01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 9025.19?
Die Zolltarifnummer 9025.19.00.10.0 gilt für Geräte für zivile Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummer 9025.19.00.90.0 erfasst alle übrigen Geräte, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 9025.19
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 9025.19?
15 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 9025.19. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Temperatursensor – 9025.19.00.90.0
Wärmebildkamera – 9025.19.00.90.0
Thermometer – 9025.19.00.90.0
Thermoelement – 9025.19.00.90.0
Temperaturindikator – 9025.19.00.90.0
Pyrometer – 9025.19.00.90.0
Digital-Thermometer – 9025.19.00.90.0
Sonde – 9025.19.00.90.0
Infrarot-Kamera – 9025.19.00.90.0
Infrarot-Thermometer – 9025.19.00.90.0
Temperatur-Monitor – 9025.19.00.90.0
Widerstandsthermometer – 9025.19.00.90.0
Temperatur-Rekorder – 9025.19.00.90.0
Temperaturanzeige – 9025.19.00.90.0
Temperaturmessgerät – 9025.19.00.90.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 9025.19
Anmerkungen (2)
1. Als „elektronisch“ im Sinne der Unterpositionen 9015.30.10, 9025.80.40, 9026.10.21, 9026.10.29, 9026.20.20, 9026.80.20, 9027.10.10 und 9032.10.20 gelten Instrumente, Apparate und Geräte, die eine oder mehrere Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 enthalten. Bei der Anwendung dieser Anmerkung bleiben jedoch solche Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 unberücksichtigt, die nur eine Gleichrichterfunktion haben oder die zum Stromversorgungsteil der Instrumente, Apparate oder Geräte gehören.
3. Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 314/201130.03.2011 | Mit der Verordnung 314/2011 wurde eine Infrarot-Wärmebildkamera mit Mikrobolometer in die damalige Nummer 9025.19.20 eingereiht, heute gehört sie zu 9025.19.00. | 9025.19.20heute 9025.19.00 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-44/1526.11.2015 | Position 9025 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der … |
| C-134/1312.02.2015 | Im Urteil C-134/13 wurde die Gültigkeit der Verordnung 314/2011 nicht in Frage gestellt. |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 9025.19
Welche Zolltarifnummer gilt für Geräte für zivile Luftfahrzeuge unter HS-Code 9025.19?
Für Geräte für zivile Luftfahrzeuge gilt die Zolltarifnummer 9025.19.00.10.0. Alle übrigen Geräte dieser Unterposition, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, fallen unter 9025.19.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile