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HS-Code · weltweit gleichZollaussetzungCBAMDual-Use

HS-Code 7326.20 – Waren aus Eisen- oder Stahldraht

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 7326.20 umfasst Waren aus Eisen- oder Stahldraht innerhalb der Position 7326 („Andere Waren aus Eisen oder Stahl“) im Kapitel 73. Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper gehören in die Zolltarifnummer 7326.11.00.00.0. Die Nummern darunter richten sich danach, ob die Ware für zivile Luftfahrzeuge bestimmt ist, ob sie Metallvlies ist oder ob sie zu den übrigen Waren zählt.

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 7326.20?

Waren für zivile Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 7326.20.00.10.0. Metallvlies aus einem Gewirr feiner Drähte mit einem Durchmesser von 0,001 mm oder mehr bis nicht mehr als 0,070 mm aus nicht rostendem Stahl, das durch Sintern und Walzen verdichtet ist, gehört in die Zolltarifnummer 7326.20.00.20.0. Alle übrigen Waren, die nicht unter diese beiden Nummern fallen, gehören in die Zolltarifnummer 7326.20.00.90.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionAndere Waren aus Eisen oder Stahl
UnterpositionWaren aus Eisen- oder StahldrahtDiese Seite
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
319 vZTA
ZolltarifnummerMetallvlies, bestehend aus einem Gewirr feiner Drähte mit einem Durchmesser von 0,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,070 mm, aus nicht rostendem Stahl, die durch Sintern und Walzen verdichtet wurden
2,7 % · 319 vZTA
Zolltarifnummerandere
2,7 % · 319 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7326.20

KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 7326.20?

12 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 7326.20. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7326.20

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 1
1. Als „Gusseisen“ im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 2
2. Als „Draht“ im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7326.20.00Waren aus Eisen- oder Stahldraht: Hierher gehören Erzeugnisse, die aus einem oder mehreren zwischen zwei Kunststofffolien oder zwei Papierstreifen eingebetteten Metalldrähten bestehen und die nicht abgelängt sind. Diese Waren werden im Allgemeinen in Rollenform gestellt und sind zur Verwendung in automatischen Maschinen zum Verschließen von Säcken bestimmt. Derartige Waren, auf kurze Längen geschnitten (zum …

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareDamals
2025/238018.11.2025Eine Halterung aus hitzebeständigem Draht aus nicht rostendem Stahl, die das Heizelement eines Elektrogrills fixiert, wurde in die Warennummer 7326.20.00 eingereiht.7326.20.00
2017/224830.11.2017Ein GUY-GRIP Dead-End aus sechs verzinkten Stahldrähten zum Abspannen von Telefonmasten aus Holz wurde in die Warennummer 7326.20.00 eingereiht.7326.20.00
2080/9116.07.1991Ein Ohrstecker aus vergoldetem oder versilbertem Stahl wurde in die damalige Nummer 7326.20.90 eingereiht; heute gilt dafür die Warennummer 7326.20.00.7326.20.90heute 7326.20.00

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-592/1715.11.20181. Die Kombinierte Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 …

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 7326.20

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 7326.20 gilt für Waren aus Eisen- oder Stahldraht?

Waren für zivile Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 7326.20.00.10.0, Metallvlies aus Drähten mit 0,001 mm oder mehr bis nicht mehr als 0,070 mm Durchmesser aus nicht rostendem Stahl, das durch Sintern und Walzen verdichtet ist, in die Zolltarifnummer 7326.20.00.20.0. Alle übrigen Waren fallen unter die Zolltarifnummer 7326.20.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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