01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7019.71.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7019.716-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7019.71.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7019.71.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7019.71.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7019.71.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7019.71.00.90.0?
- ×Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und Matten daraus7019.11.00.00.0, 7019.12, 7019.13, 7019.14 und 2 weitere
- ×mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse7019.61, 7019.62, 7019.63, 7019.64 und 3 weitere
- ×Glaswolle und Waren aus Glaswolle7019.80
- ×andere, also nicht: chemisch gebundene Flächenerzeugnisse7019.90
- ×andere geschlossene Flächenerzeugnisse7019.72
- ×andere offene Flächenerzeugnisse7019.73.00.00.0
- ×mit geringer Feuchtigkeitsaufnahme, für bestimmte Luftfahrzeuge7019.71.00.10.0
- ×Platte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren7019.71.00.50.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7019.71.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7019.71.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 7019.71.00.10.0 | mit geringer Feuchtigkeitsaufnahme, für bestimmte Luftfahrzeuge | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7019.71.00.50.0 | Platte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7019.71.00.90.0 | anderediese Seite | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7019.71.00 eingereiht
11 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI646/26-1Deutschland | Vlies aus Glasfasern, sog. Silikatfaservliesstoff, Foto siehe Anlage, - aus einzelnen, diskontinuierlichen Glasfasern … | 30.07.2029 |
| FRBTIFR-BTI-2025-08923Frankreich | Innenwandbekleidung, bestehend aus einer ersten Schicht aus einem Glasfaservlies aus einzelnen, nicht zusammenhängenden … | 04.08.2029 |
| ITBTI2026-0002Italien | Glasfaser in Rollen für die Herstellung von hocheffizienten Luftfiltern und Schwebstofffiltern für Lüftungs- und … | 03.06.2029 |
| ITBTI2025-0989Italien | Vliesstoff aus Glasfasern, die zufällig angeordnet und chemisch gebunden sind, mit einem Flächengewicht von 80 g/m² … | 07.05.2029 |
| ITBTI2025-0990Italien | Vliesstoff aus zufällig angeordneten Glasfasern, verstärkt mit einem Glasfasernetz/-gitter, alles chemisch gebunden. … | 07.05.2029 |
| SIBTI2025/0067Slowenien | Band aus Vliesstoff, hergestellt aus nichttextilen Glasfasern (mit einer Länge von etwa 1 mm) und synthetischen … | 27.07.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7019.71.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4,3 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 1,5 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7019.71.00.90.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C010, 1C210 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7019.71.00.90.0
Anmerkungen (1)
4. Als „Glaswolle“ im Sinne der Position 7019 gelten: a) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr; b) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT. Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 7019.71.00 | Vliese (thin sheets): Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7019.71 des HS. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 70 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 7019.71.00
- 01.01.20227019.71.00neu eingeführt · „Vliese (thin sheets)“ · aus 7019.31.00, aus 7019.32.00, aus 7019.39.00
- 01.01.20227019.71.00.10.0neu eingeführt · „mit geringer Feuchtigkeitsaufnahme, für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 9 Vorgängern
- 01.01.20227019.71.00.50.0neu eingeführt · „Platte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren“ · aus 9 Vorgängern
- 01.01.20227019.71.00.90.0neu eingeführt · aus 9 Vorgängern
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7019.71.00.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Glasfaservliese unter 7019.71.00?
Für chemisch gebundene Glasfaservliese, die nicht unter die gesondert aufgeführten Ausführungen für Luftfahrzeuge oder Luftfilter fallen, gilt die Zolltarifnummer 7019.71.00.90.0. Glasfaservliese mit geringer Feuchtigkeitsaufnahme für bestimmte Luftfahrzeuge gehören in 7019.71.00.10.0, nichtgewebte Erzeugnisse aus nichttextilen Glasfasern für Luftfilter oder Katalysatoren in 7019.71.00.50.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission