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gültig seit 01.07.2015

Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0 – Andere Diamantschleifwerkzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Diamantwerkzeuge aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten, etwa Diamanttrennscheiben, Schleifscheiben, Sägeblätter und Bohrkronen, soweit sie nicht unter die drei Ausführungen für Halbleiter fallen. Trennscheiben für Halbleiter-Wafer aus mit Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten mit Selbstschärfe-Effekt, mit nicht mehr als 377 g pro Stück und nicht mehr als 206 mm Außendurchmesser gehören in 6804.21.00.20.0, Stahldraht zum Zuschneiden von Halbleitern in 6804.21.00.40.0 und Scheiben mit Metallbasis und agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten, mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 870 mm, für Maschinen zur Herstellung von Halbleiterscheiben, in 6804.21.00.50.0.

Typische Waren:DiamantwerkzeugeDiamant-SchleifscheibenDiamantsägeblätterDiamant-TrennscheibenDiamantbohrkronen

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen
PositionMühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch …
ZolltarifnummerMühlsteine und Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen
andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen
Unterpositionaus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten
ZolltarifnummerScheiben, - aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten, - welche einen …
ZolltarifnummerStahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern: -beschichtet mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm …
ZolltarifnummerScheiben, zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden geeignet: -bestehend aus einer Metallbasis und agglomerierten …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionaus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt
Zolltarifnummeraus Naturstein
ZolltarifnummerWetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6804.216-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6804.21.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6804.21.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6804.21.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0?

Kapitel 68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer … › 6804 Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne …
✓andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, also nicht: Mühlsteine und Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen, Wetz- oder Poliersteine zum HandgebrauchDie Ware ist ein Schleifstein oder ähnlicher Stein zum Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen. Sie dient nicht zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen und ist kein Wetzstein oder Polierstein zum Handgebrauch.
✓aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen DiamantenDie Ware besteht aus Diamanten, synthetischen oder natürlichen, die durch beliebige Verfahren agglomeriert sind, etwa mit Zement, Kautschuk, Kunststoff oder durch keramisches Brennen. Erkennbar ist das an Diamanten, die in einer Bindung zusammengefasst sind, zum Beispiel Diamantsegmente auf einem Stahlträger.
✓andere, also nicht: Scheiben, - aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten, - welche einen …Es bleiben Diamantwerkzeuge wie Trennscheiben, Schleifscheiben, Sägeblätter oder Bohrkronen, die nicht zum Trennschleifen oder Zuschneiden von Halbleiterscheiben (Wafers) bestimmt sind.
6804.21.00.90.0Andere Diamantschleif- und Trennwerkzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0?

  • ×Mühlsteine und Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen6804.10.00.00.0
  • ×Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch6804.30.00.00.0
  • ×aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt6804.22
  • ×aus Naturstein6804.23.00.00.0
  • ×Scheiben, - aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten, - welche einen Selbstschärfe-Effekt …6804.21.00.20.0
  • ×Stahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern: -beschichtet mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm -mit einem …6804.21.00.40.0
  • ×Scheiben, zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden geeignet: -bestehend aus einer Metallbasis und agglomerierten synthetischen oder natürlichen …6804.21.00.50.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6804.21.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6804.21.00.20.0Scheiben, - aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten, - welche einen …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
6804.21.00.40.0Stahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern: -beschichtet mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm …Autonome Zollaussetzung
6804.21.00.50.0Scheiben, zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden geeignet: -bestehend aus einer Metallbasis und agglomerierten …Zollaussetzung bei Endverwendung
6804.21.00.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6804.21.00 eingereiht

86 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland48
Polen22
Belgien5
Tschechien3
Italien3
Niederlande3
vZTAWareGültig bis
DEBTI22350/26-1DeutschlandAngaben: Diamant-Schleif- und Fräswerkzeug, 20-tlg. (verschiedene Formen, Schaftaufnahme 3 mm); für …18.10.2029
DEBTI21597/26-1DeutschlandAngaben: Diamanttrennscheibe für Keramikfliesen mit Flansch; Diamanten in Metallbindung auf Stahl-Träger; Größe: 115 x …21.06.2029
DEBTI15286/26-1DeutschlandAngaben: Diamant-Schleifscheibe; Ersatztrennscheibe für Fliesenschneider. (Lichtbild siehe Anlage) Befund …01.06.2029
DEBTI14882/26-1DeutschlandAngaben: Diamant-Schleifscheibe; Ersatzteil für Sägeblatt-Schärfgerät. Befund: Schleifsteine und dergleichen, ohne …10.05.2029
DEBTI15174/26-1DeutschlandAngaben: Diamantbohrkronen, siehe Foto, mit aufgesetzten Diamantsegmenten; Material: Metall; Gesamtlänge: 450 mm; Ø: 67 …20.04.2029
DEBTI5807/26-1DeutschlandAngaben: Schleifscheiben unterschiedlicher Abmessungen (variabler Durchmesser zwischen 50 bis 400 mm), aus …08.03.2029

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0?

7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0

€
6804.21.00.90.0Drittlandszoll1,7 %170 €1.932 €2.102 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 1,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 6804.21.00.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
6804.21.00 bis 6804.23.00andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen: Siehe die Erläuterungen zu Position 6804 des HS, erster Absatz Ziffern 2 und 3.
6804.21.00aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten: Hierher gehören Waren aus natürlichen oder synthetischen Diamanten, die durch beliebige Verfahren agglomeriert wurden. Das Agglomerieren kann insbesondere mit Hilfe mineralischer härtender Stoffe (z. B. Zement) oder elastischer Stoffe (z. B. Kautschuk, Kunststoff) oder durch keramisches Brennen erfolgen.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 68 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 6804.21.00

  1. 01.01.19726804.21.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten“
  2. 01.07.20156804.21.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6804.21.00
  3. 01.07.20156804.21.00.90.0neu eingeführt · aus 6804.21.00
  4. 01.07.20166804.21.00.20.0neu eingeführt · „Scheiben, - aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten, - welche einen …“ · aus 6804.21.00
  5. 01.07.20256804.21.00.40.0neu eingeführt · „Stahldraht zum Zuschneiden und Quadrieren von Halbleitern: -beschichtet mit Diamantkörnern von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 μm …“ · aus 6804.21.00
  6. 01.07.20266804.21.00.50.0neu eingeführt · „Scheiben, zum Schleifen, Runden, Polieren, Richten oder Schneiden geeignet: -bestehend aus einer Metallbasis und agglomerierten …“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Diamant-Trennscheiben zum Trennschleifen von Halbleiterscheiben unter 6804.21.00?

Diamant-Trennscheiben zum Trennschleifen von Halbleiterscheiben (Wafers) gehören in 6804.21.00.20.0, wenn sie aus mit Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten bestehen, einen Selbstschärfe-Effekt haben, nicht mehr als 377 g pro Stück wiegen und nicht mehr als 206 mm Außendurchmesser haben. Andere Diamantwerkzeuge aus agglomerierten Diamanten bleiben in 6804.21.00.90.0.

Wurde die Zolltarifnummer 6804.21.00.90.0 seit 2025 geändert?

Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 6804.21.00 wurde am 01.07.2025 geändert. Für den 01.07.2026 ist eine weitere Änderung der Unterteilung verzeichnet.

Welche Zolltarifnummer gilt für Diamant-Schleifscheiben unter 6804.21.00?

Diamant-Schleifscheiben aus agglomerierten Diamanten gehören in 6804.21.00.90.0, wenn sie nicht unter die Scheiben für Halbleiterscheiben (Wafers) in 6804.21.00.20.0 oder 6804.21.00.50.0 fallen. Scheiben mit Metallbasis für Maschinen zur Herstellung von Halbleiterscheiben fallen unter 6804.21.00.50.0, wenn sie nicht mehr als 870 mm Außendurchmesser haben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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