01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8113.00.90.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8113.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8113.00.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8113.00.90.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8113.00.90.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8113.00.90.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8113.00.90.20.0?
- ×in Rohform8113.00.20.00.0
- ×Abfälle und Schrott8113.00.40.00.0
- ×Trägerplatte aus Aluminiumsiliziumcarbid (AlSiC-9) für elektronische Schaltungen8113.00.90.10.0
- ×andere, also nicht: Quaderförmiges Element aus dem Verbundwerkstoff Aluminium-Siliciumcarbid (AlSiC) zum Verbau in IGBT-Modulen8113.00.90.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8113.00.90.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8113.00.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8113.00.90.10.0 | Trägerplatte aus Aluminiumsiliziumcarbid (AlSiC-9) für elektronische Schaltungen | Autonome Zollaussetzung |
| 8113.00.90.20.0 | Quaderförmiges Element aus dem Verbundwerkstoff Aluminium-Siliciumcarbid (AlSiC) zum Verbau in IGBT-Modulendiese Seite | Autonome Zollaussetzung |
| 8113.00.90.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8113.00.90 eingereiht
14 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI28968/26-1Deutschland | Es handelt sich um nahezu zylindrische, ihrer Verwendung entsprechend geformte Erzeugnisse, jeweils bestehend aus einem … | 27.09.2029 |
| DEBTI26584/25-1Deutschland | Verschiedene Platten aus Cermets (auf der Grundlage von Wolframcarbid (75 - 98 %) mit Cobalt und/oder Nickel als … | 28.09.2028 |
| DEBTI23495/25-1Deutschland | Stangen (Stäbe) aus Cermet Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um massive, zylindrische Stäbe aus … | 22.09.2028 |
| DEBTI666/25-1Deutschland | Es handelt es sich um massive, zylindrische Stangen aus gesintertem Hartmetall. Die Stangen sind geschliffen und haben … | 23.02.2028 |
| DEBTI52407/24-1Deutschland | Das Erzeugnis stellt sich als Ring mit einem Außendurchmesser von etwa 55 mm und einem Innendurchmesser von etwa 40 mm … | 17.02.2028 |
| DEBTI25420/24-1Deutschland | Die sogenannten „Stäbe aus Cermet“ sind Stäbe mit kreisförmigem Querschnitt, die eine Länge von 19,5 Zoll (49,53 … | 22.09.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8113.00.20 | 3 | Cermet in Rohform. Bei der Ware handelt es sich den Antragsangaben nach um ein Cermet aus Wolframcarbid, welches mit Cobalt gesintert wurde und als feinkörniges Agglomerat vorliegt. Die Ware ist als … |
| 8113.00.40 | 1 | Schrott aus Cermets Bei der Ware handelt es sich um Schrott aus Cermets, der aus gebrauchten Werkzeugen, z. B. Bohrern und Wendeschneidplatten, besteht. Die Waren können aufgrund von Verschleiß nicht … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8113.00.90.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 1,5 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8113.00.90.20.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1A006B, 1C007, 1C226 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8113.00.90.20.0
Anmerkungen (1)
7. Einreihung zusammengesetzter Waren: Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, werden Waren aus unedlen Metallen oder diesen in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften gleichgestellte Waren, wenn sie aus zwei oder mehr unedlen Metallen bestehen, wie entsprechende Waren aus dem Metall eingereiht, das gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen Metall vorherrscht. Bei Anwendung dieser Anmerkung a) werden Eisen und Stahl oder ihre verschiedenen Sorten als einheitliches Metall angesehen; b) werden Legierungen mit ihrem Gesamtgewicht so behandelt wie das Metall, das für die Einreihung nach Anmerkung 5 maßgebend ist; c) wird ein Cermet der Position 8113 als ein einheitliches unedles Metall angesehen.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2021/91031.05.2021 | Cermet-Stäbchen mit rundem Querschnitt aus gesintertem Hartmetall auf Wolframcarbid-Basis wurden in die Warennummer 8113.00.90 eingereiht. | 8113.00.90 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-591/2319.12.2024 | Die Prüfung der Vorlagefrage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/910 der Kommission vom 31. Mai 2021 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur berühren könnte. Jääskinen Rodin Spineanu-Matei … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 81 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8113.00.90
- 01.01.19728113.00.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.07.20088113.00.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8113.00.90
- 01.07.20088113.00.90.10.0neu eingeführt · „Trägerplatte aus Aluminiumsiliziumcarbid (AlSiC-9) für elektronische Schaltungen“ · aus 8113.00.90
- 01.07.20088113.00.90.90.0neu eingeführt · aus 8113.00.90
- 01.07.20168113.00.90.20.0neu eingeführt · „Quaderförmiges Element aus dem Verbundwerkstoff Aluminium-Siliciumcarbid (AlSiC) zum Verbau in IGBT-Modulen“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8113.00.90.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für quaderförmige AlSiC-Elemente zum Verbau in IGBT-Modulen unter 8113.00.90?
Quaderförmige Elemente aus AlSiC zum Verbau in IGBT-Modulen gehören in die Zolltarifnummer 8113.00.90.20.0. Trägerplatten aus Aluminiumsiliziumcarbid (AlSiC-9) für elektronische Schaltungen gehören in die Zolltarifnummer 8113.00.90.10.0, andere Waren der Warennummer 8113.00.90 in die Zolltarifnummer 8113.00.90.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile