlage (Position 4814) oder auf eine Spinnstoffunterlage (im Allgemeinen Position 5907).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 59 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5905.00.10

  1. 01.01.19725905.00.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus parallel auf eine Unterlage aufgebrachten Garnen bestehend“
  2. 01.01.19725905.00.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus parallel auf eine Unterlage aufgebrachten Garnen bestehend“
  3. 01.01.19885905.00.10wieder anmeldefähig
  4. 01.01.19885905.00.10.00.0wieder anmeldefähig

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5905.00.10.00.0

Gehören konfektionierte Wandverkleidungen unter 5905.00.10 in die Kapitel 56 bis 59?

Nein, konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nach Anmerkung 8 nicht zu den Kapiteln 56 bis 59, soweit nichts anderes bestimmt ist. Ob eine Wandverkleidung unter 5905.00.10 konfektioniert ist, richtet sich nach Anmerkung 7.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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