01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 6804?
Die Position wird zuerst nach Mühlsteinen zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen (6804.10.00.00.0) und nach dem Material unterteilt. Unterposition 6804.21 umfasst Waren aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten. Unterposition 6804.22 umfasst Waren aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt und unterteilt sich nach Verstärkung und Stoff in die Nummern 6804.22.12.00.0, 6804.22.18.00.0, 6804.22.30.00.0, 6804.22.50.00.0 und 6804.22.90.00.0. Unterposition 6804.23 erfasst Waren aus Naturstein (6804.23.00.00.0), Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch gehören zur Nummer 6804.30.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 6804.21aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten
- 6804.21.00.20.06804.21.00.40.06804.21.00.50.06804.21.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 9 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 6804
10 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 6804. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Diamant-Werkzeug – 6804.21.00.90.0
Diamant-Schleifscheibe – 6804.21.00.90.0
Trennscheibe – 6804.21.00.90.0
Diamant-Blatt – 6804.21.00.90.0
Bimsstein – 6804.30.00.00.0
Schleifstein – 6804.30.00.00.0
Diamantsägeblatt – 6804.21.00.90.0
Diamant-Trennscheibe – 6804.21.00.90.0
Lochsäge – 6804.21.00.90.0
Schleifscheibe – 6804.22.18.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 6804
Rechts: wie viele der 9 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 6804
Acht der neun Warennummern der Position 6804 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19726804.10.00.00.0eingeführt · Mühlsteine und Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen
- 01.01.19916804.22.12.00.0eingeführt · nicht verstärkt
- 01.01.19916804.22.18.00.0eingeführt · verstärkt
- 01.01.19726804.22.30.00.0eingeführt · aus keramischen Stoffen oder Silicaten · zuletzt geändert 01.01.1991
- 01.01.19726804.22.50.00.0eingeführt · aus anderen Stoffen · zuletzt geändert 01.01.1991
- 01.01.19726804.22.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19726804.23.00.00.0eingeführt · aus Naturstein
- 01.01.19726804.30.00.00.0eingeführt · Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 6804
Welche Nummer gilt in Position 6804, wenn mehrere Nummern darunter infrage kommen?
Maßgeblich sind Material und Ausführung. Nicht verstärkte Waren aus anderen agglomerierten Schleifstoffen fallen unter 6804.22.12.00.0, verstärkte unter 6804.22.18.00.0. Waren aus keramischen Stoffen oder Silicaten fallen unter 6804.22.30.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen