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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 8705.40.00.00.0 – Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

87Kapitel05Position40HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer) als Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Position 8705. Kranwagen (Autokrane) gehören in die Unterposition 8705.10, Feuerwehrwagen in die Zolltarifnummer 8705.30.00.00.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 8705.40.00.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8705.40.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionKraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)
UnterpositionKranwagen (Autokrane)
ZolltarifnummerKraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren
ZolltarifnummerFeuerwehrwagen
ZolltarifnummerBetonmischwagen (Lkw-Betonmischer)Diese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8705.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8705.40.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8705.40.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8705.40.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8705.40.00.00.0?

Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder … › 8705 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer …
✓Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)Die Ware ist ein Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer). Das Fahrzeug ist ein Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart für den Betonmischbetrieb gebaut ist.
8705.40.00.00.0Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8705.40.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 8705.40.00

ZolltarifnummerWortlaut
8705.40.00.00.0Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8705.40.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8705.40.00.00.0

€
8705.40.00.00.0Drittlandszoll3,7 %370 €1.970 €2.340 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.

Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8705.40.00.00.0

KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderDie Einfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Libyen, Russland, Belarus, Iran, Nordkorea, Haiti, Sudan, Südsudan, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8705.40.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 87, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-445/1725.07.2018Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission …
C-772/1925.02.2021Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/1821 der …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 87 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8705.40.00

  1. 01.01.19728705.40.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)“
  2. 01.01.19728705.40.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8705.40.00.00.0

Gehören Schienenfahrzeuge in die Zolltarifnummer 8705.40.00.00.0?

Nein. Nach Kapitel 87, Anmerkung 1 gehören Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach nur auf Schienen fahren sollen, nicht zu Kapitel 87. Der Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer) unter 8705.40.00.00.0 fällt nicht darunter.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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