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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 6804 – Mühlsteine, Schleifsteine und Wetzsteine

Position im Zolltarif

68Kapitel04Position

Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen ohne Gestell zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen gehören hierher, ebenso Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch, sofern sie aus Natursteinen, aus agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt sind, auch mit Teilen aus anderen Stoffen. Bearbeiteter Tonschiefer gehört in Position 6803, natürliche oder künstliche Schleifmittel in Pulver- oder Körnerform auf einer Unterlage gehören in Position 6805.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 6804 gilt für Ihren Schleifstein?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 6804?

Die Position wird zuerst nach Mühlsteinen zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen (6804.10.00.00.0) und nach dem Material unterteilt. Unterposition 6804.21 umfasst Waren aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten. Unterposition 6804.22 umfasst Waren aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt und unterteilt sich nach Verstärkung und Stoff in die Nummern 6804.22.12.00.0, 6804.22.18.00.0, 6804.22.30.00.0, 6804.22.50.00.0 und 6804.22.90.00.0. Unterposition 6804.23 erfasst Waren aus Naturstein (6804.23.00.00.0), Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch gehören zur Nummer 6804.30.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen
PositionMühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch …Diese Seite
ZolltarifnummerMühlsteine und Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen
0 % · 1 vZTA
andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen
Unterpositionaus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten
1,7 % · 86 vZTA
Unterpositionaus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt
0 % · 14 vZTA
aus künstlichen Schleifstoffen, mit Bindemittel
aus Kunstharz
Zolltarifnummernicht verstärkt
Zolltarifnummerverstärkt
Zolltarifnummeraus keramischen Stoffen oder Silicaten
Zolltarifnummeraus anderen Stoffen
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummeraus Naturstein
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerWetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch
0 % · 15 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

6804.21aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten

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Welche der 9 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 6804

10 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 6804. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 6804

Rechts: wie viele der 9 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder1 von 9
senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle Länder1 von 9
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle Länder1 von 9
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder9 von 9
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder9 von 9
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD8 von 9
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 6804

Acht der neun Warennummern der Position 6804 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19726804.10.00.00.0eingeführt · Mühlsteine und Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen
  2. 01.01.19916804.22.12.00.0eingeführt · nicht verstärkt
  3. 01.01.19916804.22.18.00.0eingeführt · verstärkt
  4. 01.01.19726804.22.30.00.0eingeführt · aus keramischen Stoffen oder Silicaten · zuletzt geändert 01.01.1991
  5. 01.01.19726804.22.50.00.0eingeführt · aus anderen Stoffen · zuletzt geändert 01.01.1991
  6. 01.01.19726804.22.90.00.0eingeführt · andere
  7. 01.01.19726804.23.00.00.0eingeführt · aus Naturstein
  8. 01.01.19726804.30.00.00.0eingeführt · Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 6804

Welche Nummer gilt in Position 6804, wenn mehrere Nummern darunter infrage kommen?

Maßgeblich sind Material und Ausführung. Nicht verstärkte Waren aus anderen agglomerierten Schleifstoffen fallen unter 6804.22.12.00.0, verstärkte unter 6804.22.18.00.0. Waren aus keramischen Stoffen oder Silicaten fallen unter 6804.22.30.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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