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gültig seit 01.01.2009

Zolltarifnummer 7004.90.80.00.0 – Gezogenes Glas in Tafeln, anderes

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst wird gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, das nicht anders bearbeitet ist, nicht in der Masse gefärbt oder undurchsichtig ist, nicht überfangen ist und keine absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht trägt. Optisches Glas gehört in 7004.90.10.00.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 7004.90.80.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7004.90.80.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelGlas und Glaswaren
PositionGezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
Unterpositionin der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht
Unterpositionanderes
Zolltarifnummeroptisches Glas
ZolltarifnummeranderesDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7004.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7004.90.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7004.90.80.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7004.90.80.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7004.90.80.00.0?

Kapitel 70 Glas und Glaswaren › 7004 Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit …
✓anderesDas Glas ist nicht in der Masse gefärbt, nicht undurchsichtig, nicht überfangen und trägt keine absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht. Ein Zuschneiden auf bestimmte Formen ändert bei Platten oder Tafeln nichts an der Einreihung.
✓anderesDas Glas ist kein optisches Glas.
7004.90.80.00.0Gezogenes Glas in Tafeln, anderes

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7004.90.80.00.0?

  • ×in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht7004.20
  • ×optisches Glas7004.90.10.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 7004.90.80

ZolltarifnummerWortlaut
7004.90.80.00.0anderes

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7004.90.80 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7004.90.80.00.0

€
7004.90.80.00.0Drittlandszoll4,4 %, mindestens 0,40 EUR je 100 kg–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 4,4 %, mindestens 0,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 %, mindestens 0,40 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7004.90.80.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7004.90.80.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 2
2. Für die Anwendung der Positionen 7003, 7004 und 7005 a) werden die vor dem Aushärten liegenden Arbeitsvorgänge bei dem Merkmal „bearbeitet“ nicht berücksichtigt; b) bleibt ein Zuschneiden auf bestimmte Formen für die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln ohne Einfluss; c) gelten als „absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht“ mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder einer chemischen Verbindung (z. B. Metalloxid), die z. B. Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen des Glases verbessern, ohne es undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindern.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
650/9016.03.1990Rechteckige oder quadratische Tafeln aus gezogenem „Gartenglas“, deren eine Kante leicht geglättet ist und die zum Bau von Gewächshäusern verwendet werden, wurden in die damalige Nummer 7004.90.70 eingereiht; heute gehören sie in die Warennummer 7004.90.80.7004.90.70heute 7004.90.80

Alle Anmerkungen zu Kapitel 70 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7004.90.80

  1. 01.01.20097004.90.80neu eingeführt · „anderes“ · aus 7004.90.70, 7004.90.92, 7004.90.98
  2. 01.01.20097004.90.80.00.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 7004.90.70, 7004.90.92, 7004.90.98
  3. 01.01.20167004.90.80unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7004.90.80
  4. 01.01.20167004.90.80.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7004.90.80
  5. 01.01.20217004.90.80wieder anmeldefähig · aus 7004.90.80
  6. 01.01.20217004.90.80.00.0wieder anmeldefähig · aus 7004.90.80

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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