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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 7003.19.90.00.0 – Klares Glas in Platten oder Tafeln

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gegossenes oder gewalztes Glas in Platten oder Tafeln, das nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, nicht anders bearbeitet und weder in der Masse gefärbt, undurchsichtig oder überfangen ist und keine absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht trägt. Platten oder Tafeln aus optischem Glas gehören in die Zolltarifnummer 7003.19.10.00.0.

Typische Waren:Glasbögen

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7003.19.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelGlas und Glaswaren
PositionGegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt
Unterpositionin der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht
Unterpositionandere
Zolltarifnummeraus optischem Glas
ZolltarifnummerandereDiese Seite
ZolltarifnummerPlatten oder Tafeln, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt
ZolltarifnummerProfile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7003.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7003.19.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7003.19.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7003.19.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7003.19.90.00.0?

Kapitel 70 Glas und Glaswaren › 7003 Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln …
✓Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärktDas Glas muss als Platte oder Tafel vorliegen und darf nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt sein. Erkennbar ist das an der flachen Form ohne eingelegten Draht.
✓andere, also nicht: in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender SchichtDas Glas ist klar, nicht in der Masse gefärbt, nicht undurchsichtig, nicht überfangen und trägt keine absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht. Dünne Überzüge aus Metall oder Metalloxid, die Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen verbessern, ohne das Glas undurchsichtig zu machen, gelten als solche Schicht.
✓andere, also nicht: aus optischem GlasDas Glas ist gewöhnliches Glas und kein optisches Glas.
7003.19.90.00.0Klares gegossenes oder gewalztes Glas

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7003.19.90.00.0?

  • ×Platten oder Tafeln, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt7003.20.00.00.0
  • ×Profile7003.30.00.00.0
  • ×in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht7003.12
  • ×aus optischem Glas7003.19.10.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 7003.19.90

ZolltarifnummerWortlaut
7003.19.90.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7003.19.90 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
PLBTIWIT-2024-000238PolenBögen aus gefärbtem und klarem Glas, hergestellt im Gieß- und Walzverfahren, sonst nicht bearbeitet. Bestimmt zur …17.03.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7003.19.90.00.0

€
7003.19.90.00.0Drittlandszoll3,8 %, mindestens 0,60 EUR je 100 kg–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 3,8 %, mindestens 0,60 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 %, mindestens 0,60 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7003.19.90.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7003.19.90.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 2
2. Für die Anwendung der Positionen 7003, 7004 und 7005 a) werden die vor dem Aushärten liegenden Arbeitsvorgänge bei dem Merkmal „bearbeitet“ nicht berücksichtigt; b) bleibt ein Zuschneiden auf bestimmte Formen für die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln ohne Einfluss; c) gelten als „absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht“ mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder einer chemischen Verbindung (z. B. Metalloxid), die z. B. Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen des Glases verbessern, ohne es undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindern.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7003.12.10 bis 7003.19.90Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt: Wegen des Begriffs „mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt“ siehe die Erläuterungen zu Position 7003 des HS, drittletzter Absatz.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 70 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7003.19.90

  1. 01.01.19727003.19.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19727003.19.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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