01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 6702.90.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code6702.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6702.90.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6702.90.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6702.90.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6702.90.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6702.90.00.00.0?
- ×aus Kunststoff6702.10.00.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6702.90.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 6702.90.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 6702.90.00.00.0 | aus anderen Stoffen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6702.90.00 eingereiht
100 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI30425/26-1Deutschland | Künstliche Frucht, sog. 6er-Set Dekohänger Karotte, Fotos siehe Anlage, - in Form einer Nachbildung einer Karotte, - … | 18.10.2029 |
| DEBTI21249/26-1Deutschland | Ziergegenstand, sog. Mirabelle, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend … | 21.09.2029 |
| DEBTI25134/26-1Deutschland | Künstliche Blume, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer … | 20.09.2029 |
| DEBTI18553/26-1Deutschland | Ware aus künstlichem Blattwerk, Foto siehe Anlage, - in Form eines Fantasiezweiges, - aus Nachbildungen von … | 23.08.2029 |
| DEBTI18552/26-1Deutschland | Künstliche Blume, sog. Weihnachtsstern, Foto siehe Anlage, - Nachbildung eines Weihnachtssterns, - mit Laub- und … | 23.08.2029 |
| DEBTI20812/26-1Deutschland | Ziergegenstand, sogenante Figur Wein, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, - … | 09.08.2029 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 6702.90.00.00.0?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 6702.90.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6702.90.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 4,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3,7 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6702.90.00.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6702.90.00.00.0
Anmerkungen (2)
2. Zu Position 6701 gehören nicht: a) Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, insbesondere Bettausstattungen der Position 9404; b) Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen die Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind; c) künstliche Blumen, künstliches Blattwerk, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Position 6702.
3. Zu Position 6702 gehören nicht: a) Waren aus Glas (Kapitel 70); b) künstliche Blumen, künstliches Blattwerk oder künstliche Früchte, aus keramischen Stoffen, Stein, Metall, Holz oder anderen Stoffen, die durch Gießen, Schmieden, Behauen, Stanzen oder in anderer Weise in einem Stück hergestellt sind oder die aus mehreren Teilen bestehen, die anders als durch Binden, Kleben, Ineinanderstecken oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind.
Einreihungsverordnungen (3)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1170/201203.12.2012 | Eine Girlande aus künstlichen Blumen, die ein Leis nachahmt, wurde in die Warennummer 6702.90.00 eingereiht. | 6702.90.00 |
| 554/201219.06.2012 | Eine dekorative Nachbildung aus künstlichen Weihnachtssternen, Blattwerk und Früchten aus Spinnstoff, Kunststoff und Metalldraht, ohne Kerze als Kerzendekoration, wurde in die Warennummer 6702.90.00 eingereiht. | 6702.90.00 |
| 1155/201001.12.2010 | Eine künstliche Kirschblütennachbildung mit elektrischem Beleuchtungskörper und Transformator, deren Teile ein praktisch untrennbares Ganzes bilden, wurde in die Warennummer 6702.90.00 eingereiht. | 6702.90.00 |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 67 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 6702.90.00
- 01.01.19726702.90.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Stoffen“
- 01.01.19726702.90.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Stoffen“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6702.90.00.00.0
Gehören künstliche Blumen aus anderen Stoffen unter die Warennummer 6702.90.00?
Ja, künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte gehören in die Position 6702 und nicht in die Position 6701. Unter 6702.90.00 fallen davon nur Waren aus anderen Stoffen als Kunststoff; Waren aus Kunststoff gehören in 6702.10.00. Anmerkung 2 zu Kapitel 67 ordnet sie dieser Position zu.
Sind künstliche Blumen aus Holz unter 6702.90.00 einzureihen?
Nur in bestimmten Fällen: Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk oder künstliche Früchte aus Holz gehören nicht hierher, wenn sie in einem Stück hergestellt sind, und mehrteilige Waren aus Holz, wenn ihre Teile nicht durch Binden, Kleben, Ineinanderstecken oder ähnliche Verfahren verbunden sind. Mehrteilige Holzwaren mit solchen Verbindungen gehören hierher. Waren aus Glas gehören nach Anmerkung 3 zu Kapitel 67 in Kapitel 70.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

