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gültig seit 01.01.2022Dual-Use

Zolltarifnummer 7019.66.00.29.0 – Nicht offenmaschige Glasfasergewebe

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst offene Gewebe aus Glasfasern mit mehr als 30 cm Breite, die nicht offenmaschig sind, also bei Zelllänge und -breite nicht über 1,8 mm oder beim Quadratmetergewicht nicht über 35 g liegen. Offenmaschige Gewebe mit Zelllänge und -breite über 1,8 mm und Quadratmetergewicht über 35 g gehören je nach Versandland in 7019.66.00.11.0 bis 7019.66.00.28.0. Grill- oder Backmatten aus Glasfaserfilamentgarnen werden in den Erläuterungen ausdrücklich genannt.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7019.66.00.29.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelGlas und Glaswaren
PositionGlasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)
mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse
Unterpositiongeschlossene Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings)
Unterpositionandere geschlossene Flächenerzeugnisse aus Glasseidensträngen (Rovings)
Unterpositiongeschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, nicht bestrichen oder laminiert
Unterpositiongeschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert
Unterpositionoffene Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger
Unterpositionoffene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm
ZolltarifnummerGittergewebe aus mit Kunststoff umhüllten Glasfasern, mit einem Gewicht von 120 g/m² (± 10 g/m²), von der zum Herstellen von …
Gewebe aus Glasseidensträngen, mit Epoxidharz getränkt, mit einem Wärmeausdehnungskoeffizient zwischen 30° C und 120° C (gemessen nach IPC-TM-650) von: - 10 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 ppm pro °C in der Länge und Breite und - 20 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 ppm pro °C in der Dicke, mit einer Glasübergangstemperatur von 152°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 153°C (gemessen nach IPC-TM-650)
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere
UnterpositionGlaswolle und Waren aus Glaswolle
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7019.666-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7019.66.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7019.66.00.2910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7019.66.00.29.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7019.66.00.29.0?

Kapitel 70 Glas und Glaswaren › 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren …
✓mechanisch gebundene FlächenerzeugnisseDie Ware ist ein Flächenerzeugnis aus Glasfasern, das mechanisch gebunden ist, also ein Gewebe aus Glasfasern.
✓offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cmDas Gewebe ist offen, also nicht geschlossen, und mehr als 30 cm breit. Grill- oder Backmatten aus Glasfaserfilamentgarnen gehören laut Erläuterungen hierher.
✓Gewebe aus Glasseidensträngen, mit Epoxidharz getränkt, mit einem Wärmeausdehnungskoeffizient zwischen 30° C und 120° C (gemessen nach IPC-TM-650) von: - 10 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 ppm pro °C in der Länge und Breite und - 20 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 ppm pro °C in der Dicke, mit einer Glasübergangstemperatur von 152°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 153°C (gemessen nach IPC-TM-650)Die Ware ist kein mit Epoxidharz getränktes Gewebe aus Glasseidensträngen mit den dort genannten Wärmeausdehnungs- und Glasübergangswerten.
✓andere, also nicht: offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g …Die Ware ist ein offenes Gewebe, dessen Zelllänge und -breite nicht über 1,8 mm liegt oder dessen Quadratmetergewicht nicht über 35 g liegt.
7019.66.00.29.0Nicht offenmaschige Glasfasergewebe

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7019.66.00.29.0?

  • ×Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und Matten daraus7019.11.00.00.0, 7019.12, 7019.13, 7019.14 und 2 weitere
  • ×chemisch gebundene Flächenerzeugnisse7019.71, 7019.72, 7019.73.00.00.0
  • ×Glaswolle und Waren aus Glaswolle7019.80
  • ×andere, also nicht: mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse7019.90
  • ×geschlossene Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings)7019.61
  • ×andere geschlossene Flächenerzeugnisse aus Glasseidensträngen (Rovings)7019.62
  • ×geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, nicht bestrichen oder laminiert7019.63
  • ×geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert7019.64
  • ×offene Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger7019.65
  • ×andere, also nicht: offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm7019.69
  • ×Gittergewebe aus mit Kunststoff umhüllten Glasfasern, mit einem Gewicht von 120 g/m² (± 10 g/m²), von der zum Herstellen von Insektenschutzrollos und -rahmen …7019.66.00.10.0
  • ×Prepregplatten oder -rollen, Polyimidharz enthaltend7019.66.00.35.0, 7019.66.00.39.0
  • ×andere, also nicht: Gewebe aus Glasseidensträngen, mit Epoxidharz getränkt, mit einem Wärmeausdehnungskoeffizient zwischen 30° C und 120° C (gemessen nach …7019.66.00.50.0, 7019.66.00.81.0, 7019.66.00.83.0, 7019.66.00.84.0 und 1 weitere
  • ×offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen …7019.66.00.11.0, 7019.66.00.12.0, 7019.66.00.13.0, 7019.66.00.14.0 und 6 weitere

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7019.66.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7019.66.00.10.0Gittergewebe aus mit Kunststoff umhüllten Glasfasern, mit einem Gewicht von 120 g/m² (± 10 g/m²), von der zum Herstellen von …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollkontingent
7019.66.00.11.0versandt aus MalaysiaAntidumpingzoll, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
7019.66.00.12.0versandt aus TaiwanAntidumpingzoll, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
7019.66.00.13.0versandt aus ThailandAntidumpingzoll, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
7019.66.00.14.0versandt aus IndienAntidumpingzoll, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
7019.66.00.15.0versandt aus IndonesienAntidumpingzoll, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
7019.66.00.16.0versandt aus dem KosovoAntidumpingzoll, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
7019.66.00.17.0versand aus der Republik MoldauAntidumpingzoll, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
7019.66.00.22.0versandt aus NordmazedonienAntidumpingzoll, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
7019.66.00.23.0versand aus SerbienAntidumpingzoll, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
7019.66.00.28.0andereAntidumpingzoll, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
7019.66.00.29.0anderediese Seite–
7019.66.00.35.0offenmaschige Gewebe aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als …Antidumpingzoll, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
7019.66.00.39.0andere–
7019.66.00.50.0offenmaschigen Geweben aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als …Antidumpingzoll, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
7019.66.00.81.0versandt aus MarokkoAntidumpingzoll, Ausgleichszoll
7019.66.00.83.0versandt aus der TurkeiAntidumpingzoll, Ausgleichszoll
7019.66.00.84.0andereAntidumpingzoll, Ausgleichszoll
7019.66.00.85.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7019.66.00 eingereiht

46 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland18
Belgien8
Spanien5
Italien3
Polen3
Tschechien2
vZTAWareGültig bis
DEBTI4423/26-1DeutschlandGewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - offenes Gewebe in Dreherbindung, - - aus …27.04.2029
DEBTI1275/26-1DeutschlandGewebe aus glasfasern, foto siehe anlage, - nach den antragsangaben: - - offene gewebe in leinwandbindung, - - aus mit …16.04.2029
DEBTI35303/25-1DeutschlandGrillmatte aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - Laut Antrag: - - Offenes Gewebe in Dreherbindung. - - Aus Garnen aus …14.12.2028
DEBTI38135/25-1DeutschlandGewebe aus Glasfasern, sogenanntes Fiberglasgewebe, - gemäß den Angaben des Antragstellers: - - offene Gewebe in …04.12.2028
DEBTI37926/25-1DeutschlandGewebe aus Glasfasern, sog. Fiberglasgewebe, - nach den Antragsangaben: - offene Gewebe in Leinwandbindung, - aus mit …01.12.2028
DEBTI38131/25-1DeutschlandGewebe aus Glasfasern, sogenanntes Fiberglasgewebe, - nach den Antragsangaben: - - offenes Gewebe in Leinwandbindung, - …30.11.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7019.66.00.29.0

€
7019.66.00.29.0Drittlandszoll7 %700 €2.033 €2.733 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,1 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7019.66.00.29.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 7019.66.00.29.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 7019.66.00.29.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C010, 1C210 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7019.66.00.29.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 4
4. Als „Glaswolle“ im Sinne der Position 7019 gelten: a) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr; b) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT. Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7019.66.00offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7019.66 des HS. Hierher gehören offene Gewebe, aus Glasfaserfilamentgarnen, mit unterschiedlichem Zuschnitt (etwa rechteckig oder kreisförmig), die z. B. zur Verwendung als Grill- oder Backmatten bestimmt sind.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 70 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7019.66.00

  1. 01.01.20227019.66.00neu eingeführt · „offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm“ · aus 7019.40.00, aus 7019.51.00, aus 7019.52.00, aus 7019.59.00
  2. 01.01.20227019.66.00.10.0neu eingeführt · „Gittergewebe aus mit Kunststoff umhüllten Glasfasern, mit einem Gewicht von 120 g/m² (± 10 g/m²), von der zum Herstellen von …“ · aus 9 Vorgängern
  3. 01.01.20227019.66.00.11.0neu eingeführt · „versandt aus Malaysia“ · aus 9 Vorgängern
  4. 01.01.20227019.66.00.12.0neu eingeführt · „versandt aus Taiwan“ · aus 9 Vorgängern
  5. 01.01.20227019.66.00.13.0neu eingeführt · „versandt aus Thailand“ · aus 9 Vorgängern
  6. 01.01.20227019.66.00.14.0neu eingeführt · „versandt aus Indien“ · aus 9 Vorgängern
  7. 01.01.20227019.66.00.15.0neu eingeführt · „versandt aus Indonesien“ · aus 9 Vorgängern
  8. 01.01.20227019.66.00.29.0neu eingeführt · aus 9 Vorgängern
  9. 01.01.20227019.66.00.50.0neu eingeführt · „offenmaschigen Geweben aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als …“ · aus 9 Vorgängern
  10. 01.01.20227019.66.00.81.0neu eingeführt · „versandt aus Marokko“ · aus 9 Vorgängern
  11. 01.01.20227019.66.00.83.0neu eingeführt · „versandt aus der Turkei“ · aus 9 Vorgängern
  12. 01.01.20227019.66.00.84.0neu eingeführt · aus 9 Vorgängern
  13. 01.01.20227019.66.00.85.0neu eingeführt · aus 9 Vorgängern
  14. 08.08.20267019.66.00.16.0neu eingeführt · „versandt aus dem Kosovo“ · aus 7019.66.00
  15. 08.08.20267019.66.00.17.0neu eingeführt · „versand aus der Republik Moldau“ · aus 7019.66.00
  16. 08.08.20267019.66.00.22.0neu eingeführt · „versandt aus Nordmazedonien“ · aus 7019.66.00
  17. 08.08.20267019.66.00.23.0neu eingeführt · „versand aus Serbien“ · aus 7019.66.00
  18. 08.08.20267019.66.00.28.0neu eingeführt · aus 7019.66.00
  19. 08.08.20267019.66.00.29.0Stellung im Tarifbaum geändert
  20. 08.08.20267019.66.00.35.0neu eingeführt · „offenmaschige Gewebe aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als …“ · aus 7019.66.00
  21. 08.08.20267019.66.00.39.0neu eingeführt · aus 7019.66.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7019.66.00.29.0

Welche Zolltarifnummer gilt für offene Glasfasergewebe über 30 cm Breite, die nicht offenmaschig sind, unter 7019.66.00?

Offene Gewebe aus Glasfasern mit mehr als 30 cm Breite gehören in die Zolltarifnummer 7019.66.00.29.0, wenn sie nicht offenmaschig sind, also bei Zelllänge und -breite nicht über 1,8 mm oder beim Quadratmetergewicht nicht über 35 g liegen. Offenmaschige Gewebe mit Zelllänge und -breite über 1,8 mm und Quadratmetergewicht über 35 g gehören je nach Versandland in 7019.66.00.11.0 bis 7019.66.00.28.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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