01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 7326.20?
Waren für zivile Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 7326.20.00.10.0. Metallvlies aus einem Gewirr feiner Drähte mit einem Durchmesser von 0,001 mm oder mehr bis nicht mehr als 0,070 mm aus nicht rostendem Stahl, das durch Sintern und Walzen verdichtet ist, gehört in die Zolltarifnummer 7326.20.00.20.0. Alle übrigen Waren, die nicht unter diese beiden Nummern fallen, gehören in die Zolltarifnummer 7326.20.00.90.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 7326.20
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 7326.20?
12 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 7326.20. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Schlüsselanhänger – 7326.20.00.90.0
Stoff-Schlüsselanhänger – 7326.20.00.90.0
Plüschanhänger – 7326.20.00.90.0
PVC-Schlüsselanhänger – 7326.20.00.90.0
Leder Schlüsselanhänger – 7326.20.00.90.0
Gummi-Schlüsselanhänger – 7326.20.00.90.0
Schlüsselring – 7326.20.00.90.0
Mausefalle – 7326.20.00.90.0
D-Ring – 7326.20.00.90.0
Inox-Schlüsselanhänger – 7326.20.00.90.0
Haustier Käfig – 7326.20.00.90.0
Spaltdraht-Sieb – 7326.20.00.90.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 7326.20
Anmerkungen (7)
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
1. Als „Gusseisen“ im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
2. Als „Draht“ im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 7326.20.00 | Waren aus Eisen- oder Stahldraht: Hierher gehören Erzeugnisse, die aus einem oder mehreren zwischen zwei Kunststofffolien oder zwei Papierstreifen eingebetteten Metalldrähten bestehen und die nicht abgelängt sind. Diese Waren werden im Allgemeinen in Rollenform gestellt und sind zur Verwendung in automatischen Maschinen zum Verschließen von Säcken bestimmt. Derartige Waren, auf kurze Längen geschnitten (zum … |
Einreihungsverordnungen (3)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2025/238018.11.2025 | Eine Halterung aus hitzebeständigem Draht aus nicht rostendem Stahl, die das Heizelement eines Elektrogrills fixiert, wurde in die Warennummer 7326.20.00 eingereiht. | 7326.20.00 |
| 2017/224830.11.2017 | Ein GUY-GRIP Dead-End aus sechs verzinkten Stahldrähten zum Abspannen von Telefonmasten aus Holz wurde in die Warennummer 7326.20.00 eingereiht. | 7326.20.00 |
| 2080/9116.07.1991 | Ein Ohrstecker aus vergoldetem oder versilbertem Stahl wurde in die damalige Nummer 7326.20.90 eingereiht; heute gilt dafür die Warennummer 7326.20.00. | 7326.20.90heute 7326.20.00 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-592/1715.11.2018 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 … |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 7326.20
Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 7326.20 gilt für Waren aus Eisen- oder Stahldraht?
Waren für zivile Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 7326.20.00.10.0, Metallvlies aus Drähten mit 0,001 mm oder mehr bis nicht mehr als 0,070 mm Durchmesser aus nicht rostendem Stahl, das durch Sintern und Walzen verdichtet ist, in die Zolltarifnummer 7326.20.00.20.0. Alle übrigen Waren fallen unter die Zolltarifnummer 7326.20.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile