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Zolltarifnummer 8505.11.10.28.0 – Neodym-Ringe und -Hülsen bis 45 mm

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Die Zolltarifnummer erfasst Ringe, Rohre, Hülsen oder Manschetten mit Neodym-Legierung, die höchstens 45 mm Außendurchmesser und höchstens 45 mm Höhe haben und dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden. Scheiben aus Neodym-Legierung mit höchstens 90 mm Durchmesser, auch mit Mittelloch und Kupfer-, Nickel- und/oder Zinkschichten, gehören in 8505.11.10.35.0, und rechteckige, dreieckige, quadratische oder trapezförmige Stücke gehören nur dann in 8505.11.10.20.0, wenn sie auch die dort genannten Maße erfüllen (Länge 9 mm bis 105 mm, Breite 5 mm bis 105 mm, Stärke 2 mm bis 55 mm).

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8505.11.10.28.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe
Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden
Unterpositionaus Metall
Kombinierte NomenklaturNeodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend
Zolltarifnummerfür bestimmte Luftfahrzeuge
andere
ZolltarifnummerWaren aus einer Neodym-Legierung in Form eines Rechtecks, Dreiecks, Quadrats oder Trapezes, -auch gewölbt, -auch mit abgerundeten Ecken …
ZolltarifnummerStangen in Form von gewölbten Rechtecken, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, mit: -einer Länge von 15 mm oder mehr, jedoch …
ZolltarifnummerWaren, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, in Form von Ringen, Rohren, Hülsen oder Manschetten: -mit einem Außendurchmesser …Diese Seite
ZolltarifnummerDauermagnete aus einer Neodym-Legierung, entweder in Form eines Rechtecks, auch gewölbt, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen …
ZolltarifnummerWare aus einer Neodym-Legierung in Form einer Scheibe, mit: -einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, -auch in der Mitte gelocht …
ZolltarifnummerWaren in Form von Flachstäben, gewölbten Stäben, Viertelmanschetten oder Trapezen, auch gewölbt, mit gerundeten Ecken oder schiefwinklig …
ZolltarifnummerEine Viertelmanschette, die dazu bestimmt ist, nach der Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden, - mindestens bestehend aus Neodym, Eisen …
ZolltarifnummerWaren aus einer Neodym-Legierung oder Samarium-Legierung, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, - auch mit …
ZolltarifnummerWaren aus einer Neodym-Legierung, in Form von gewölbten Rechtecken, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - …
ZolltarifnummerZwei Dauermagneten aus einer Praseodym-Neodym-Legierung in einer rechteckigen Stahlhalterung mit einer Gummiummantelung mit folgenden …
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere
Unterpositionelektromagnetische Kupplungen und Bremsen
Unterpositionandere, einschließlich Teile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8505.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8505.11.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8505.11.10.2810-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8505.11.10.28.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8505.11.10.28.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8505 Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu …
✓Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werdenDie Ware ist ein Dauermagnet oder eine Ware, die dazu bestimmt ist, nach Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden.
✓aus MetallDie Ware besteht aus Metall. Andere Stoffe gehören nicht in diese Gruppe.
✓Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltendDie Ware enthält Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium. Für diese Nummer muss die Legierung Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthalten.
✓andere, also nicht: für bestimmte LuftfahrzeugeDie Ware ist für kein bestimmtes Luftfahrzeug bestimmt und bleibt damit in dieser Gruppe.
✓Waren, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, in Form von Ringen, Rohren, Hülsen oder Manschetten: -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 45 mm, -mit einer Höhe von nicht mehr als 45 mm, -auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werdenDie Ware hat die Form eines Rings, Rohrs, einer Hülse oder einer Manschette, mit Außendurchmesser und Höhe jeweils höchstens 45 mm. Sie ist dazu bestimmt, nach der Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden, und kann auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert sein.
8505.11.10.28.0Neodym-Ringe und -Hülsen bis 45 mm

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8505.11.10.28.0?

  • ×elektromagnetische Kupplungen und Bremsen8505.20
  • ×andere, einschließlich Teile8505.90
  • ×andere, also nicht: aus Metall8505.19
  • ×andere, also nicht: Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend8505.11.90
  • ×für bestimmte Luftfahrzeuge8505.11.10.10.0
  • ×Waren aus einer Neodym-Legierung in Form eines Rechtecks, Dreiecks, Quadrats oder Trapezes, -auch gewölbt, -auch mit abgerundeten Ecken oder schiefwinklig …8505.11.10.20.0
  • ×Stangen in Form von gewölbten Rechtecken, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, mit: -einer Länge von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 mm …8505.11.10.23.0
  • ×Dauermagnete aus einer Neodym-Legierung, entweder in Form eines Rechtecks, auch gewölbt, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit …8505.11.10.30.0
  • ×Ware aus einer Neodym-Legierung in Form einer Scheibe, mit: -einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, -auch in der Mitte gelocht, -Kupfer-, Nickel- und/oder …8505.11.10.35.0
  • ×Waren in Form von Flachstäben, gewölbten Stäben, Viertelmanschetten oder Trapezen, auch gewölbt, mit gerundeten Ecken oder schiefwinklig, aus Ferrit, Kobalt …8505.11.10.74.0
  • ×Eine Viertelmanschette, die dazu bestimmt ist, nach der Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden, - mindestens bestehend aus Neodym, Eisen und Bor, - mit einer …8505.11.10.75.0
  • ×Waren aus einer Neodym-Legierung oder Samarium-Legierung, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, - auch mit einer Beschichtung aus …8505.11.10.76.0
  • ×Waren aus einer Neodym-Legierung, in Form von gewölbten Rechtecken, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Breite von 9,1 …8505.11.10.77.0
  • ×Zwei Dauermagneten aus einer Praseodym-Neodym-Legierung in einer rechteckigen Stahlhalterung mit einer Gummiummantelung mit folgenden Außenabmessungen: -einer …8505.11.10.78.0
  • ×andere, also nicht: Waren, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, in Form von Ringen, Rohren, Hülsen oder Manschetten: -mit einem Außendurchmesser von …8505.11.10.99.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8505.11.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8505.11.10.10.0für bestimmte LuftfahrzeugeZollaussetzung bei Endverwendung
8505.11.10.20.0Waren aus einer Neodym-Legierung in Form eines Rechtecks, Dreiecks, Quadrats oder Trapezes, -auch gewölbt, -auch mit abgerundeten Ecken …Autonome Zollaussetzung
8505.11.10.23.0Stangen in Form von gewölbten Rechtecken, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, mit: -einer Länge von 15 mm oder mehr, jedoch …Autonome Zollaussetzung
8505.11.10.28.0Waren, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, in Form von Ringen, Rohren, Hülsen oder Manschetten: -mit einem Außendurchmesser …diese SeiteAutonome Zollaussetzung
8505.11.10.30.0Dauermagnete aus einer Neodym-Legierung, entweder in Form eines Rechtecks, auch gewölbt, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen …Autonome Zollaussetzung
8505.11.10.35.0Ware aus einer Neodym-Legierung in Form einer Scheibe, mit: -einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, -auch in der Mitte gelocht …Autonome Zollaussetzung
8505.11.10.74.0Waren in Form von Flachstäben, gewölbten Stäben, Viertelmanschetten oder Trapezen, auch gewölbt, mit gerundeten Ecken oder schiefwinklig …Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen, Zollkontingent
8505.11.10.75.0Eine Viertelmanschette, die dazu bestimmt ist, nach der Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden, - mindestens bestehend aus Neodym, Eisen …Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8505.11.10.76.0Waren aus einer Neodym-Legierung oder Samarium-Legierung, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, - auch mit …Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen, Zollkontingent
8505.11.10.77.0Waren aus einer Neodym-Legierung, in Form von gewölbten Rechtecken, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - …Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen, Zollkontingent
8505.11.10.78.0Zwei Dauermagneten aus einer Praseodym-Neodym-Legierung in einer rechteckigen Stahlhalterung mit einer Gummiummantelung mit folgenden …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8505.11.10.99.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8505.11.10 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland2
Schweden2
Frankreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI25572/26-1DeutschlandDüseneinsteller (Abbildung siehe Anlage), - aus einem Teleskopstab aus unedlem Metall mit Befestigungsclip, am Ende mit …31.12.2026
DEBTI29037/23-1DeutschlandRotor - in Form eines dauermagnetisierten, hohlzylindrischen Einbauelements (Permanent- magnet) aus einer Legierung aus …17.12.2026
FRBTIFR-BTI-2026-05896FrankreichMagnetischer und verstellbarer Boule-Kugelheber. Freizeitzubehör für das Spielen von Pétanque, das es ermöglicht, die …31.12.2026
SEBTITV-2023-13512-2SchwedenWerkzeug zum Einsetzen und Herausnehmen eines Magneten in den bzw. aus dem Soundprozessor eines Hörgeräts. Die Ware …19.11.2026
SEBTITV-2023-12997SchwedenPermanentmagnet aus Neodym, montiert in einem Kunststoffgehäuse. Die Ware ist für einen Klangprozessor eines Hörgeräts …19.11.2026

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8505.11.901Alnico-Hufeisenmagnet (Abbildung siehe Anlage), - Dauermagnet aus einer Legierung mit Aluminium, Nickel und Kobalt, in Form eines Hufeisens (Breite: 3 cm, Tiefe 5 cm), - zur Durchführung von …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8505.11.10.28.0

€
8505.11.10.28.0Drittlandszoll2,2 %220 €1.942 €2.162 €
8505.11.10.28.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,2 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8505.11.10.28.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 8505.11.10.28.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8505.11.10.28.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0B001J, 1C003 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8505.11.10.28.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8505.11.00 bis 8505.19.90Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden Hierher gehören Kühlschrankmagnete, die aus einem Magneten mit einem daran befestigten Dekorationsartikel bestehen. Der Magnet verleiht der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b), da er in erster Linie dazu bestimmt ist, leicht auf einer Metalloberfläche befestigt und …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8505.11.10

Änderung ab 01.01.2027Gilt bis 31.12.2026. Ab 01.01.2027 entfällt die Zolltarifnummer 8505.11.10.28.0; Nachfolger sind 8505.11.20.10.0 (für bestimmte Luftfahrzeuge), 8505.11.20.20.0, 8505.11.20.23.0 (Stangen in Form von gewölbten Rechtecken, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, mit:<br><br>-einer Länge von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 mm,<br><br>-einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 mm,<br><br>-auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert,<br>dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden), 8505.11.20.28.0 (Waren, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, in Form von Ringen, Rohren, Hülsen oder Manschetten:<br><br>-mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 45 mm,<br><br>-mit einer Höhe von nicht mehr als 45 mm,<br><br>-auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert,<br>dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden), 8505.11.20.30.0 (Dauermagnete aus einer Neodym-Legierung, entweder in Form eines Rechtecks, auch gewölbt, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit:<br><br>-rechteckigem oder trapezförmigem Querschnitt,<br><br>-einer Länge von nicht mehr als 140 mm,<br><br>-einer Breite von nicht mehr als 90 mm und<br><br>-einer Dicke von nicht mehr als 55 mm,<br>oder in Form eines gewölbten Rechtecks mit:<br><br>-einer Länge von nicht mehr als 75 mm,<br><br>-einer Breite von nicht mehr als 40 mm,<br><br>-einer Dicke von nicht mehr als 7 mm und<br><br>-einem Krümmungsradius von mehr als 86 mm, jedoch nicht mehr als 241 mm, <br><br>-Nickel- und Kupferschichten<br>oder in Form einer Scheibe mit:<br><br>-einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm,<br><br>-auch in der Mitte gelocht<br>), 8505.11.20.35.0 (Ware aus einer Neodym-Legierung in Form einer Scheibe, mit:<br><br>-einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm,<br><br>-auch in der Mitte gelocht,<br><br>-Kupfer-, Nickel- und/oder Zinkschichten,<br>dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden), 8505.11.20.74.0 (Waren in Form von Flachstäben, gewölbten Stäben, Viertelmanschetten oder Trapezen, auch gewölbt, mit gerundeten Ecken oder schiefwinklig, aus Ferrit, Kobalt, Samarium oder anderen Seltenerdmetallen oder deren Legierungen,<br>- auch mit Polymeren umgossen,<br>- auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert,<br>mit:<br>- einer Länge von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm,<br>- einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm,<br>- einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 mm<br>dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden), 8505.11.20.76.0 (Waren aus einer Neodym-Legierung oder Samarium-Legierung,<br>- auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert,<br>- auch mit einer Beschichtung aus Zink,<br>- in Form von Rechtecken,<br>mit:<br>- einer Länge von 13,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als bis 45,2 mm,<br>- einer Breite von 7,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,2 mm,<br>- einer Höhe von 1,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,7 mm<br>dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden<br>). Grundlage ist der Tarifbaum ab diesem Tag im EU-TARIC.
  1. 01.01.20238505.11.10neu eingeführt · „Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend“ · aus 8505.11.00
  2. 01.01.20238505.11.10.10.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8505.11.00 (11 Unterteilungen)
  3. 01.01.20238505.11.10.75.0neu eingeführt · „Eine Viertelmanschette, die dazu bestimmt ist, nach der Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden, - mindestens bestehend aus Neodym, Eisen …“ · aus 8505.11.00 (11 Unterteilungen)
  4. 01.01.20238505.11.10.99.0neu eingeführt · aus 8505.11.00 (11 Unterteilungen)
  5. 01.07.20238505.11.10.78.0neu eingeführt · „Zwei Dauermagneten aus einer Praseodym-Neodym-Legierung in einer rechteckigen Stahlhalterung mit einer Gummiummantelung mit folgenden …“
  6. 01.07.20248505.11.10.20.0neu eingeführt · „Waren aus einer Neodym-Legierung in Form eines Rechtecks, Dreiecks, Quadrats oder Trapezes, -auch gewölbt, -auch mit abgerundeten Ecken …“ · aus 8505.11.10 (7 Unterteilungen)
  7. 01.07.20248505.11.10.23.0neu eingeführt · „Stangen in Form von gewölbten Rechtecken, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, mit: -einer Länge von 15 mm oder mehr, jedoch …“ · aus 8505.11.10 (7 Unterteilungen)
  8. 01.07.20248505.11.10.28.0neu eingeführt · „Waren, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, in Form von Ringen, Rohren, Hülsen oder Manschetten: -mit einem Außendurchmesser …“ · aus 8505.11.10 (7 Unterteilungen)
  9. 01.07.20248505.11.10.30.0neu eingeführt · „Dauermagnete aus einer Neodym-Legierung, entweder in Form eines Rechtecks, auch gewölbt, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen …“ · aus 8505.11.10 (7 Unterteilungen)
  10. 01.07.20248505.11.10.35.0neu eingeführt · „Ware aus einer Neodym-Legierung in Form einer Scheibe, mit: -einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, -auch in der Mitte gelocht …“ · aus 8505.11.10 (7 Unterteilungen)
  11. 01.07.20248505.11.10.74.0neu eingeführt · „Waren in Form von Flachstäben, gewölbten Stäben, Viertelmanschetten oder Trapezen, auch gewölbt, mit gerundeten Ecken oder schiefwinklig …“ · aus 8505.11.10 (7 Unterteilungen)
  12. 01.07.20248505.11.10.75.0Stellung im Tarifbaum geändert
  13. 01.07.20248505.11.10.76.0neu eingeführt · „Waren aus einer Neodym-Legierung oder Samarium-Legierung, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, - auch mit …“ · aus 8505.11.10 (7 Unterteilungen)
  14. 01.07.20248505.11.10.77.0neu eingeführt · „Waren aus einer Neodym-Legierung, in Form von gewölbten Rechtecken, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - …“ · aus 8505.11.10 (7 Unterteilungen)
  15. 01.07.20248505.11.10.78.0Stellung im Tarifbaum geändert
  16. 01.07.20248505.11.10.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
  17. 01.01.20278505.11.10aufgehoben
  18. 01.01.20278505.11.10.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 8505.11.20, 8505.11.30, 8505.11.80 (20 Unterteilungen)
  19. 01.01.20278505.11.10.20.0aufgehoben · aufgeteilt in 8505.11.20, 8505.11.30, 8505.11.80 (20 Unterteilungen)
  20. 01.01.20278505.11.10.23.0aufgehoben · aufgeteilt in 8505.11.20, 8505.11.30, 8505.11.80 (20 Unterteilungen)
  21. 01.01.20278505.11.10.28.0aufgehoben · aufgeteilt in 8505.11.20, 8505.11.30, 8505.11.80 (20 Unterteilungen)
  22. 01.01.20278505.11.10.30.0aufgehoben · aufgeteilt in 8505.11.20, 8505.11.30, 8505.11.80 (20 Unterteilungen)
  23. 01.01.20278505.11.10.35.0aufgehoben · aufgeteilt in 8505.11.20, 8505.11.30, 8505.11.80 (20 Unterteilungen)
  24. 01.01.20278505.11.10.74.0aufgehoben · aufgeteilt in 8505.11.20, 8505.11.30, 8505.11.80 (20 Unterteilungen)
  25. 01.01.20278505.11.10.75.0aufgehoben · aufgeteilt in 8505.11.20, 8505.11.30, 8505.11.80 (20 Unterteilungen)
  26. 01.01.20278505.11.10.76.0aufgehoben · aufgeteilt in 8505.11.20, 8505.11.30, 8505.11.80 (20 Unterteilungen)
  27. 01.01.20278505.11.10.77.0aufgehoben · aufgeteilt in 8505.11.20, 8505.11.30, 8505.11.80 (20 Unterteilungen)
  28. 01.01.20278505.11.10.78.0aufgehoben · aufgeteilt in 8505.11.20, 8505.11.30, 8505.11.80 (20 Unterteilungen)
  29. 01.01.20278505.11.10.99.0aufgehoben · aufgeteilt in 8505.11.20, 8505.11.30, 8505.11.80 (20 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8505.11.10.28.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Neodym-Ringe und -Hülsen bis 45 mm unter 8505.11.10?

Die Zolltarifnummer 8505.11.10.28.0 gilt für Ringe, Rohre, Hülsen oder Manschetten mit Neodym-Legierung, deren Außendurchmesser und Höhe jeweils höchstens 45 mm betragen und die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden.

Wann wurde die Unterteilung von 8505.11.10 zuletzt geändert?

Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 8505.11.10 wurde zuletzt am 04.01.2025 geändert. Davor wurde sie am 09.11.2024 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

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