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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzungDual-Use

Warennummer 8113.00.90 – Hartmetallstäbe und andere Cermet-Waren

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Hierunter fallen Cermets und Waren daraus in der Position 8113, die von keiner anderen Nummer unter 8113.00 erfasst werden, zum Beispiel Hartmetallstäbe. Cermets in Rohform gehören in die Warennummer 8113.00.20, Abfälle und Schrott in die Warennummer 8113.00.40. Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich nach Ware und Verwendungszweck.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8113.00.90?

Die Zolltarifnummer 8113.00.90.10.0 erfasst Trägerplatten aus Aluminiumsiliziumcarbid (AlSiC-9) für elektronische Schaltungen. Die Zolltarifnummer 8113.00.90.20.0 erfasst quaderförmige Elemente aus dem Verbundwerkstoff Aluminium-Siliciumcarbid (AlSiC) zum Verbau in IGBT-Modulen. Die Zolltarifnummer 8113.00.90.90.0 erfasst alle übrigen Waren dieser Art, die die beiden davor nicht erfassen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAndere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus
PositionCermets und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerTrägerplatte aus Aluminiumsiliziumcarbid (AlSiC-9) für elektronische Schaltungen
5 % · 14 vZTA
ZolltarifnummerQuaderförmiges Element aus dem Verbundwerkstoff Aluminium-Siliciumcarbid (AlSiC) zum Verbau in IGBT-Modulen
5 % · 14 vZTA
Zolltarifnummerandere
5 % · 14 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8113.00.90

KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 8113.00.90?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 8113.00.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8113.00.90

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 7
7. Einreihung zusammengesetzter Waren: Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, werden Waren aus unedlen Metallen oder diesen in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften gleichgestellte Waren, wenn sie aus zwei oder mehr unedlen Metallen bestehen, wie entsprechende Waren aus dem Metall eingereiht, das gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen Metall vorherrscht. Bei Anwendung dieser Anmerkung a) werden Eisen und Stahl oder ihre verschiedenen Sorten als einheitliches Metall angesehen; b) werden Legierungen mit ihrem Gesamtgewicht so behandelt wie das Metall, das für die Einreihung nach Anmerkung 5 maßgebend ist; c) wird ein Cermet der Position 8113 als ein einheitliches unedles Metall angesehen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2021/91031.05.2021Cermet-Stäbchen mit gleichförmigem, rundem Querschnitt aus gesintertem Hartmetall auf Wolframcarbidbasis mit Cobalt als Bindemittel wurden in die Warennummer 8113.00.90 eingereiht.8113.00.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-591/2319.12.2024Die Prüfung der Vorlagefrage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/910 der Kommission vom 31. Mai 2021 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur berühren könnte. Jääskinen Rodin Spineanu-Matei …

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 8113.00.90

Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 8113.00.90 für Trägerplatten aus AlSiC?

Trägerplatten aus Aluminiumsiliziumcarbid (AlSiC-9) für elektronische Schaltungen gehören in die Zolltarifnummer 8113.00.90.10.0. Quaderförmige Elemente aus Aluminium-Siliciumcarbid zum Verbau in IGBT-Modulen fallen unter 8113.00.90.20.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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