01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8540?
Kathodenstrahlröhren für Fernsehempfangsgeräte und Videomonitore sind nach einfarbigem Bild (8540.12) und mehrfarbigem Bild (8540.11) getrennt. Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras, Bildwandler- und Bildverstärkerröhren sowie andere Fotokathodenröhren stehen in 8540.20, Anzeigeröhren für Datenmonitore in 8540.40 und andere Kathodenstrahlröhren in 8540.60. Höchstfrequenzröhren ohne gittergesteuerte Röhren werden in Magnetrone (8540.71) und andere (8540.79) unterteilt. Andere Elektronenröhren stehen in 8540.81 (Empfänger- und Verstärkerröhren) und 8540.89 (andere), Teile in 8540.91 (von Kathodenstrahlröhren) und 8540.99 (andere).
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 8540.11für mehrfarbiges Bild
- 8540.11.00.10.08540.11.00.90.0
- 8540.12für einfarbiges Bild
- 8540.12.00.10.08540.12.00.90.0
- 8540.40Anzeigeröhren für Datenmonitore, für einfarbiges Bild; Anzeigeröhren für Datenmonitore für …
- 8540.40.00.10.08540.40.00.90.0
- 8540.60andere Kathodenstrahlröhren
- 8540.60.00.10.08540.60.00.80.0
- 8540.71Magnetrone
- 8540.71.00.10.08540.71.00.90.0
- 8540.81Empfänger- und Verstärkerröhren
- 8540.81.00.10.08540.81.00.90.0
- 8540.91von Kathodenstrahlröhren
- 8540.91.00.10.08540.91.00.20.08540.91.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 12 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8540
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8540. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8540
Rechts: wie viele der 12 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8540
Anmerkungen (7)
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8540
Zwei der zwölf Warennummern der Position 8540 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728540.20.10eingeführt · Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras
- 01.01.19998540.20.80eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8540
Welche Unterposition aus Position 8540 gilt für Magnetrone oder Empfänger- und Verstärkerröhren?
Magnetrone gehören in die Unterposition 8540.71, Empfänger- und Verstärkerröhren in die Unterposition 8540.81. Für die Vakuumröhre gilt die Unterposition 8540.81, für das Magnetron die Unterposition 8540.71.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

