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Zolltarifnummer 7210.41.00.90.0 – Gewellter Stahl, anders verzinkt

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer gehört zur Unterposition 7210.41 und erfasst gewellte, anders verzinkte Flacherzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit einer Breite von 600 mm oder mehr. Gewellte Erzeugnisse, die nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sind, gehören nicht in diese Zolltarifnummer, sondern in die Zolltarifnummern 7210.41.00.20.0, 7210.41.00.30.0 oder 7210.41.00.80.0, je nach den dort genannten Merkmalen.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7210.41.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelEisen und Stahl
PositionFlachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen
Unterpositionverbleit, einschließlich Terneblech oder -band
Unterpositionelektrolytisch verzinkt
anders verzinkt
Unterpositiongewellt
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere
Unterpositionmit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen
Unterpositionmit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7210.416-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7210.41.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7210.41.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7210.41.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7210.41.00.90.0?

Kapitel 72 Eisen und Stahl › 7210 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht …
✓anders verzinktDas Erzeugnis ist mit Zink verzinkt, aber nicht elektrolytisch verzinkt. Die Unterteilungen der Warennummer beschreiben schmelztauchbeschichtete Erzeugnisse.
✓gewelltDas Erzeugnis ist gewellt und damit nicht glatt. Die Erläuterungen verweisen dafür auf den sechsten Absatz der Erläuterungen zu einer anderen HS-Position.
✓andere, also nicht: nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnittenDas Erzeugnis ist nicht nur oberflächenbearbeitet und nicht nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten.
7210.41.00.90.0Gewellte, anders verzinkte Flacherzeugnisse aus Stahl

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7210.41.00.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7210.41.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7210.41.00.20.0aluminiumberuhigt; schmelztauchbeschichtet mit Zink und/oder Aluminium, jedoch nicht mit anderen Metallen; chemisch passiviert; mit einem …Antidumpingzoll
7210.41.00.30.0schmelztauchbeschichtet, auch mit Siliciumlegierung, chemisch passiviert, auch mit zusätzlicher Oberflächenbehandlung wie Ölung oder …Antidumpingzoll
7210.41.00.80.0andere–
7210.41.00.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7210.41.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7210.41.00.90.0

€
7210.41.00.90.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (10)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.9506Europäische Union, Türkei0 %01.10.2026 – 31.12.2026
09.9606alle Länder0 %seit 01.07.2026
09.9719FHA-Partnerländer0 %seit 01.07.2026
09.9720Europäische Union, Ägypten0 %seit 01.07.2026
09.9721Europäische Union, Schweiz0 %seit 01.07.2026
09.9837Europäische Union, Südkorea0 %seit 01.07.2026
09.9838China, Europäische Union0 %seit 01.07.2026
09.9839Europäische Union, Vereinigtes Königreich0 %seit 01.07.2026
09.9840Europäische Union, Türkei0 %seit 01.07.2026
09.9841Europäische Union, Indien0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7210.41.00.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 01.07.2026.50 %
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7210.41.00.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 72, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: — Elektrobleche und -bänder (Unterpositionen 7209.16.10, 7209.17.10, 7209.18.10, 7209.26.10, 7209.27.10, 7209.28.10 und 7211.23.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit Ummagnetisierungsverlusten je Kilogramm von (ermittelt nach dem Epstein-Verfahren mit einem Strom von 50 Perioden und einer Induktion von 1 Tesla): — 2,1 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger, — 3,6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm, — 6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,6 mm bis 1,5 mm. — Weißbleche und -bänder (Unterpositionen 7210.12.20, 7210.70.10, 7212.10.10 und 7212.40.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm und mit einer metallischen Überzugsschicht mit einem Zinngehalt von 97 GHT oder mehr. — Werkzeugstahl (Unterpositionen 7224.10.10, 7224.90.02, 7225.30.10, 7225.40.12, 7226.91.20, 7228.30.20, 7228.40.10, 7228.50.20 und 7228.60.20) ist legierter Stahl (anderer als nicht rostender Stahl oder Schnellarbeitsstahl), der eine der folgenden Zusammensetzungen mit den angegebenen Anteilen enthält, auch mit anderen Elementen: — weniger als 0,6 GHT Kohlenstoff und 0,7 GHT oder mehr Silicium und 0,05 GHT oder mehr Vanadium oder 4 GHT oder mehr Wolfram; — 0,8 GHT oder mehr …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7210.41.00gewellt: Siehe die Erläuterungen zu Position 7208 des HS, sechster Absatz.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 72 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7210.41.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 9 Zollkontingente statt 10.
  1. 01.01.19727210.41.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „gewellt“
  2. 01.01.19887210.41.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7210.41.10, 7210.41.90
  3. 01.01.20047210.41.00.90.0neu eingeführt · aus 7210.41.10, 7210.41.90
  4. 01.12.20167210.41.00wieder anmeldefähig · aus 7210.41.00
  5. 01.12.20167210.41.00.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 7210.41.00
  6. 09.12.20167210.41.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7210.41.00
  7. 09.12.20167210.41.00.20.0neu eingeführt · „aluminiumberuhigt; schmelztauchbeschichtet mit Zink und/oder Aluminium, jedoch nicht mit anderen Metallen; chemisch passiviert; mit einem …“ · aus 7210.41.00
  8. 09.12.20167210.41.00.80.0neu eingeführt · aus 7210.41.00
  9. 27.11.20197210.41.00.30.0neu eingeführt · „schmelztauchbeschichtet, auch mit Siliciumlegierung, chemisch passiviert, auch mit zusätzlicher Oberflächenbehandlung wie Ölung oder …“
  10. 01.01.20267210.41.00.20.0Stellung im Tarifbaum geändert
  11. 01.01.20267210.41.00.30.0Stellung im Tarifbaum geändert
  12. 01.01.20267210.41.00.80.0Stellung im Tarifbaum geändert
  13. 01.01.20267210.41.00.90.0neu eingeführt · aus 7210.90.30

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7210.41.00.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für gewellte, nur oberflächenbearbeitete Erzeugnisse unter 7210.41.00?

Dafür gilt nicht 7210.41.00.90.0, sondern eine der Zolltarifnummern 7210.41.00.20.0, 7210.41.00.30.0 oder 7210.41.00.80.0, je nach den dort genannten Merkmalen. Die Zolltarifnummer 7210.41.00.90.0 gilt für gewellte, anders verzinkte Erzeugnisse, ausgenommen solche, die nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sind.

Gibt es einen Zusatzzoll auf gewellte Stahlbleche unter 7210.41.00.90.0?

Ja, bei der Einfuhr wird auf Waren mit Ursprung in allen Ländern ein Zusatzzoll erhoben, und dieser gilt für diese Zolltarifnummer.

Gilt bei der Einfuhr unter 7210.41.00.90.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) gilt bei der Einfuhr aus allen Ländern, und die CBAM-Kontonummer ist anzugeben. Für Waren aus Büsingen, Helgoland oder Livigno sowie für Befreiungen nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 sind weitere Unterlagen vorgesehen.

Seit wann gilt die Zolltarifnummer 7210.41.00.90.0?

Sie gilt seit dem 01.01.2026 in dieser Fassung. Erstmals erfasst wurde die Nummer zum 01.01.2004; danach wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern im Dezember 2016 zweimal, 2019 und zum 01.01.2026 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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