01Tarifbaum
Wo steht Kapitel 67 im Zolltarif?
Abschnitt XII umfasst die Kapitel 64, 65, 66 und 67. Jede Position führt auf ihre Seite mit allen Zolltarifnummern.
Ihre Ware einreihen
4 Positionen. Welche ist Ihre?
Unser Werkzeug führt Ihre Ware durch die Allgemeinen Vorschriften und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Positionen
Welche Positionen gehören zu Kapitel 67?
Das Kapitel umfasst vier Positionen: 6701 für Vogelbälge, Federn und Daunen sowie Waren daraus, und 6702 für künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte. Position 6703 betrifft zugerichtete Menschenhaare sowie Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe für die Herstellung von Perücken. Position 6704 umfasst Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen sowie Waren aus Menschenhaaren.
03Anmerkungen
Was gehört nicht in Kapitel 67?
- 1Kapitel 67, Anmerkung 1Zu Kapitel 67 gehören nicht Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren (Position 5911), Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Abschnitt XI), Schuhe (Kapitel 64), Kopfbedeckungen und Haarnetze (Kapitel 65), Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kapitel 95) sowie Staubwedel, Puderquasten und Siebe aus Menschenhaaren (Kapitel 96).
- 2Kapitel 67, Anmerkung 2Zu Position 6701 gehören nicht Waren, bei denen Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, etwa Bettausstattungen der Position 9404, sowie Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind, und künstliche Blumen der Position 6702.
- 3Kapitel 67, Anmerkung 3Zu Position 6702 gehören nicht Waren aus Glas (Kapitel 70) sowie künstliche Blumen aus keramischen Stoffen, Stein, Metall, Holz oder anderen Stoffen, die in einem Stück hergestellt sind oder aus mehreren Teilen bestehen, die nicht durch Binden, Kleben, Ineinanderstecken oder ähnliche Verfahren verbunden sind.
Alle 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. Zu Kapitel 67 gehören nicht: a) Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren (Position 5911); b) Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Abschnitt XI); c) Schuhe (Kapitel 64); d) Kopfbedeckungen und Haarnetze (Kapitel 65); e) Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kapitel 95); f) Staubwedel, Puderquasten und Siebe aus Menschenhaaren (Kapitel 96).
2. Zu Position 6701 gehören nicht: a) Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, insbesondere Bettausstattungen der Position 9404; b) Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen die Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind; c) künstliche Blumen, künstliches Blattwerk, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Position 6702.
3. Zu Position 6702 gehören nicht: a) Waren aus Glas (Kapitel 70); b) künstliche Blumen, künstliches Blattwerk oder künstliche Früchte, aus keramischen Stoffen, Stein, Metall, Holz oder anderen Stoffen, die durch Gießen, Schmieden, Behauen, Stanzen oder in anderer Weise in einem Stück hergestellt sind oder die aus mehreren Teilen bestehen, die anders als durch Binden, Kleben, Ineinanderstecken oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind.
04Typische Waren
Typische Waren in Kapitel 67
16 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Kapitel 67. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Echthaar-Perücke – 6704.20.00.00.0
Perücke – 6704.11.00.00.0
Kunstbaum – 6702.10.00.00.0
Geflochtene Perücke – 6704.11.00.00.0
Kunsthaar – 6704.19.00.00.0
Haarteil – 6704.19.00.00.0
Synthetische Haarverlängerung – 6704.19.00.00.0
Kunstpflanze – 6702.10.00.00.0
Haarverlängerung – 6704.20.00.00.0
Katzenspielzeug – 6701.00.00.00.0
Künstliche Blume – 6702.90.00.00.0
Synthetik-Perücke – 6704.11.00.00.0
Künstliche Wimper – 6704.19.00.00.0
Wimpernverlängerung – 6704.19.00.00.0
Blume – 6702.90.00.00.0
Echthaar-Verlängerung – 6704.20.00.00.005Rechtsprechung
Einreihungsverordnungen und Urteile zu Kapitel 67
5 Einreihungsverordnungen, 0 Urteile und 1 CLASS-Stellungnahmen betreffen Kapitel 67. Die neuesten:
Einreihungsverordnungen (5)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2020/51703.04.2020 | Eine Girlande aus künstlichem Tannengrün mit einer um sie gewickelten LED-Lichterkette und 230-V-Netzteil wurde nach den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 in die Warennummer 6702.10.00 eingereiht. | 6702.10.00 |
| 2019/82317.05.2019 | Eine Strähne aus an der Wurzel verklebten, gleichgerichteten Menschenhaaren, die ohne weitere Verarbeitung mit dem Eigenhaar einer Person verbunden werden kann, wurde nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Warennummer 6704.20.00 eingereiht. | 6704.20.00 |
| 1170/201203.12.2012 | Eine Girlande aus künstlichen Blüten aus zweifarbigen Spinnstoffteilen, die ein Leis nachbildet, wurde in die Warennummer 6702.90.00 eingereiht. | 6702.90.00 |
| 554/201219.06.2012 | Ein dekoratives Stück aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk und künstlichen Früchten, das ohne Kerze und Kerzenhalter als Kerzendekoration aufgemacht ist, wurde nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Warennummer 6702.90.00 eingereiht. | 6702.90.00 |
| 1155/201001.12.2010 | Ein künstlicher Kirschblütenast, der mit einem elektrischen Beleuchtungskörper und Transformator zu einem praktisch untrennbaren Ganzen verbunden ist, wurde in die Warennummer 6702.90.00 eingereiht. | 6702.90.00 |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Kapitel 67
Was gehört nicht zu Position 6701?
Nicht zu Position 6701 gehören Waren, bei denen Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, etwa Bettausstattungen der Position 9404. Kleidung, bei der Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind, gehört ebenfalls nicht dazu.
Was gehört nicht zu Position 6702?
Nicht zu Position 6702 gehören Waren aus Glas, die in Kapitel 70 gehören. Künstliche Blumen aus keramischen Stoffen, Stein, Metall, Holz oder anderen Stoffen, die in einem Stück hergestellt sind oder aus mehreren Teilen bestehen, die nicht durch Binden, Kleben, Ineinanderstecken oder ähnliche Verfahren verbunden sind, gehören ebenfalls nicht dazu.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Positionen und Maßnahmen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Position
- Kombinierte Nomenklatur
- Positionen, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile