Zum Hauptinhalt springen
gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 8701.10.00.00.0 – Einachsschlepper

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

87Kapitel01Position10HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Einachsschlepper, also Zugmaschinen mit einer Antriebsachse, die vor allem im Gartenbau eingesetzt werden. Sattel-Straßenzugmaschinen gehören in die Unterpositionen 8701.21 bis 8701.29, Gleiskettenzugmaschinen in 8701.30.00.00.0. Auch Gleisketten-Einachsschlepper gehören hierher.

Typische Waren:MotorhackenElektrofahrzeuge für StraßenarbeitenMähmaschinen mit Einachsschlepper

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 8701.10.00.00.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8701.10.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionZugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)
ZolltarifnummerEinachsschlepperDiese Seite
ZolltarifnummerGleiskettenzugmaschinen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8701.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8701.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8701.10.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8701.10.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8701.10.00.00.0?

Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder … › 8701 Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der …
✓EinachsschlepperDie Ware muss ein Einachsschlepper sein, also eine Zugmaschine mit einer Antriebsachse, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut ist. Auswechselbare Geräte wie Eggen oder Pflüge werden nach ihrer Beschaffenheit eingereiht, auch wenn sie am Einachsschlepper angebracht sind; untrennbar verbundene Maschineneinheiten wie Motorpflüge gehören dagegen zur Arbeitsmaschine.
8701.10.00.00.0Einachsschlepper

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8701.10.00.00.0?

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8701.10.00.00.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 8701.10.00

ZolltarifnummerWortlaut
8701.10.00.00.0Einachsschlepper

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8701.10.00 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Rumänien2
Belgien1
vZTAWareGültig bis
BEBTIDT.50.024.951BelgienEin elektrisch angetriebenes Fahrzeug mit einem Elektromotor und ohne Lenksystem, das für eine Person ausgelegt ist. …15.10.2029
ROBTI2026-005462-1RumänienGemäß der Beschreibung des Antragstellers und dem in der Datenbank veröffentlichten Foto handelt es sich bei dem …01.07.2029
ROBTI2026-005361-1RumänienNach den vom Antragsteller bereitgestellten Informationen handelt es sich bei dem Produkt um eine multifunktionale …08.04.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8701.10.00.00.0

€
8701.10.00.00.0Drittlandszoll3 %300 €1.957 €2.257 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8701.10.00.00.0

KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderDie Einfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8701.10.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 2
2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern. Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden.
Wortlaut · Kapitel 87, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8701.10.00Einachsschlepper: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 8701 des HS, sechster und siebter Absatz, beschriebenen Fahrzeuge, einschließlich Gleisketten-Einachsschlepper. Diese Fahrzeuge werden insbesondere im Gartenbau verwendet. Zum Gebrauch mit einem Einachsschlepper bestimmte auswechselbare Geräte (Eggen, Pflüge usw.) werden stets nach Beschaffenheit eingereiht, auch wenn sie am Einachsschlepper …

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-15/0527.04.20061. Nummer 5 der Tabelle im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2518/98 der Kommission vom 23. November 1998 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig, weil darin für die in Unterposition 8703.21.10 der Kombinierten Nomenklatur …
C-772/1925.02.2021Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/1821 der …
C-91/1522.09.2016Nr. 2 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1051/2009 der Kommission vom 3. November 2009 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig, da er das darin beschriebene Fahrzeug in die Unterposition 8701.90.90 dieser Kombinierten …

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 87 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8701.10.00

  1. 01.01.19728701.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Einachsschlepper“
  2. 01.01.19728701.10.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Einachsschlepper“
  3. 01.01.19888701.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8701.10.10, 8701.10.90
  4. 01.01.19888701.10.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8701.10.10, 8701.10.90
  5. 01.01.20008701.10.00wieder anmeldefähig · aus 8701.10.10, 8701.10.90
  6. 01.01.20008701.10.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 8701.10.10, 8701.10.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8701.10.00.00.0

Gehören Fahrzeuge, die nur auf Schienen fahren, zur Zolltarifnummer 8701.10.00.00.0?

Nein, Fahrzeuge, die nur auf Schienen fahren, gehören nicht zu Kapitel 87 und damit nicht zur Zolltarifnummer 8701.10.00.00.0. Einachsschlepper sind dagegen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →