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gültig seit 01.01.1972CBAM

Zolltarifnummer 7326.11.00.00.0 – Geschmiedete Mahlkugeln, Mahlkörper

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

73Kapitel26Position11HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer 7326.11.00.00.0 erfasst Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper aus Eisen oder Stahl, die geschmiedet und nicht weiter bearbeitet sind. Geschmiedete Waren, die keine Mahlkugeln oder ähnlichen Mahlkörper sind, gehören in die Unterposition 7326.19.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7326.11.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionAndere Waren aus Eisen oder Stahl
geschmiedet, jedoch nicht weiter bearbeitet
ZolltarifnummerMahlkugeln und ähnliche MahlkörperDiese Seite
Unterpositionandere
UnterpositionWaren aus Eisen- oder Stahldraht
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7326.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7326.11.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7326.11.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7326.11.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7326.11.00.00.0?

Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl › 7326 Andere Waren aus Eisen oder Stahl
✓geschmiedet, jedoch nicht weiter bearbeitetDie Ware muss aus Eisen oder Stahl geschmiedet und nicht weiter bearbeitet sein.
✓Mahlkugeln und ähnliche MahlkörperDie Ware muss eine Mahlkugel oder ein ähnlicher Mahlkörper sein.
7326.11.00.00.0Geschmiedete Mahlkugeln und Mahlkörper

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7326.11.00.00.0?

  • ×Waren aus Eisen- oder Stahldraht7326.20
  • ×andere, also nicht: geschmiedet, jedoch nicht weiter bearbeitet7326.90
  • ×andere, also nicht: Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper7326.19

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 7326.11.00

ZolltarifnummerWortlaut
7326.11.00.00.0Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7326.11.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7326.11.00.00.0

€
7326.11.00.00.0Drittlandszoll2,7 %270 €1.951 €2.221 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7326.11.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7326.11.00.00.0

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-592/1715.11.20181. Die Kombinierte Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7326.11.00

  1. 01.01.19727326.11.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper“
  2. 01.01.19727326.11.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7326.11.00.00.0

Gilt bei der Einfuhr der Zolltarifnummer 7326.11.00.00.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für diese Zolltarifnummer der CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Als Unterlagen nennt die Seite die CBAM-Kontonummer (Y128), den Hinweis zu Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno (Y134) und die Befreiung nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 (Y135).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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