01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 7004?
Die Position 7004 ist in die Unterpositionen 7004.20 und 7004.90 gegliedert. Unterposition 7004.20 erfasst Glas, das in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht ist. Darunter gehört optisches Glas zur Zolltarifnummer 7004.20.10.00.0, Glas mit nicht reflektierender Schicht zur Zolltarifnummer 7004.20.91.00.0 und anderes Glas zur Zolltarifnummer 7004.20.99.00.0. Unterposition 7004.90 umfasst anderes Glas, wobei optisches Glas in 7004.90.10.00.0 und anderes Glas in 7004.90.80.00.0 eingereiht sind.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 7004
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 7004
Anmerkungen (2)
2. Für die Anwendung der Positionen 7003, 7004 und 7005 a) werden die vor dem Aushärten liegenden Arbeitsvorgänge bei dem Merkmal „bearbeitet“ nicht berücksichtigt; b) bleibt ein Zuschneiden auf bestimmte Formen für die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln ohne Einfluss; c) gelten als „absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht“ mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder einer chemischen Verbindung (z. B. Metalloxid), die z. B. Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen des Glases verbessern, ohne es undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindern.
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 7004
Die fünf Warennummern der Position 7004 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19967004.20.10.00.0eingeführt · optisches Glas
- 01.01.19967004.20.91.00.0eingeführt · mit nicht reflektierender Schicht
- 01.01.19967004.20.99.00.0eingeführt · anderes
- 01.01.19727004.90.10.00.0eingeführt · optisches Glas
- 01.01.20097004.90.80.00.0eingeführt · anderes · zuletzt geändert 01.01.2021
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 7004
Welche Unterposition in Position 7004 gilt für in der Masse gefärbtes Glas?
In der Masse gefärbtes Glas gehört in Unterposition 7004.20, anderes Glas in Unterposition 7004.90. Optisches Glas ist sowohl unter 7004.20 (Zolltarifnummer 7004.20.10.00.0) als auch unter 7004.90 (Zolltarifnummer 7004.90.10.00.0) gesondert aufgeführt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen