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gültig seit 01.07.2026

Zolltarifnummer 6804.21.00.50.0 – Diamantscheiben für Halbleiter

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Scheiben zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden mit einer Metallbasis und agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten, die auch in der Mitte gelocht sind, höchstens 870 mm Außendurchmesser haben und für Maschinen zum Herstellen von Halbleiterscheiben (Wafer) bestimmt sind. Scheiben aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten mit Selbstschärfe-Effekt durch konstante Freigabe der Diamanten, zum Trennschleifen von Halbleiterscheiben (Wafers) geeignet, auch in der Mitte gelocht und auch auf einem Träger, mit einem Gewicht von nicht mehr als 377 g pro Stück und einem Außendurchmesser von nicht mehr als 206 mm gehören in 6804.21.00.20.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6804.21.00.50.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen
PositionMühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch …
ZolltarifnummerMühlsteine und Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen
andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen
Unterpositionaus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten
ZolltarifnummerScheiben, - aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten, - welche einen …
ZolltarifnummerStahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern: -beschichtet mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm …
ZolltarifnummerScheiben, zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden geeignet: -bestehend aus einer Metallbasis und agglomerierten …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionaus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt
Zolltarifnummeraus Naturstein
ZolltarifnummerWetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6804.216-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6804.21.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6804.21.00.5010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6804.21.00.50.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6804.21.00.50.0?

Kapitel 68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer … › 6804 Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne …
✓andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, also nicht: Mühlsteine und Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen, Wetz- oder Poliersteine zum HandgebrauchDie Ware ist ein anderer Schleifstein ohne Gestell, der zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden bestimmt ist.
✓aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen DiamantenDie Ware besteht aus synthetischen oder natürlichen Diamanten, die durch ein beliebiges Verfahren agglomeriert sind, etwa mit Zement, Kautschuk oder Kunststoff oder durch keramisches Brennen.
✓Scheiben, zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden geeignet: -bestehend aus einer Metallbasis und agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten, -auch in der Mitte gelocht, -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 870 mm, für Maschinen zum Herstellen von Halbleiterscheiben (Wafer)Die Scheibe hat eine Metallbasis, in der die agglomerierten Diamanten gebunden sind, ist auch in der Mitte gelocht, hat höchstens 870 mm Außendurchmesser und ist für Maschinen zum Herstellen von Halbleiterscheiben (Wafer) bestimmt.
6804.21.00.50.0Diamantscheiben mit Metallbasis für Wafer-Maschinen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6804.21.00.50.0?

  • ×Mühlsteine und Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen6804.10.00.00.0
  • ×Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch6804.30.00.00.0
  • ×aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt6804.22
  • ×aus Naturstein6804.23.00.00.0
  • ×Scheiben, - aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten, - welche einen Selbstschärfe-Effekt …6804.21.00.20.0
  • ×Stahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern: -beschichtet mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm -mit einem …6804.21.00.40.0
  • ×andere, also nicht: Scheiben, zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden geeignet: -bestehend aus einer Metallbasis und agglomerierten …6804.21.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6804.21.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6804.21.00.20.0Scheiben, - aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten, - welche einen …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
6804.21.00.40.0Stahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern: -beschichtet mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm …Autonome Zollaussetzung
6804.21.00.50.0Scheiben, zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden geeignet: -bestehend aus einer Metallbasis und agglomerierten …diese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
6804.21.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6804.21.00 eingereiht

86 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland48
Polen22
Belgien5
Tschechien3
Italien3
Niederlande3
vZTAWareGültig bis
DEBTI22350/26-1DeutschlandAngaben: Diamant-Schleif- und Fräswerkzeug, 20-tlg. (verschiedene Formen, Schaftaufnahme 3 mm); für …18.10.2029
DEBTI21597/26-1DeutschlandAngaben: Diamanttrennscheibe für Keramikfliesen mit Flansch; Diamanten in Metallbindung auf Stahl-Träger; Größe: 115 x …21.06.2029
DEBTI15286/26-1DeutschlandAngaben: Diamant-Schleifscheibe; Ersatztrennscheibe für Fliesenschneider. (Lichtbild siehe Anlage) Befund …01.06.2029
DEBTI14882/26-1DeutschlandAngaben: Diamant-Schleifscheibe; Ersatzteil für Sägeblatt-Schärfgerät. Befund: Schleifsteine und dergleichen, ohne …10.05.2029
DEBTI15174/26-1DeutschlandAngaben: Diamantbohrkronen, siehe Foto, mit aufgesetzten Diamantsegmenten; Material: Metall; Gesamtlänge: 450 mm; Ø: 67 …20.04.2029
DEBTI5807/26-1DeutschlandAngaben: Schleifscheiben unterschiedlicher Abmessungen (variabler Durchmesser zwischen 50 bis 400 mm), aus …08.03.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6804.21.00.50.0

€
6804.21.00.50.0Drittlandszoll1,7 %170 €1.932 €2.102 €
6804.21.00.50.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 1,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6804.21.00.50.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 6804.21.00.50.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2026/1463.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 6804.21.00.50.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6804.21.00.50.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
6804.21.00 bis 6804.23.00andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen: Siehe die Erläuterungen zu Position 6804 des HS, erster Absatz Ziffern 2 und 3.
6804.21.00aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten: Hierher gehören Waren aus natürlichen oder synthetischen Diamanten, die durch beliebige Verfahren agglomeriert wurden. Das Agglomerieren kann insbesondere mit Hilfe mineralischer härtender Stoffe (z. B. Zement) oder elastischer Stoffe (z. B. Kautschuk, Kunststoff) oder durch keramisches Brennen erfolgen.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 68 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6804.21.00

  1. 01.01.19726804.21.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten“
  2. 01.07.20156804.21.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6804.21.00
  3. 01.07.20156804.21.00.90.0neu eingeführt · aus 6804.21.00
  4. 01.07.20166804.21.00.20.0neu eingeführt · „Scheiben, - aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten, - welche einen …“ · aus 6804.21.00
  5. 01.07.20256804.21.00.40.0neu eingeführt · „Stahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern: -beschichtet mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm …“ · aus 6804.21.00
  6. 01.07.20266804.21.00.50.0neu eingeführt · „Scheiben, zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden geeignet: -bestehend aus einer Metallbasis und agglomerierten …“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6804.21.00.50.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Diamantscheiben mit Metallbasis für Wafer-Maschinen unter 6804.21.00?

Scheiben mit Metallbasis aus agglomerierten Diamanten, auch in der Mitte gelocht, höchstens 870 mm Außendurchmesser, für Maschinen zum Herstellen von Halbleiterscheiben gehören in 6804.21.00.50.0. Scheiben aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten mit Selbstschärfe-Effekt, zum Trennschleifen von Halbleiterscheiben, höchstens 206 mm Außendurchmesser und höchstens 377 g pro Stück gehören in 6804.21.00.20.0.

Wurde die Warennummer 6804.21.00 seit 2025 neu geschaffen, geändert oder aufgeteilt?

Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 6804.21.00 wurde zum 01.07.2025 und zum 01.07.2026 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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