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gültig seit 01.01.1972Dual-Use

Zolltarifnummer 7003.19.10.00.0 – Platten aus optischem Glas

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gegossenes oder gewalztes Glas in Platten oder Tafeln aus optischem Glas, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt und nicht anders bearbeitet. Platten oder Tafeln aus anderem Glas als optischem gehören in 7003.19.90.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7003.19.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelGlas und Glaswaren
PositionGegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt
Unterpositionin der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht
Unterpositionandere
Zolltarifnummeraus optischem GlasDiese Seite
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerPlatten oder Tafeln, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt
ZolltarifnummerProfile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7003.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7003.19.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7003.19.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7003.19.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7003.19.10.00.0?

Kapitel 70 Glas und Glaswaren › 7003 Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln …
✓Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärktDie Ware ist Glas in Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt. Ein Zuschneiden auf bestimmte Formen ändert an der Einreihung nichts.
✓andere, also nicht: in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender SchichtDie Ware ist Glas ohne Färbung in der Masse, ohne Undurchsichtigkeit, ohne Überfang und ohne absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht. Als solche Schicht gilt ein mikroskopisch dünner Überzug aus Metall oder einer chemischen Verbindung.
✓aus optischem GlasDie Ware besteht aus optischem Glas.
7003.19.10.00.0Platten aus optischem Glas

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7003.19.10.00.0?

  • ×Platten oder Tafeln, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt7003.20.00.00.0
  • ×Profile7003.30.00.00.0
  • ×in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht7003.12
  • ×andere, also nicht: aus optischem Glas7003.19.90.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 7003.19.10

ZolltarifnummerWortlaut
7003.19.10.00.0aus optischem Glas

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7003.19.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
7003.19.901Bögen aus gefärbtem und klarem Glas, hergestellt im Gieß- und Walzverfahren, sonst nicht bearbeitet. Bestimmt zur Herstellung von Dekorationsartikeln. Verfügbare Abmessungen: 300 x 300 mm bis 1000 x …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7003.19.10.00.0

€
7003.19.10.00.0Drittlandszoll3 %300 €1.957 €2.257 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7003.19.10.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 6C004 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7003.19.10.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 2
2. Für die Anwendung der Positionen 7003, 7004 und 7005 a) werden die vor dem Aushärten liegenden Arbeitsvorgänge bei dem Merkmal „bearbeitet“ nicht berücksichtigt; b) bleibt ein Zuschneiden auf bestimmte Formen für die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln ohne Einfluss; c) gelten als „absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht“ mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder einer chemischen Verbindung (z. B. Metalloxid), die z. B. Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen des Glases verbessern, ohne es undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindern.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7003.12.10 bis 7003.19.90Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt: Wegen des Begriffs „mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt“ siehe die Erläuterungen zu Position 7003 des HS, drittletzter Absatz.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 70 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7003.19.10

  1. 01.01.19727003.19.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus optischem Glas“
  2. 01.01.19727003.19.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus optischem Glas“

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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