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gültig seit 01.01.2006Dual-Use

Zolltarifnummer 9025.11.80.90.0 – Thermometer ohne zivile Luftfahrt

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst unmittelbar ablesbare Thermometer, bei denen die Temperatur über das Niveau einer Flüssigkeit angezeigt wird, die nicht mit anderen Instrumenten kombiniert sind und nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind. Fieberthermometer gehören in die Zolltarifnummer 9025.11.20.00.0, Thermometer für zivile Luftfahrzeuge in die Zolltarifnummer 9025.11.80.10.0. Typische Waren sind analoge Thermometer mit Glasröhrchen und Multi-Thermometer mit schwenkbarem Standfuß.

Typische Waren:Analoge ThermometerMulti-Thermometer

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 9025.11.80.90.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 9025.11.80.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder …
KapitelOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
PositionDichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert
Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert
Unterpositionunmittelbar ablesbar, flüssigkeitsgefüllt
ZolltarifnummerFieberthermometer
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere
Unterpositionandere Instrumente
UnterpositionTeile und Zubehör

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code9025.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer9025.11.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code9025.11.80.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer9025.11.80.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 9025.11.80.90.0?

Kapitel 90 Optische, fotografische oder kinematografische … › 9025 Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche …
✓Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniertDie Ware muss ein Thermometer oder Pyrometer sein, das nicht mit anderen Instrumenten kombiniert ist. Kombinierte Geräte gehören in eine andere Nummer.
✓unmittelbar ablesbar, flüssigkeitsgefülltDas Thermometer muss unmittelbar ablesbar und flüssigkeitsgefüllt sein. Erkennbar ist das daran, dass die Temperatur auf einer Skala durch das Niveau der Thermometerflüssigkeit angezeigt wird.
✓andere, also nicht: FieberthermometerDas Thermometer ist kein Fieberthermometer. Fieberthermometer werden in der Warennummer gesondert geführt.
✓andere, also nicht: für zivile LuftfahrzeugeDas Thermometer ist nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt. Für Thermometer für zivile Luftfahrzeuge gilt eine eigene Nummer der Warennummer.
9025.11.80.90.0Flüssigkeitsthermometer, nicht für zivile Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 9025.11.80.90.0?

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Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 9025.11.80.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 9025.11.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
9025.11.80.10.0für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
9025.11.80.90.0anderediese SeiteZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 9025.11.80 eingereiht

15 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland7
Frankreich7
Tschechien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI4741/26-1DeutschlandSog. Dosierschwimmer inkl. Thermometer, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus: - einem …13.07.2029
DEBTI15044/26-1DeutschlandSog. analoges Thermometer, im Wesentlichen bestehend aus einem stabförmigen Glasgehäuse (110x 12mm) mit einem darin …04.06.2029
DEBTI29593/25-8DeutschlandNeunteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Toilettentasche (Necessaire), einem digitalen Fieberthermometer …02.02.2029
DEBTI53811/24-1DeutschlandWasserpflegeset, als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Thermometer aus …30.03.2028
DEBTI3280/24-1DeutschlandSogenanntes Multi-Thermometer, im Wesentlichen bestehend aus einem Kunstsoffgehäuse (325 x 37 x 20 mm) mit einem …26.05.2027
DEBTI6846/24-1DeutschlandThermometer, im Wesentlichen bestehend aus einem Holzstreifen (ca. 25,5 x 5,5 cm) mit rückseitiger Aufhängevorrichtung …01.04.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 9025.11.80.90.0

€
9025.11.80.90.0Drittlandszoll2,8 %280 €1.953 €2.233 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 9025.11.80.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 9025.11.80.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 9025.11.80.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrollen von Quecksilber · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleQuecksilber-Ausfuhrkontrolle · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 6A102 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, Belarus, Iran, SyrienSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 9025.11.80.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 90, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „elektronisch“ im Sinne der Unterpositionen 9015.30.10, 9025.80.40, 9026.10.21, 9026.10.29, 9026.20.20, 9026.80.20, 9027.10.10 und 9032.10.20 gelten Instrumente, Apparate und Geräte, die eine oder mehrere Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 enthalten. Bei der Anwendung dieser Anmerkung bleiben jedoch solche Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 unberücksichtigt, die nur eine Gleichrichterfunktion haben oder die zum Stromversorgungsteil der Instrumente, Apparate oder Geräte gehören.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
9025.11.20 bis 9025.11.80unmittelbar ablesbar, flüssigkeitsgefüllt: „Unmittelbar ablesbar“ sind Thermometer, bei denen die Temperatur auf einer Skala durch das Niveau der Thermometerflüssigkeit angezeigt wird.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-44/1526.11.2015Position 9025 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 90 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 9025.11.80

  1. 01.01.20069025.11.80neu eingeführt · aus 9025.11.10, aus 9025.11.91, aus 9025.11.99
  2. 01.01.20069025.11.80.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 9025.11.10, 9025.11.91, 9025.11.99
  3. 01.01.20069025.11.80.90.0neu eingeführt · aus 9025.11.10, 9025.11.91, 9025.11.99

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 9025.11.80.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für flüssigkeitsgefüllte Thermometer unter 9025.11.80, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind?

Unmittelbar ablesbare, flüssigkeitsgefüllte Thermometer, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 9025.11.80.90.0. Thermometer für zivile Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 9025.11.80.10.0. Fieberthermometer gehören in die Zolltarifnummer 9025.11.20.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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