Zum Hauptinhalt springen
Position · 4-stelligRegistrierungDual-Use

Position 8705 – Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken

Position im Zolltarif

87Kapitel05Position

Position 8705 umfasst Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, die ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind, etwa Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen und Wagen mit Röntgenanlage. Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren gehören in Position 8704, Fahrgestelle mit Motor für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 in Position 8706.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 8705 gilt für Ihren Kranwagen?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8705?

Die Position ist nach Waren unterteilt: Kranwagen (Autokrane) gehören in Unterposition 8705.10, Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren in die Nummer 8705.20.00.00.0, Feuerwehrwagen in die Nummer 8705.30.00.00.0 und Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer) in die Nummer 8705.40.00.00.0. Unter unterposition 8705.90 stehen als andere Waren Betonpumpenwagen in der Nummer 8705.90.30.00.0 und in der Nummer 8705.90.80.00.0 die übrigen Waren, die die Geschwister davor nicht erfassen.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionKraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)Diese Seite
UnterpositionKranwagen (Autokrane)
3,7 % · 1 vZTA
ZolltarifnummerKraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren
3,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerFeuerwehrwagen
3,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerBetonmischwagen (Lkw-Betonmischer)
3,7 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
3,7 % · 27 vZTA
ZolltarifnummerBetonpumpenwagen
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

8705.10Kranwagen (Autokrane)

Ihre Ware einreihen

Welche der 6 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 8705

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8705. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8705

Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Zentralafrikanische Republik6 von 6
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Haiti6 von 6
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Libyen6 von 6
verbotenLibyen-Sanktionen · Libyen2 von 6
verbotenMyanmar-Sanktionen · Myanmar2 von 6
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · Irak6 von 6
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle Länder6 von 6
KontrolleAusfuhrkontrolle für Waren mit Einschränkungen · Sudan6 von 6
KontrolleAusfuhrkontrolle für Waren mit Einschränkungen · Südsudan6 von 6
KontrolleF-Gase · alle Länder6 von 6
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle Länder6 von 6
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle Länder6 von 6
KontrolleKulturgüter · alle Länder6 von 6
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder6 von 6
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder6 von 6
KontrolleEinfuhrkontrolle · Libyen6 von 6
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8705

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 87, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-445/1725.07.2018Leichenwagen wie der im Ausgangsverfahren wurden in die Position 8703 eingereiht.
C-772/1925.02.2021Fahrzeuge zum Schleppen und Schieben von Luftfahrzeugen, die als Flugzeugabschleppwagen bezeichnet werden, fallen nicht unter die Position 8705.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8705

Fünf der sechs Warennummern der Position 8705 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728705.20.00.00.0eingeführt · Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren
  2. 01.01.19728705.30.00.00.0eingeführt · Feuerwehrwagen
  3. 01.01.19728705.40.00.00.0eingeführt · Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)
  4. 01.01.19728705.90.30.00.0eingeführt · Betonpumpenwagen
  5. 01.01.20128705.90.80.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2015

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8705

Was gehört nicht zur Position 8705?

Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach nur auf Schienen fahren, gehören nicht zu Kapitel 87 und damit nicht zur Position 8705.

Welche Zolltarifnummer gilt für Kranwagen in Position 8705?

Kranwagen (Autokrane) gehören in Unterposition 8705.10, und die Zolltarifnummer 8705.10.00.11.0 gilt für Mobilkrane und Kranwagen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →